
Das Thema Tod und Sterben ist immer emotional. Emotional aufgeladen war auch die Diskussion im Stadtrat von Bad Neustadt um die Friedhofsgebühren, die in diesem Jahr bereits einmal angehoben worden sind. Letztmalig ist dies 2015 geschehen, die Rechtsaufsicht hatte eine Anpassung gefordert. Der Beschluss mit den angepassten Gebühren vom April 2024 umfasste eine Mischung aus der alten Gebühr, kostendeckenden Gebühren und Gebühren mit einem Deckungsgrad von 75 Prozent.
Allerdings: Mit dieser Satzung zeigte sich die Kommunal- und Rechtsaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld keineswegs einverstanden und verwies auf das Kostendeckungsprinzip. Dem Landratsamt erschien die Senkung als zu pauschal. Die Rechtsaufsicht verwies weiter auf die Genehmigung des städtischen Haushalts durch den Landkreis unter der Maßgabe einer kostendeckenden Gebührenfestsetzung bei den städtischen Bestattungseinrichtungen.
Bei einem Termin mit der Rechtsaufsicht im Rathaus habe die Stadt dargelegt, dass die neuen Gebühren nicht pauschal auf 75 Prozent gedeckelt worden seien, sondern je nach Grabart eine gesonderte Gebühr festgelegt wurde.
Überzeugt hat diese Argumentation der Stadt die Rechtsaufsicht jedoch offensichtlich nicht. Sie wies "nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit der kostendeckenden Festlegung" hin, heißt es in der Beschlussvorlage zur Sitzung vom Donnerstag. Die Rechtsaufsicht wird laut den Sitzungsunterlagen noch deutlicher und spricht von einem "offensichtlich rechtswidrigen Beschluss" und einer "persönlichen Haftung der Stadträte für den entstehenden Schaden". Demnach entstehe derzeit je abgerechnetem Sterbefall ein Schaden für die Stadt.
Keine Stellschrauben für eine rechtskonforme Gebührenminderung?
Das eingeschaltete Kalkulationsbüro fand jedoch keine neuen Stellschrauben, mit denen die Bürgerinnen und Bürger rechtskonform von höheren Belastungen verschont bleiben könnten. Der einzige Parameter seien Grünflächen, doch die sind in Bad Neustadt mit rund 43 Prozent ohnehin "sehr hoch" angesetzt. Solche öffentlichen Grünflächen auf Friedhöfen werden für die Gebührenkalkulation nicht herangezogen.
Die Verwaltung empfahl zur Sitzung am Donnerstag, eine kostendeckende Gebührensatzung entsprechend der ermittelten Beträge einzuführen. Andernfalls bestünde das Risiko, dass die Rechtsaufsicht den Beschluss vom 11. April kippt.
Das wurde im April angepasst
Der Satzungsbeschluss vom April sah beispielsweise eine Erhöhung für ein Urnenerdgrab von 490 auf 1570 Euro vor, beim zweifachen Urnenwandgrab eine Erhöhung von 950 Euro auf 1100 Euro. Eine bis dato nicht gelistete Urnenstele beläuft sich seitdem auf 1575 Euro. Die Grabnutzungsgebühr für ein "normales" Erwachsenen-Erdgrab veränderte sich hingegen nicht.
Laut Geschäftsleiter Maximilian Pfister wurde aus einem Deckungsgrad von rund 42 Prozent (2015) ein Deckungsgrad von 75 Prozent.
Verwaltung schlägt Kostendeckung vor
Der neuerliche Vorschlag der Verwaltung in der Donnerstagssitzung, mit dem eine Kostendeckung erzielt werden sollte, sah Friedhofsgebühren für eine Urnenerdgrabstätte von 2091 Euro ab dem 1. Mai 2025 vor. Ein zweifaches Urnenwandgrab sollte 1457 Euro kosten. Die Urnenstele hätte sich auf 1575 Euro belaufen. Der Vorschlag wurde bei nur einer Pro-Stimme aber klar abgelehnt.
Stadträtin Rita Rösch (SPD) wollte wissen, ob sich etwas im Gesetz geändert habe, da die Gebühren noch nie kostendeckend gewesen seien. Sie plädierte dafür, das Ganze nochmal zu erklären. Bürgermeister Michael Werner (FW) sagte, dass in der damaligen Diskussion die Entscheidung im Sinne der Bevölkerung getroffen worden sei. Er verwies auf eine Mischkalkulation, die stattgefunden habe.

Werner führte weiter aus, dass Friedhofsgebühren früher nicht so im Detail geprüft worden seien wie jetzt. Stadtrat Alexander Barthelmes (CSU) warb dafür, das jetzt nicht übers Knie zu brechen. "Ich würde das jetzt erstmal so lassen", sagte er und regte an, die Gebühren zeitnäher zu überprüfen, beispielsweise in drei oder vier Jahren.
Stadträtin berichtet von Entscheidung für den Bürger
Anne Zeisner (CSU) vertrat den Punkt, nicht in vorauseilendem Gehorsam zu entscheiden. "Wir haben immer alle versucht, für den Bürger zu entscheiden." Die Friedhöfe, beispielsweise der Altstadtfriedhof, seien bewusst als Parks ausgestaltet und viel mehr als einfach nur eine Liegestätte für Verstorbene. Die Grabnehmer dürften nicht dafür zahlen, wenn andere dort den Vorteil haben, sich dort aufzuhalten zu können.
Rita Rösch berichtete zudem von einem Gespräch mit einer 80-jährigen Dame, die aus Kostengründen überlegt, sich in einem Friedwald beisetzen zu lassen. Ihr Wunsch sei hingegen immer eine Erdbestattung gewesen. Rösch könne der erneuten Erhöhung nicht zustimmen, erklärte sie in der Diskussion. "Dann sollen sie mich zur Verantwortung ziehen", sagt sie mit Blick auf die Drohung der Kommunal- und Rechtsaufsicht, auch Rätinnen und Räte haftbar machen zu wollen.
"Wir haben für den Bürger eine gute Lösung gefunden", positionierte sich Friedhofsreferent Stefan Schön und blieb seiner Meinung vom ersten Beschluss im Frühjahr treu. Somit steht nach der Stadtratssitzung steht fest: Sterben wird nicht noch einmal teurer in Bad Neustadt. Zumindest vorerst.