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Bad Neustadt
Wegen Corona-Protesten: Nun erlässt auch Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung
Nun zieht auch der Landkreis Rhön-Grabfeld nach und beschränkt eine mögliche Versammlung am Montag in Bad Neustadt. Unterdessen ist Omikron im Landkreis klar auf dem Vormarsch.
'Versammlung' ist auf der Laufschrift eines Polizeieinsatzwagens zu sehen. Wie hier in Schweinfurt (Archivfoto) hat der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Versammlungen nur noch im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt stattfinden dürfen. 
Foto: Daniel Vogl/dpa | "Versammlung" ist auf der Laufschrift eines Polizeieinsatzwagens zu sehen. Wie hier in Schweinfurt (Archivfoto) hat der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Versammlungen nur noch im ...
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 11.02.2024 02:56 Uhr

Nun also auch hier. Nach den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge und Bad Kissingen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld zu den Kundgebungen, die gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden, eine Allgemeinverfügung erlassen. Das teilte das Landratsamt am Freitagmittag mit. Vorausgegangen waren Abstimmungen von Stadt, Landkreis und Polizei. 

Diese Allgemeinverfügung gilt konkret für eine "geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlung in Gestalt eines 'Spaziergangs' gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen" am Montag, 17. Januar in Bad Neustadt, so der amtliche Text. 

Versammlung auf Bad Neustädter Innenstadt beschränkt

Demnach darf die Versammlung am kommenden Montag zwischen 18 und 19.30 Uhr ausschließlich im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt in Form eines Umzuges stattfinden. In den Hinweisen heißt es, dass gemäß der Bayerischen Infektionsschutzverordnung die Abstandsregelungen einzuhalten sind. Zudem ist das Mitführen von Waffen verboten, die Polizei ist ab Versammlungsbeginn die zuständige Versammlungsbehörde. 

Die Polizei (Archivfoto) ist bei Corona-Protestveranstaltungen die zuständige Versammlungsbehörde, hier zu sehen auf dem Bad Neustädter Marktplatz.
Foto: Hanns Friedrich | Die Polizei (Archivfoto) ist bei Corona-Protestveranstaltungen die zuständige Versammlungsbehörde, hier zu sehen auf dem Bad Neustädter Marktplatz.

Als Begründung für die erlassene Allgemeinverfügung führte Landrat Thomas Habermann im Gespräch mit dieser Redaktion die Verkehrssicherheit an. Die Polizei hätte zuletzt beobachtet, dass sich Gruppen aufgeteilt hätten und so eine Begleitung durch die Beamten nicht mehr möglich sei. "Die Menschen haben dann beispielsweise die Meininger Straße überquert oder gar blockiert", so Habermann. Es besteht daher die Gefahr, dass die Teilnehmer auf der mehrspurigen, viel befahrenen Straße von Autos erfasst und verletzt werden könnten.

Weitere Allgemeinverfügungen könnten folgen

Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit für einen konkreten Tag oder Anlass. "Wir müssen von Fall zu Fall aufs Neue entscheiden", spricht Thomas Habermann die rechtliche Komponente ein. Es könnte daher sein, dass weitere behördliche Anordnungen in den kommenden Wochen folgen.

Omikron im Landkreis auf dem Vormarsch

Die Omikronvariante des Coronavirus breitet sich im Landkreis Rhön-Grabfeld immer weiter aus. Mittlerweile, so das Landratsamt, liegt Omikron bei 85 Prozent der Infektionen im Landkreis vor. Zum Stand Freitag waren es insgesamt 232 Infektionen. Besonders bei geimpften Personen beobachte man zurzeit keine schweren Verläufe. Mit einer ungeimpften 85-jährigen Person habe sich mittlerweile der erste Omikron-Patient in stationäre Behandlung begeben müssen. 
Hinsichtlich der allgemeinen Lage macht sich die Virusvariante deutlich in den Landkreis-Zahlen bemerkbar. Laut RKI kamen am Freitag 158 neue Corona-Fälle aus Rhön-Grabfeld hinzu. Der Inzidenzwert stieg deutlich an – von 407,5 am Donnerstag auf 504,3. Zum Stand Freitag, 10 Uhr, galten 542 Landkreisbewohnerinnen und -bewohner als infiziert.
Quelle: Landratsamt/chü
 
