So schnell trifft man sich wieder: Am Freitag zeigte die Polizei einen Mann an, der in Ostheim mit dem Auto einer Bekannten unterwegs war, obwohl er keinen Führerschein besaß. Am Samstagmorgen hatte der 42-Jährige schon wieder mit den Ordnungshütern zu tun.
Und das kam so: Einer Rettungswagenbesatzung fiel laut Pressemitteilung der Polizei ein Auto auf, das auf der Straße zwischen Bastheim und Frickenhausen ungewöhnlich geparkt am Fahrbahnrand stand. Da der Besatzung die Situation merkwürdig vorkam, verständigte sie die Polizeiinspektion Mellrichstadt.
Das übermittelte Kennzeichen stimmte mit dem des 42-Jährigen überein, weshalb eine Streife losgeschickt wurde, um den geparkten Mercedes zu überprüfen. Als die Polizisten eintrafen, war das Auto weg. Sie leiteten eine Fahndung ein.
Flucht mit 180 Sachen vor der Polizei
Kurze Zeit später sichtete eine Streife der Bad Neustädter Polizei den Wagen in der Besengaustraße in Bad Neustadt. Der Fahrer reagierte weder auf die Anhaltezeichen der Streife noch auf das Blaulicht. Vielmehr beschleunigte er sein Fahrzeug nach Mitteilung der Polizei so stark, dass eine Verfolgung nur schwer möglich war. Seine Flucht führte durch Bad Neustadt über die Ortsumgehung an Wollbach vorbei und von dort aus nach Frickenhausen. Über die Ostheimer Straße verließ er Frickenhausen und fuhr mit bis zu 180 Sachen und mit riskanten Fahrmanövern nach Mellrichstadt.
An seiner Wohnadresse in Mellrichstadt angekommen, bremste er abrupt und schaltete sein Licht aus. Die Streife fand ihn trotzdem und nahm ihn fest. Der Grund für die Flucht wurde laut Polizei schnell offenbar: Der 42-Jährige hatte immer noch keinen Führerschein, er stand unter Alkoholeinfluss und hatte Schmerztabletten eingeworfen, die seine Fahrtauglichkeit nicht unbedingt befeuerten.
Auch die Fahrzeughalterin bekommt eine Anzeige
Es kam, wie es kommen musste: Eine Blutentnahme beim Fahrer, die Sicherstellung des Autos und eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Fahrt unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss sowie des verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Da er den Fahrzeugschlüssel zum wiederholten Male von der Fahrzeughalterin bekommen hatte und diese bereits mehrfach über seine fehlende Fahrerlaubnis belehrt wurde, erwartet auch sie eine Anzeige, schreibt die Polizei.
Obwohl durch die Polizeistreife bei der Verfolgung keine anderen Verkehrsteilnehmer gesehen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mercedesfahrer andere Menschen gefährdet hat. Sollte dies der Fall gewesen sein, können sich Zeugen unter der Telefonnummer (09776) 8060 melden.
Die Fahrzeughalterin, die ihm angeblich schon mehrmals den Schlüssel gegeben hat, sollte der Führerschein eigentlich auch schon längst entzogen worden sein: Denn für jeden dieser Vorgänge hätte sie eigentlich sechs Punkte in Flensburg bekommen müssen und eine heftige Geldstrafe bezahlen müssen...
Schon beim zweiten Vorfall wäre selbst auch Ihr Führerschein weggewesen, denn ab acht Punkten ist der obsolet!
Irgendein Richter hat da bisher offensichtlich immer alle Augen, samt sämtlichen Hühneraugen, zugekniffen...
Natürlich hätten die Polizisten sich des gleichen Vergehens schuldig gemacht. Wenn es da nicht den § 35 StVO ("Sonderrechte") gäbe.
(Wäre ja seltsam, wenn Polizisten wegen einer roten Ampel eine Verfolgung abbrechen müßten oder die Feuerwehr nicht löschen könnte, weil grade kein Parkplatz frei ist ...)
Und wieso Alleinrennen? Es waren doch ganz klar min. zwei Fahrzeuge beteiligt.
Abgesehen davon würde ich schon sagen, daß der Flüchtende eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte.
Sie haben schon meist sehr lustige Kommentare…🙈
Dieser Artikel der MP ist ja nur so gespickt voller zweifelhaften Behauptungen.