Mit Interesse dürften die Bürgerinnen und Bürger Lebenhans auf die jüngsten Sitzungen des Stadtrats Bad Neustadt geblickt haben: Hatte doch Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner bei der Lebenhaner Bürgerversammlung im Juni verkündet, die Verantwortlichen des geplanten Schlossinternats wollen der Stadt noch vor der Sommerpause einen Bauantrag vorlegen. Derzeit seien sie in Abstimmungsgesprächen mit dem Denkmalschutz.
Diese Information hatte der Bad Neustädter Bürgermeister eigenen Angaben zufolge von Internats-Projektleiter Bernhard Modl erhalten. "Ob das so hinhaut, weiß ich nicht", hatte Werner bereits während der Bürgerversammlung Zweifel angesichts des straffen Zeitplans der Schlossinternat Bad Neustadt Projektbau GmbH geäußert.
Wer über den Bauantrag entscheidet, wer eine Stellungnahme abgibt
Wie wäre der Genehmigungsweg? Final entscheidet das Landratsamt Rhön-Grabfeld über einen Bauantrag, erklärte Bürgermeister Werner auf Anfrage dieser Redaktion. Eine Bauvoranfrage war von dort bereits positiv bewertet worden. Auch wenn die Stadt nicht abschließend verantwortlich ist, muss sie zum Bauantrag eine Stellungnahme abgeben. Am 27. Juli tagte der Stadtrat Bad Neustadt letztmals vor der Sommerpause. Das geplante Schlossinternat stand nicht auf der Tagesordnung.
Gab es Verzögerungen? Woran wird von den Projekt-Verantwortlichen derzeit im Hintergrund gearbeitet? Geschäftsführer Thomas Bichlmayer und Projektleiter Bernhard Modl waren für Presseauskünfte seit der letzten Stadtratssitzung nicht erreichbar. Bauleiter Robert Sibbe äußerte sich dergestalt: "Verzögerungen gibt es in technischer Hinsicht in der finalen Bauplanung." Aktuell müssten alle Flächen für Batteriespeicher und Trafoanlagen eingezeichnet werden.
In energetischer Hinsicht möchte das Schlossinternat Bad Neustadt autark sein
Zum Energiekonzept erklärte Sibbe, das Internat werde in energetischer Hinsicht völlig autark sein. Die schriftliche Rückfrage dieser Redaktion, ob und inwiefern ein Anschluss an die Lebenhaner Biogasanlage vorgesehen sei, blieb unbeantwortet. Stattdessen erklärte Sibbe, dass sehr viel Energie über die Dächer durch die PV-Anlagen gewonnen werden soll. Fast vierteljährlich träten aktuell technische Neuerungen ein, die "unsere Denke wieder neu beflügeln".
Sibbe benannte darüber hinaus einige Fortschritte hinter den Kulissen: So seien die Einrichtungspläne für die Internatszimmer fertig. Zur Gartenanlage erklärte er: "Von den innenliegenden Mauern kann fast alles so stehen bleiben, was nicht hinsichtlich der Erschließung im Wege steht."
Denkmalschutz: Worüber Landesamt für Denkmalpflege und Landratsamt uneinig waren
Dieser Punkt ist in Bezug auf den Denkmalschutz entscheidend. Im Zuge der Bauvoranfrage hatte über das Thema Mauern Uneinigkeit zwischen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld geherrscht. Das Schloss Lebenhan ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Das Internatsprojekt betrifft aber nicht nur das Schloss, sondern auch den ehemaligen Nutzgarten mit den dort befindlichen Mauern und Einfriedungen.
"Ein Großteil der geplanten Vorhaben" liege, so Jana Kreutzer von der Pressestelle des Bayerischem Landesamtes für Denkmalpflege, im Bereich eines Bodendenkmals, welches archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen frühneuzeitlichen Schlosses in Lebenhan mit zugehörigen Gartenanlagen umfasst.
Umbauten an und in den Baudenkmälern, deren Nähe und bauliche Änderungen auf den geschützten Grünflächen bedürften der Baugenehmigung, wobei das Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen sei. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld habe die Bauvoranfrage damals abweichend zur denkmalfachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege genehmigt, so Jana Kreutzer weiter.
Darf der ehemalige Nutzgarten nicht bebaut werden, könnte das Projekt nicht realisiert werden
"Mit der Erteilung des positiven Vorbescheids existiert noch keine Erlaubnis, Teile des Denkmals abzubrechen", stellt Manfred Endres, Abteilungsleiter Bauen und Umwelt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld in Bezug auf die Gartenanlagen klar. Vielmehr sei der Bauherr im Zuge der Bauvoranfrage darauf hingewiesen worden, die denkmalgeschützten Bauteile, also auch die vorhandenen Mauern und Einfriedungen, grundsätzlich zu erhalten und allenfalls die für die Erschließung notwendigen Durchbrüche vorzunehmen. "Mittlerweile hat der Bauherr bereits mitgeteilt, dass zu keinem Zeitpunkt ein Abbruch dieser Mauern beabsichtigt war", so Endres weiter.
Ein weiterer Kritikpunkt des Landesamtes war: Die Fläche des ehemaligen Nutzgartens wäre durch die Bebauung nicht mehr als solche erkennbar. Das, sagt Manfred Endres vom Landratsamt, ziele auf eine Erhaltung des ehemaligen Schlossgartens, womit aber ein Großteil des Areals nicht zu bebauen wäre. Damit wäre die Realisierung des Projekts infrage gestanden.
Landratsamt: "Einen städtebaulich wertvollen Teil in Lebenhan vor dem Niedergang bewahren"
Durch weiteren Leerstand würden Schäden an dem Baudenkmal zunehmen. Die Verwirklichung hingegen würde einen "städtebaulich sehr wertvollen Bereich in Lebenhan vor dem Niedergang bewahren und eine positive Entwicklung im Ortsteil Lebenhan" fördern. Diese Umstände, so Endres, wurden bei der Abwägung mitberücksichtigt.
Was sind die nächsten Schritte, die für die Projektverantwortlichen anstehen? Mittelfristig würde Personal für diverse Teilbereiche, auch für die Baustellenabwicklung, gesucht, so Bauleiter Robert Sibbe. Auch sei der Verkaufsvorgang vollständig abgeschlossen, die Wohnungen für die Lehrerinnen und Lehrer seien ebenfalls veräußert. Eine Entwicklung, die so auch in den vergangenen Wochen auf der Internetseite www.internat-badneustadt.de abgebildet wurde. "Die Investorenphase ist abgeschlossen", hatte die Projektbau GmbH dort vor einigen Wochen vermeldet.
Aktuell bewerben die Internatsverantwortlichen Sommer-Schnupperkurse und ein Sommer-Camp
Inzwischen ist das nicht mehr nachzulesen. Präsentiert werden aktuell Details zu Internatskonzept und -philosophie sowie zu Aufnahmemodalitäten und -gebühren. Beworben werden darüber hinaus Sommer-Schnupperkurse und ein Sommer-Camp. "Unsere Sommer-Schnupperkurse sind der beste Weg, etwas über das Leben im Internat zu erfahren", heißt es da. Im Sommertennis-Camp könne man tolles Tennis erleben und "gleichzeitig das Schlossinternat checken".
Offen bleibt, ob es bei den beworbenen Kursen um Angebote geht, die bereits diesen Sommer 2023 oder erst kommendes Jahr 2024 stattfinden sollen. Konkreter sind die Termine zu Info-Veranstaltungen: Am 14. Dezember 2023 von 17 bis 18.30 Uhr können sich interessierte Familien für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 vor Ort in Lebenhan informieren.