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Heustreu
Umzug Heustreu: Sicherheitskonzept der Polizei ging auf
Raser auf der Staatsstraße und verletzte Polizisten. Doch insgesamt konnte die Zahl der Vergehen deutlich reduziert werden. Wie das alles gelang.
Zahlreiche Närrinnen und Narren besuchen am Samstag den Faschingszug in Heustreu. Das dazugehörige Sicherheitskonzept der Polizei sei nach eigenen Angaben aufgegangen.
Foto: Silvia Gralla | Zahlreiche Närrinnen und Narren besuchen am Samstag den Faschingszug in Heustreu. Das dazugehörige Sicherheitskonzept der Polizei sei nach eigenen Angaben aufgegangen.
Bearbeitet von Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:50 Uhr

Am Faschingssamstag ab 11.30 Uhr fand nach der Corona-Pause wieder der traditionelle Faschingsumzug in Heustreu statt. Am Umzug und an der Anschlussveranstaltung nahmen nach Schätzungen der Polizei und des Veranstalters deutlich mehr als 10.000 Besucherinnen und Besucher teil.

Bedingt durch den damaligen Umbau der Festhalle in Heustreu, wurde, wie bereits im Jahr 2020, auch in diesem Jahr die Veranstaltung an den gemeindlichen Festplatz verlagert. Zur Bewältigung der Einsatzlage fanden im Vorfeld mehrere Sicherheitsgespräche zwischen dem Veranstalter, der Verwaltungsgemeinde Heustreu, dem BRK, der Feuerwehr und der Polizei statt.

Verkehrskonzept für den Umzug in Heustreu

Die Gemeinde, hat aufgrund der aktuellen Lageentwicklung nach zweijähriger Corona-Zwangspause in enger Abstimmung mit der Polizei, ein komplett neues Sicherheitskonzept erarbeitet. Zudem wurde ein neu überarbeitetes Verkehrskonzept in enger Zusammenarbeit mit Polizei und der Abteilung Verkehrswesen des Landratsamts Rhön-Grabfeld auf den Weg gebracht.

Um potenzielle Störer von vorneherein auszuschließen, machte die Gemeinde deshalb im Interesse aller Besucherinnen und Besucher von ihrem Hausrecht Gebrauch und sprach für fünf bislang auffällige Personen ein Betretungsverbot für das Veranstaltungsgelände aus, so die Polizei Mellrichstadt in einem Sonderbericht zum Heustreuer Umzug.

Ein Angriff auf Polizeibeamte

Aufgrund des umfangreichen Maßnahmenbündels konnten in diesem Jahr die Straftaten und Sicherheitsstörungen erneut reduziert werden. Während der Veranstaltung kam es zu mehreren Ingewahrsamnahmen und einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, bei dem zwei Beamte verletzt und im Anschluss ärztlich versorgt werden mussten.

Aufgrund eklatanter Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2020 wurden in diesem Jahr während der Veranstaltungszeit Geschwindigkeitsmessungen auf der St. 2445 zwischen Unsleben und Bad Neustadt durchgeführt, die im Vorfeld auch medial angekündigt worden waren.

Sieben Fahrverbote für Raser

Es kam hier zu über 150 Beanstandungen, mehr als 100 Anzeigen mit sieben Fahrverboten. Der Spitzenreiter wurde mit 111 km/h bei erlaubten 40 km/h gemessen. Insgesamt kann daher die diesjährige Faschingsveranstaltung in Heustreu aus polizeilicher Sicht als Erfolg gewertet werden, schließt der Polizeibericht

 
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  • zwrecht@aol.com
    Wer kennt noch den Film "Eine Stadt sucht einen Mörder"! So ähnlich müssen sich wohl die fünf Buben vorkommen, deren Daten mit Bild und Wohnanschrift nun schon steckbrieflich an alle Stadt-und Dorffeuerwehren verteilt wurden um das Besuchsverbot der Faschingsumzüge dort zu überwachen. Wahnsinn. Dem Alter (drei 16 einer 17 und einer 19) und vor allem den Bildern nach alles "Kinder". Eindeutig übertrieben. Meines Erachtens auch ein Datenschutzverstoß. Die Mörder vom Fahrradweg kamen da besser weg. Sieht so ein Sicherheitskonzept aus? 150 "Raser" binnen ein paar Stunden, etliche mit Führerscheinentzug, die wohl ohne erkennbare "Gefährdungslage" auf der Bundesstraße kriechen sollen ? Kinder die steckbrieflich mit Geburtsdatum, Bild und Anschrift gesucht werden ! Feuerwehr und Polizeieinsätze aus drei Bundesländern mit Einkesselung (oder wie nennt man das "Absperren" um die Personalien aufzunehmen. Da läuft doch etliches bei uns aus dem Ruder. Verhältnismäßigkeit?
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  • zwrecht@aol.com
    Begrenzung auch noch auf 20 km/h - auf Bundesstraßen muss die Oberste Landesbehörde zustimmen (VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 bis 1f Nr. 8-ausnahme Delegation). Die Verkehrsbehörden haben keine Möglichkeiten, von den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Es ist nach wie vor Sache des Gesetzgebers, zu Geschwindigkeitsregelungen (Politik) andere Vorschriften zu erlassen. Bei häufigem Querverkehr durch Fußgänger ist ein Fußgängerüberweg/eine Fußgängerampel zu prüfen; eine Geschwindigkeitsreduzierung ist ein ungeeignetes Mittel. Es kann nicht vermittelt werden, dass z.B. dort, wo die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist, eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wird. Hier müsste ebenfalls eine besondere Gefahrenlage hinzukommen.
    Auf klassifizierten Straßen gilt sowieso. WICHTIG: Verkehrsteilnehmer haben das Recht, gegen Anordnungen der Verkehrsbehörde Widerspruch und Klage zu erheben. Na das werden doch einige mit Fahrverbot das prüfen lassen. Aber auch die andern 143!
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  • zwrecht@aol.com
    Schade, dass die Polizeifangmeldung von 150 Treffer in ein paar Stunden hier als Trophäe oder gar als "gelungenes Sicherheitskonzept" dargestellt wird. Ein Polizeiauto mit Baulicht hingestellt, hätte keine einzige Verkehrsübertretung nach sich gezogen. Hier stellt einer für Stunde ohne jegliche Gefahrensituation eine Beschränkung auf 20 km her. Das ist eine Staatsstraße! Ich kann mir gar nicht denken, dass hier die erforderlichen Genehmigung vom Staat erteilt wurden. Aber wird man klären.
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  • olbert
    Sicherheitskonzept oder Abzocke.. kann man so und so sehen
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  • zwrecht@aol.com
    " während der Veranstaltungszeit Geschwindigkeitsmessungen auf der St. 2445 zwischen Unsleben und Bad Neustadt durchgeführt, die im Vorfeld auch medial angekündigt worden waren. Es kam hier zu über 150 Beanstandungen, mehr als 100 Anzeigen mit 7 Fahrverboten. Der Spitzenreiter wurde mit 111 km/h bei erlaubten 40 km/h gemessen." Kein Wunder, wenn man ohne dass weit und breit ein Fußgänger oder eine Gefahr ersichtlich ist, den Autofahrer 20 km fahren lässt. Da dachten wohl die meisten, dass das für die Zeit der Gefährdung= An-und Abfahrt und nicht für die menschenleere Zeit gilt.
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  • andreas.stoehr@gmail.com
    Na dann hoffen wir doch das die Mainpost dem Angreifer der Polizei, wo auch wirklich Beamte verletzt wurden, auch gleich mehrere Artikel widmet.
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