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Bad Neustadt
Verfolgungsjagd in Bad Neustadt: Mit Tempo 180 auf der Flucht vor der Polizei
Ein 42-Jähriger aus Mellrichstadt war schon mehrere Male wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt worden. Samstagnacht setzte er noch eins drauf.
Verfolgungsjagd in Bad Neustadt: Mit Tempo 180 auf der Flucht vor der Polizei
Foto: Patrick Seeger, dpa
Martina Harasim
Martina Harasim
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:59 Uhr

So schnell trifft man sich wieder: Am Freitag zeigte die Polizei einen Mann an, der in Ostheim mit dem Auto einer Bekannten unterwegs war, obwohl er keinen Führerschein besaß. Am Samstagmorgen hatte der 42-Jährige schon wieder mit den Ordnungshütern zu tun.

Und das kam so: Einer Rettungswagenbesatzung fiel laut Pressemitteilung der Polizei ein Auto auf, das auf der Straße zwischen Bastheim und Frickenhausen ungewöhnlich geparkt am Fahrbahnrand stand. Da der Besatzung die Situation merkwürdig vorkam, verständigte sie die Polizeiinspektion Mellrichstadt.

Das übermittelte Kennzeichen stimmte mit dem des 42-Jährigen überein, weshalb eine Streife losgeschickt wurde, um den geparkten Mercedes zu überprüfen. Als die Polizisten eintrafen, war das Auto weg. Sie leiteten eine Fahndung ein.

Flucht mit 180 Sachen vor der Polizei

Kurze Zeit später sichtete eine Streife der Bad Neustädter Polizei den Wagen in der Besengaustraße in Bad Neustadt. Der Fahrer reagierte weder auf die Anhaltezeichen der Streife noch auf das Blaulicht. Vielmehr beschleunigte er sein Fahrzeug nach Mitteilung der Polizei so stark, dass eine Verfolgung nur schwer möglich war. Seine Flucht führte durch Bad Neustadt über die Ortsumgehung an Wollbach vorbei und von dort aus nach Frickenhausen. Über die Ostheimer Straße verließ er Frickenhausen und fuhr mit bis zu 180 Sachen und mit riskanten Fahrmanövern nach Mellrichstadt.

An seiner Wohnadresse in Mellrichstadt angekommen, bremste er abrupt und schaltete sein Licht aus. Die Streife fand ihn trotzdem und nahm ihn fest. Der Grund für die Flucht wurde laut Polizei schnell offenbar: Der 42-Jährige hatte immer noch keinen Führerschein, er stand unter Alkoholeinfluss und hatte Schmerztabletten eingeworfen, die seine Fahrtauglichkeit nicht unbedingt befeuerten.

Auch die Fahrzeughalterin bekommt eine Anzeige

Es kam, wie es kommen musste: Eine Blutentnahme beim Fahrer, die Sicherstellung des Autos und eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Fahrt unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss sowie des verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Da er den Fahrzeugschlüssel zum wiederholten Male von der Fahrzeughalterin bekommen hatte und diese bereits mehrfach über seine fehlende Fahrerlaubnis belehrt wurde, erwartet auch sie eine Anzeige, schreibt die Polizei.

Obwohl durch die Polizeistreife bei der Verfolgung keine anderen Verkehrsteilnehmer gesehen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mercedesfahrer andere Menschen gefährdet hat. Sollte dies der Fall gewesen sein, können sich Zeugen unter der Telefonnummer (09776) 8060 melden.

 
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  • H. S.
    Der Täter sollte nie mehr eine Fahrerlaubnis bekommen.
    Die Fahrzeughalterin, die ihm angeblich schon mehrmals den Schlüssel gegeben hat, sollte der Führerschein eigentlich auch schon längst entzogen worden sein: Denn für jeden dieser Vorgänge hätte sie eigentlich sechs Punkte in Flensburg bekommen müssen und eine heftige Geldstrafe bezahlen müssen...
    Schon beim zweiten Vorfall wäre selbst auch Ihr Führerschein weggewesen, denn ab acht Punkten ist der obsolet!
    Irgendein Richter hat da bisher offensichtlich immer alle Augen, samt sämtlichen Hühneraugen, zugekniffen...
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  • N. K.
    im Artikel steht, dass er aktuell keinen Führerschein hat - nichts davon, dass er keine Fahrerlaubnis hat.
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  • H. M.
    Das Problem ist nur, dass viele die zwei Begriffe in einen Topf werfen und den Unterschied nicht kennen!
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  • M. Z.
    Meinen Sie den zweiten Teil Ihres Kommentares wirklich ernst?

    Natürlich hätten die Polizisten sich des gleichen Vergehens schuldig gemacht. Wenn es da nicht den § 35 StVO ("Sonderrechte") gäbe.
    (Wäre ja seltsam, wenn Polizisten wegen einer roten Ampel eine Verfolgung abbrechen müßten oder die Feuerwehr nicht löschen könnte, weil grade kein Parkplatz frei ist ...)

    Und wieso Alleinrennen? Es waren doch ganz klar min. zwei Fahrzeuge beteiligt.
    Abgesehen davon würde ich schon sagen, daß der Flüchtende eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte.
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  • H. B.
    Die Polizei ist bei bestimmten Voraussetzungen von der StVO befreit….. zB bei der Strafverfolgung. Wäre ja nicht sehr erfolgsversprechend , einen „Raser“ mit ordnungsgemäßen 100 km/h zu verfolgen ……. Lieber Hentinger 😉
    Sie haben schon meist sehr lustige Kommentare…🙈
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  • P. B.
    Hätte ich auch nicht gedacht, dass ich mal Ihrer Meinung bin.
    Dieser Artikel der MP ist ja nur so gespickt voller zweifelhaften Behauptungen.
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  • T. B.
    Wieso muss man denn Partei für einen betrunkenen Autofahrer, der dazu noch ohne Führerschein unterwegs ist, ergreifen?
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  • R. R.
    Keine Bewährung 1 Jahr Gefängnis und Fahrschein für immer weg.
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  • R. Ö.
    Wieso sollte man ihm den Fahrschein wegnehmen, dann kann er ja nicht mal mehr mit dem ÖPNV fahren?
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  • R. R.
    Sorry Führerschein natürlich
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  • P. K.
    Artikel gelesen?
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  • A. K.
    Er hat doch keinen Führerschein
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  • G. A.
    Er kann sich ja ein Monatsticket kaufen oder bei der Mitfahrzentrale anrufen.
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  • J. N.
    Hier würde ich auch vorschlagen, dass der Herr mal für eine Weile in den Knast geht. Vielleicht hilft das ja. Führerschein kann man ihm ja nicht mehr wegnehmen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Der sollte für immer laufen oder radeln. Irgendwann ist das Maß voll!
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