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  • dbuettner0815@gmail.com
    THHA: Warum sollte ich Euch Irrläufern beim "Spaziergang" beobachten? Da gibts wesentlich bessere Alternativen. Ich darf ja ALLES, da vollständig geimpft! 🤣
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    Eine Tageswanderung zum Kreuzberg ist gesünder und wesentlich sinnvoller, als die abendlichen sinnfreien Spaziergänge!
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  • THHA
    Aber Herr Gärtner, sie wissen doch das der Kreuzberg bis Ende Januar geschlossen hat und
    dann stehen wir vor verschlossenen Türen und bekommen nichts. Organisieren Sie doch eine Bratwurstbude die wir evtl. am Busbahnhof platzieren könnten, der Betreiber würde sich auf jede Fall eine "Goldene Nase" verdienen (bei ca. 1000 Spaziergängern). Ich würde Ihnen sogar eine Bratwurst spendieren und lege noch ein Bier obendrauf. Also denken Sie mal drüber nach. Bis die Tage
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  • karlheinz.lottig@gmx.de
    Der Erlass dieser Allgemeinverfügung war mehr als überfällig !
    Mit welcher Begründung glaubt denn dieses Haeuflein von Ungläubigen und Ignoranten fortwährend gültiges Recht brechen zu können ?
    Genauso überfällig ist es aus meiner Sicht, dass unsere "Ordnungshüter" ihre rein defensive Haltung aufgeben und endlich dafür sorgen, dass die Rädelsführer identifiziert und in der Folge mit angemessenen Ordnungsstrafen belegt werden.
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  • zwrecht@aol.com
    Kommentar-Problem: Sobald der Name des Landrats oder überhaupt der Landrat erwähnt wird, wird der Kommentar nicht veröffentlicht. Ich kann nichts dafür, dass es nun mal der "Landrat" ist, der lt. Artikel die Allgemeinverfügung erlassen hat. Dass hätte ja auch das Landratsamt sein können, aber SIE liebe MainPost schreiben es war der Landrat. Dann muss er sich auch vorhalten lassen, dass die Aktionen bisher friedlich verlaufen sind und nun die Gefahr von Gewalt droht. In anderen Städten hat man diese Allgemeinverfügung mit dem "Gesundheitsrisiko" begründet. Man hat aber wohl mittlerweile erkannt, dass sich die "Spaziergänger" nur selber infizieren können. Das dürfen die, es ist ja ihr Wille. Drum gehts nun um Verkehrsgefährdung. Klar ist, dass nun schon allein um Personalien aufzunehmen, diese Spaziergänger angehalten, eingekreist und festgehalten werden müssen. Gnade Gott dem "normalen" Spaziergänger, der abends da aus der Kneipe kommt. Gewalt ist nun vorprogrammiert. War das nötig?
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  • gowell70@yahoo.de
    Der " normale" Spaziergänger, der abends aus einer "Kneipe" kommt und dabei erwischt wird hat sein Bußgeld schon sicher, genauso wie der "Kneipen-Wirt", weil "Kneipen" derzeit geschlossen sind !

    Und der vernünftige Bürger(m/w/d), der aus einer Speisegaststätte oder einem Restaurant nach Hause spaziert, der/die/das hat ja schon beim Besuch der Gaststätte seine Impfungen nachgewiesen und wird seltenst dümmliche Parolen auf Pappplakaten vor sich hertagen.
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  • Auenland
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  • gowell70@yahoo.de
    Die werden wohl nicht eingesperrt und auch sonst nicht behelligt.

    Zur eigenen Absicherung würde ich trotzdem empfehlen, den Impfnachweis und einen Identitätsnachweis mitzuführen und bei Bedarf vorzeigen zu können !
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  • Wie kann man nur
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  • THHA
    Sehr geehrte Herr Landrat,

    mit dieser Entscheidung haben sie sich glaube ich selber ein Eigentor geschossen. Die Menschen werden wie jeden Montag in die Stadt kommen. Nein im Gegenteil am Montag werden es noch mehr sein, denn dieses Verbot lassen sich die Sparziergänger nicht gefallen. Die lassen sich nicht Mundtod machen und in eine Impflicht drängen. Also wir werden sehen "Show must go on". Herr Habermann gerne sehe ich sie am Montag in der Stadt.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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