Nun also auch hier. Nach den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge und Bad Kissingen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld zu den Kundgebungen, die gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden, eine Allgemeinverfügung erlassen. Das teilte das Landratsamt am Freitagmittag mit. Vorausgegangen waren Abstimmungen von Stadt, Landkreis und Polizei.
Diese Allgemeinverfügung gilt konkret für eine "geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlung in Gestalt eines 'Spaziergangs' gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen" am Montag, 17. Januar in Bad Neustadt, so der amtliche Text.
Versammlung auf Bad Neustädter Innenstadt beschränkt
Demnach darf die Versammlung am kommenden Montag zwischen 18 und 19.30 Uhr ausschließlich im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt in Form eines Umzuges stattfinden. In den Hinweisen heißt es, dass gemäß der Bayerischen Infektionsschutzverordnung die Abstandsregelungen einzuhalten sind. Zudem ist das Mitführen von Waffen verboten, die Polizei ist ab Versammlungsbeginn die zuständige Versammlungsbehörde.
Als Begründung für die erlassene Allgemeinverfügung führte Landrat Thomas Habermann im Gespräch mit dieser Redaktion die Verkehrssicherheit an. Die Polizei hätte zuletzt beobachtet, dass sich Gruppen aufgeteilt hätten und so eine Begleitung durch die Beamten nicht mehr möglich sei. "Die Menschen haben dann beispielsweise die Meininger Straße überquert oder gar blockiert", so Habermann. Es besteht daher die Gefahr, dass die Teilnehmer auf der mehrspurigen, viel befahrenen Straße von Autos erfasst und verletzt werden könnten.
Weitere Allgemeinverfügungen könnten folgen
Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit für einen konkreten Tag oder Anlass. "Wir müssen von Fall zu Fall aufs Neue entscheiden", spricht Thomas Habermann die rechtliche Komponente ein. Es könnte daher sein, dass weitere behördliche Anordnungen in den kommenden Wochen folgen.
dann stehen wir vor verschlossenen Türen und bekommen nichts. Organisieren Sie doch eine Bratwurstbude die wir evtl. am Busbahnhof platzieren könnten, der Betreiber würde sich auf jede Fall eine "Goldene Nase" verdienen (bei ca. 1000 Spaziergängern). Ich würde Ihnen sogar eine Bratwurst spendieren und lege noch ein Bier obendrauf. Also denken Sie mal drüber nach. Bis die Tage
Mit welcher Begründung glaubt denn dieses Haeuflein von Ungläubigen und Ignoranten fortwährend gültiges Recht brechen zu können ?
Genauso überfällig ist es aus meiner Sicht, dass unsere "Ordnungshüter" ihre rein defensive Haltung aufgeben und endlich dafür sorgen, dass die Rädelsführer identifiziert und in der Folge mit angemessenen Ordnungsstrafen belegt werden.
Und der vernünftige Bürger(m/w/d), der aus einer Speisegaststätte oder einem Restaurant nach Hause spaziert, der/die/das hat ja schon beim Besuch der Gaststätte seine Impfungen nachgewiesen und wird seltenst dümmliche Parolen auf Pappplakaten vor sich hertagen.
Zur eigenen Absicherung würde ich trotzdem empfehlen, den Impfnachweis und einen Identitätsnachweis mitzuführen und bei Bedarf vorzeigen zu können !
mit dieser Entscheidung haben sie sich glaube ich selber ein Eigentor geschossen. Die Menschen werden wie jeden Montag in die Stadt kommen. Nein im Gegenteil am Montag werden es noch mehr sein, denn dieses Verbot lassen sich die Sparziergänger nicht gefallen. Die lassen sich nicht Mundtod machen und in eine Impflicht drängen. Also wir werden sehen "Show must go on". Herr Habermann gerne sehe ich sie am Montag in der Stadt.