
19 Menschen befanden sich in einer Obdachlosenunterkunft in der Euerbacher Straße, als im dortigen Keller im Dezember 2022 ein Feuer ausbrach. Alle konnten gerettet werden. Es entstand ein Sachschaden von 100.000 Euro. Verantwortlich für den Brand soll eine 35-jährige Frau sein, die aus Kasachstan stammt.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt klagt sie an, die Tat begangen zu haben, um die Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten. Ob die junge Frau wirklich einen Mordversuch unternommen hat, wird jetzt an vier Verhandlungstagen vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geklärt. "Ich habe es nicht getan", bestreitet sie die Tat.
Schon zu Beginn der Verhandlung wird klar: Die Aufklärung des Sachverhalts ist nicht leicht. Zuviel Alkohol und offenbar auch Drogen waren bei den Bewohnern des Hauses im Spiel. In dem Keller, in dem der Brand ausbrach, traf man sich gelegentlich zum Trinken und setzte dort auch Spritzen.
Warum die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft das Feuer gelegt haben soll
Ein offenbar dauerhafter Alkoholkonsum scheint das Erinnerungsvermögen einiger Zeugen erheblich beeinträchtigt zu haben. Sehr mühsam beschreiben sie, oft mit Unterstützung einer Dolmetscherin für die russische Sprache, was sich in der Nacht gegen 1 Uhr in dem Haus ereignet hat und was die Gründe für die Tat gewesen sein können.
Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf, dass die Angeklagte in einem Kellerraum des Hauses einen Kleiderstapel auf einem dort stehenden Sofa mit Hilfe eines Feuerzeuges angezündet haben soll, wodurch das Sofa in Brand geriet. Das Motiv für diese Tat soll Rache gewesen sein.
Die Angeklagte macht den mit seiner Frau und zwei Kindern unmittelbar über den Kellerräumen wohnenden Viktor N. für den Tod ihres Bruders verantwortlich. "Die Angeklagte hat mich mehrfach bedroht und angekündigt, dass sie den Tod ihres Bruders rächen werde", erklärt N. vor Gericht. Das sei immer wieder geschehen, wenn sie betrunken war. "Wenn sie nüchtern ist, ist sie ein goldener Mensch", beschreibt er die Angeklagte.
Die mühsame Suche nach der Wahrheit
Am Tatabend hatte sie offenbar so einiges getrunken. Bier und Schnaps sei es gewesen, was sie konsumiert habe, räumt sie ein. Dann habe sie sich mit ihrem Freund in den Keller des N. begeben, weil sie mit ihm habe sprechen wollen. N. sei allerdings telefonisch nicht erreichbar gewesen. Man habe im Keller noch eine Zigarette geraucht und sei dann wieder gegangen.
Vielleicht sei etwas Zigarettenasche auf das Sofa gefallen. Sie habe aber keine Glut gesehen. Ihr Freund hat eine etwas andere Erinnerung an den Vorfall. Die Suche nach der Wahrheit gestaltet sich für das Gericht aber besonders mühsam. Der Zeuge scheint das Geschehene verharmlosen zu wollen, auch Vorhalte aus seiner damaligen Aussage helfen nicht weiter.
Zeuge räumt erst spät ein, doch etwas gesehen zu haben
"Das tut mir langsam wirklich körperlich weh", beschreibt die Vorsitzende Richterin ihre Gemütslage während der zähen Vernehmung. Und auch der Staatsanwalt weist den Zeugen eindringlich auf seine Wahrheitspflicht hin. Dann räumt er ein, dass die Angeklagte bei dem Aufenthalt im Keller einen Kleidersack angezündet habe. Er habe den Brand dann aber sofort gelöscht.
Im Anschluss daran sei man zu einem Kumpel ins Nachbarhaus gegangen, um weiterzutrinken. Dort sei er eingeschlafen. Der Kumpel und ein weiterer Zeuge berichten, dass die Angeklagte später einmal kurz weg gewesen sei: "Zu lang für einen Toilettengang". Danach sei sie wiedergekommen und an das Fenster gegangen. "Hört ihr die Schreie?", soll sie gesagt haben. Auch habe sie gefragt, ob da schon Rauch zu sehen sei.
Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungstagen weiter mühsam Beweise und Indizien zusammentragen müssen, bis es zu einem Urteil kommt.