
Dreimal hat sich ein heute 30-Jähriger vor rund zweieinhalb Jahren über WhatsApp und Telefon an minderjährige Mädchen herangemacht, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Dafür gab er sich als annähernd gleichaltriger Teenager aus. Unterm Strich hatte er nur bei einem 13-jährigen Mädchen Erfolg mit seiner Masche.
Am zweiten Verhandlungstag verurteilte die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt den Mann nun zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung – unter einer Reihe von Auflagen. Unter anderem muss sich der Angeklagte in Behandlung einer Fachambulanz für Sexualstraftäter und einer Behindertenambulanz begeben und ist fünf Jahre lang der Führungsaufsicht und einem Bewährungshelfer unterstellt.
Die angeklagten Taten hatte der Mann bereits zum Prozessauftakt eingeräumt. Demnach gab er sich im Mai 2019 in einem Chat mit einer Elfjährigen als Zwölfjähriger aus. Er wollte das Mädchen ins Badezimmer locken, wo es von sich Nacktaufnahmen fertigen und ihm zusenden sollte. Das Kind aber brach den Kontakt ab und wandte sich an seine Mutter, die die Polizei informierte.
"Pädophilen-Jäger" informierte die Polizei
Im Herbst desselben Jahres gab er sich in einem Chat mit einer 13-Jährigen als 16-Jähriger aus. Bei Video-Chats und Telefonaten forderte er von der Minderjährigen wiederholt "Telefon-Sex" und, dass sie sexuelle Handlungen ausführt, damit er sich daran sexuell befriedigen konnte. Die 13-Jährige folgte seinen Anweisungen.
Mitte November aber geriet er an einen selbst ernannten 18-jährigen "Pädophilen-Jäger", der sich in einem Account als neunjährige "Lisa" ausgab. Der Angeklagte wiederum machte sich zum 13-Jährigen, schickte "Lisa" Bilder seiner entblößten Genitalien und forderte von ihr ähnliche Fotos. Als dies nicht geschah, lockte er mit Einkaufs-Gutscheinen fürs Internet. Mit diesem Ergebnis ging der Fallensteller zur Polizei.
Leichte Intelligenzminderung
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht eine leichte Intelligenzminderung, sein Geständnis, dass er nicht vorbestraft ist, die Taten drei Jahre zurückliegen und seither nichts mehr vorgefallen sei. Zu seinen Lasten gehe, dass er mehrere Taten in kurzer Zeit verübt habe und es "zu gravierenden sexuellen Handlungen gekommen" sei.
Mit dem Urteil von 15 Monaten Haft auf Bewährung wurde die Unterbringung des 30-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit folgte die Kammer im Wesentlichen dem Antrag des Oberstaatsanwalts. Gegen das Urteil ist Revision möglich.