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Unsleben
Schuss sollte Fuchs treffen und landete in einer Terrassentür: Schütze verzichtet freiwillig auf seine Waffen
Ein Mann aus Unsleben entdeckte im November ein Einschussloch in seiner Terrassentür. Für den Schützen hätte der Fall Konsequenzen gehabt. Doch er kam dem zuvor.
Ein Projektil eines Jägers durchschlug Mitte November 2024 eine Terrassentür. Nun verzichtet der Schütze freiwillig auf Waffenbesitzkarte und Jagdschein.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild) | Ein Projektil eines Jägers durchschlug Mitte November 2024 eine Terrassentür. Nun verzichtet der Schütze freiwillig auf Waffenbesitzkarte und Jagdschein.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 23.03.2025 02:28 Uhr

Im November 2024 durchschlug ein Projektil eine Terrassentür in Unsleben. Der Schütze, ein Jäger, verletzte bei der Abgabe des Schusses waffenrechtliche Vorschriften. Darüber informiert auf Anfrage dieser Redaktion das Landratsamt Rhön-Grabfeld. Demnach schloss die untere Jagdbehörde mittlerweile die Prüfung des Falls ab und stellte fest, dass der Mann gegen die bei der Schussabgabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat. 

Wie Markus Küstner, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Anfang Februar 2025 mitgeteilt hatte, schlug die Kugel am 16. November 2024 gegen 5.20 Uhr versehentlich in eine Tür ein. Der Jäger schoss Küstner zufolge in einem Jagdrevier nahe Unsleben von einer Kanzel aus mit seiner Jagdwaffe auf einen Fuchs. Dabei wurde der Schuss "auf nicht näher feststellbare Weise" abgefälscht.

Schuss in Unsleben: Keine Straftat, aber ein Verstoß gegen das Waffenrecht

Das Projektil des Kalibers 308 schlug in den Rahmen einer Terrassentür im zweiten Obergeschoss eines etwa 700 Meter entfernten Wohnhauses ein. Auch bei der Schussabgabe in Richtung eines Tieres, das sich in Bodennähe befindet, sei nicht ausgeschlossen, dass ein Projektil abgefälscht werde und über erhebliche Strecken weiterfliege, so Küstner. Vorsätzliches Verhalten sei nicht nachweisbar, eine Straftat hat der Jäger nicht begangen.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erkennt, wie Pressesprecherin Melanie Hofmann Anfang Februar sagte, zwar keinen Verstoß gegen ein Jagdverbot. Allerdings habe der Jäger bei der Abgabe des Schusses nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, so Hofmann Mitte März.

"Demnach wären der Widerruf der Waffenbesitzkarte sowie die Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins angestanden", informiert die Pressesprecherin. Dazu kam es allerdings nicht, denn der Jäger verzichtet laut Hofmann freiwillig auf Waffenbesitzkarte und Jagdschein. "Seine Waffen überlässt er einem Berechtigten", heißt es weiter aus dem Landratsamt.

 
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  • Peter Koch
    Mit der abgebildeten Flinte hätte der Jäger wohl den Fuchs erlegt, aber niemals die Terassentür. Auf Hasenjagd geht man ja auch nicht mit der Elefantenbüchse.
    Gut ist, dass der Jäger freiwillig abgedankt hat.
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  • Joachim Böhnlein
    Ein Projektil hat eine Reichweite von ca. 3000 Meter.
    Unverständlich das man
    so nahe an der Wohnbebauung überhaupt schießen darf.
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  • Norbert Meyer
    Da war wohl zuwenig "Zielwassser" vorhanden ! 😉
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