
Was aus einer Projektbereisung werden kann: eine Entdeckungstour selbst für Kenner der Region. Dank der Streutalallianz und der Umsetzung einer Vielzahl von Projekten durch das Regionalbudget 2020. Am 2. Oktober waren die Bürgermeister der elf Allianzgemeinden im Streutal unterwegs und nahmen die Projekte des laufenden Jahres unter die Lupe. Nun folgt die Fortsetzung. So soll auch das Regionalbudget 2021 das werden, was bei der Premiere heuer unterm Strich herausgekommen ist: Ein Gewinn für das ganze Streutal mit 15 Projekten, die die Region attraktiver machen.
Die Idee von Allianzmanagerin Gertraud Kokula, die Förderprojekte aus dem Regionalbudget vor Ort mit allen Ortsoberhäuptern und auch Gästen zu besichtigen, „ist eingeschlagen und hat Eindruck gemacht“, fand Allianzvorsitzender Martin Link bei der Sitzung in der Grenzlandhalle nur lobende Worte. Und fügte an: „Auch außerhalb unserer Allianz hat die Aktion großes Interesse geweckt.“ Für den Bürgermeister ist diese Feststellung genauso wichtig, nämlich dass „die Streutalallianz in der Bevölkerung angekommen ist“.
Vorplanungen: Welche Projekte sollen 2021 angepackt werden?
Entsprechend positiv gestimmt stieg die Lenkungsgruppe in die Vorplanungen zum Regionalbudget 2021 ein. Die Signale für diesen Fördertopf jedenfalls stehen auf grün. Vorweg aber gilt: Noch können Anträge für 2021 nicht eingereicht werden. Bewerbungsschluss für das Regionalbudget ist freilich am 31. Dezember 2020. Diese fünf Wochen nun, quasi als Vorlaufzeit, sollten Kommunen, Vereine und Bürger nutzen, um sich Gedanken um die entsprechenden Projekt-Vorhaben zu machen, appellierte der Allianzvorsitzende. Ist die Ampel auf grün geschaltet, liegt also die offizielle Zusage für die Streutalallianz vor, gilt es nach Links Worten zu handeln und Anträge zu stellen.
Ausführlich zeigte Allianzmanagerin Kokula das Prozedere auf, das mit der Förderung aus dem Regionalbudget verbunden ist. Nachdem die bisherigen Projekte das großartige Engagement der Bevölkerung für die Region aufzeigen, „sind wiederum tolle Vorhaben zu erwarten“. Den Blick auf die weiteren Vorgaben fasste Martin Link in dem Satz zusammen: „Was gut läuft, sollte man nicht ändern.“ Gemeint ist damit, dass die Streutalallianz weiterhin die verantwortliche Stelle für die Anträge bleibt, ebenso wie das fünfköpfige Entscheidungsgremium, das sich bewährt habe, so Link.
Auswahlkriterien für die Projekte sind vielfältig
Die bisherigen Auswahlkriterien orientierten sich an den Handlungsthemen des ILEKs, wie da sind: Ortsentwicklung und lebendiger Ortskern; Natur und Landschaft sowie nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz; Ehrenamt und sozialer Zusammenhalt; Naherholung; kulturelle Kreativität und Stärkung von Traditionen sowie Sicherung der Daseinsvorsorge/Mobilität. Dies lässt eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten zu und schränkt auch nicht die Kreativität ein. Falls unerwartet viele Vorhaben eingereicht werden, so die Allianzmanagerin, „könnte man eventuell niedrigere Fördersätze zugestehen“.
Nicht zu vergessen: Den Eigenanteil der Region in Höhe von zehn Prozent pro Projekt übernimmt jeweils die Gemeinde, in der das Projekt umgesetzt wird. Bleibt noch die Anmerkung seitens des Managements, dass „die Streutalallianz als eine der wenigen Allianzen keine Probleme beim Verwendungsnachweis für das Regionalbudget 2020 hatte“. Vielleicht der Schlüssel zum Erfolg auch in 2021.
Was tun mit altrechtlichen Waldkörperschaften?
Themenwechsel. Altrechtliche Waldkörperschaften sind ein Begriff, der gemeinhin wenig geläufig ist. Jedoch sind altrechtliche Waldkörperschaften mit einer Brisanz behaftet, die von der schwierigen Rechtslage ausgeht. Die mitunter sehr alten Waldkörperschaften sind vor der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches entstanden, also vor 120 Jahren, und dadurch nicht an das heutige Rechtssystem angepasst.
Verständlich, dass es bei der Führung solcher Körperschaften – zumal ohne Satzungen – zu vielen praktischen Problemen kommt, wie Komplikationen bei Bankvorgängen, Haftungsfragen bei der Waldarbeit oder gar zur Handlungsunfähigkeit durch ungeklärte Besitzverhältnisse. Diese Hürden aus eigener Kraft zu überwinden, ist für viele Waldkörperschaften schier nicht möglich. Zumal auch die aktuelle Waldsituation infolge des Klimawandels und der Schädlingsbekämpfung keinen Aufschub erlaubt.
Petition: Staat soll schwierige Rechtslage lösen
Männer wie Erwin Kruczek als Initiator einer großangelegten Petition schlagen seit Jahren Alarm und machen mobil, damit das dringliche Problem der schwierigen Rechtslage bei den altrechtlichen Waldkörperschaften von Staats wegen endlich aus der Welt geschafft wird. Und hat dabei nicht nur Andree Link von der Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön zur Seite, gibt es doch im Wirkungsbereich der FBG Obere Rhön nicht weniger als 15 altrechtliche Waldkörperschaften.
Nach den Erläuterungen von Erwin Kruczek zu diesem brisanten Thema, engagiert und kämpferisch vorgetragen, fiel es den Streutal-Bürgermeistern nicht schwer, die Petition per Unterschrift zu unterstützen und mitzutragen. Und zwar einstimmig. So machen sie gemeinsam Sache mit den Bürgermeistern der NES-Allianz und der Allianz Fränkischer Grabfeldgau.
Keine Frage, weitere Mitstreiter aus den unterfränkischen Gemeinden und Landkreisen sollen zur Unterstützung der Petition hinzugewonnen werden. Mit dem Ziel, die Liste der Unterschriften an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiterzuleiten. Auch der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags wird die Liste erhalten, ebenso der Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetags wie auch die hiesigen Landtagsabgeordneten.