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Unsleben
Nach Schuss auf Terrassentür Mitte November: Drohen dem Schützen eine Geldstrafe oder der Entzug des Jagdscheins?
In Unsleben durchschlug ein Projektil eine Terrassentür. Der Schuss war laut Staatsanwaltschaft keine Straftat. Er könnte für den Schützen dennoch Folgen haben.
Den Schuss, der in eine Terrassentür in Unsleben einschlug, hat ein Jäger wohl unbeabsichtigt abgegeben. Nun überprüft das Landratsamt Rhön-Grabfeld, ob der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Den Schuss, der in eine Terrassentür in Unsleben einschlug, hat ein Jäger wohl unbeabsichtigt abgegeben. Nun überprüft das Landratsamt Rhön-Grabfeld, ob der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 09.02.2025 02:30 Uhr

Ein lauter Schlag, ein Loch in der Terrassentür und ein beschädigtes Wohnzimmer: Diesen Schrecken erlebte ein Mann in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld) an einem Samstagmorgen Mitte November 2024. Ein Projektil in der Wohnung ließ auf einen Schuss als Auslöser schließen. Der Verdacht bestätigte sich. Tatsächlich hatte ein Jäger geschossen und eine abgefälschte Kugel schlug im Wohnhaus ein. Das hat nun ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nahm Ermittlungen auf. Deren Ergebnisse liegen nun vor.  

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