Es ist ein Doppelwort, als solches eine Neuprägung und seiner Bestimmung nach eine gute Nachricht: Regionalbudget heißt es und steht für einen Fördertopf, über den die Ämter für Ländliche Entwicklung neuerdings verfügen. Dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist nun sehr daran gelegen, für diesen Fördertopf „Regionalbudget für Kleinprojekte im ländlichen Raum“ die Werbetrommel zu rühren und darüber die breite Öffentlichkeit zu informieren. Damit einhergehend einen Aufruf zu starten, um Förderanfragen für Kleinprojekte einzureichen.
Baudirektor Michael Kuhn vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Inhalte und Kernpunkte zum Thema Regionalbudget zusammengefasst. Ländliche Gemeinden, die sich freiwillig zu einer Allianz zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten, bekommen mehr Selbständigkeit bei der Finanzierung. Erstmals haben sie im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) die Möglichkeit, investive Förderung für Kleinprojekte selbst umzusetzen. Sie können damit die Entwicklung ihrer Region eigenverantwortlich steuern. Die neuen Regionalbudgets sollen den ILE-Zusammenschlüssen helfen, ihre Projekte rasch umzusetzen. Damit wird laut Kuhn eine engagierte ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt.
Neue Chancen für eine Förderung
Die Projekte sollen dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu schaffen. Dabei geht es beispielsweise um die Sicherung einer erreichbaren Grundversorgung, um attraktive und lebendige Ortskerne, um Natur-, Umwelt- und Klimaschutz oder auch um Digitalisierung. Die Attraktivität der ländlichen Räume soll damit gesteigert werden. Beim Regionalbudget geht es vor allem um Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis maximal 20 000 Euro Nettokosten, die bisher nur eine geringe Chance auf Förderung hatten.
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE-Zusammenschluss höchstens 100 000 Euro, mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Damit können die Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheiden die Gemeindeverbünde dann in eigener Verantwortung.
Ländliche Räume weiterentwickeln
Gefördert werden können Projekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es auch um attraktive und lebendige Ortskerne und die Behebung von Gebäudeleerständen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets zum Beispiel Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.