In den vergangenen Monaten sind in der Rhön immer wieder Wölfe registriert worden. Zu Beginn des Jahres wurde ein Tier im Thüringer Teil des Biosphärenreservats für sesshaft erklärt, dessen Spuren Experten dort über einen Zeitraum von etwa einem Jahr mehrfach nachweisen konnten. Und erst Mitte Mai wurde im nördlichen Teil des Nachbarlandkreises Bad Kissingen, also in direkter Nähe zu Rhön-Grabfeld, ein Wolfsrüde eindeutig registriert. Das bestätigte eine Sprecherin des für Wolfssichtungen in Bayern zuständigen Landesamtes für Umwelt (LfU) in Augsburg gegenüber dieser Redaktion.
Gleichzeitig wurde die Rhön aber von der Liste der Regionen mit standorttreuen Wölfe gestrichen. In einer Auflistung des LfU wird sie seit Freitag unter "Ehemalige Wolfsterritorien, aktuell ohne Nachweis standorttreuer Tiere" geführt. Auf die Liste genommen wurde die Rhön im Frühjahr 2019 dank GW1068f. Das war der offizielle Name einer Fähe (weiblicher Wolf), deren Elternrudel in Brandenburg lebte. Das Tier wurde seit 2018 immer wieder in der Rhön nachgewiesen und erfüllte somit die entsprechenden Voraussetzungen für die Standorttreue.
Letzter Nachweis im Februar 2020
In der Folgezeit wurde es still um die Wölfin. Sie verhielt sich sehr scheu und ernährte sich, sehr zur Freude der Weidetierhalter, hauptsächlich von Rehwild. In der Winterzeit schien sie sich jeweils auf den Truppenübungsplatz Wildflecken zurückgezogen zu haben. Immer wieder wurden in der Folgezeit Wildtierrisse nachgewiesen. Der letzte genetischer Nachweis von GW1069f war dann am 28. Februar 2020 möglich. Damit ist sie seit mehr als einem Wolfsjahr, das jeweils im Mai beginnt, nicht mehr in Erscheinung getreten. Nach den Monitoringstandards des LfU gilt die Wölfin daher nicht mehr als standorttreu. Über den Verbleib des Tieres genau kursieren inzwischen die unterschiedlichsten, jeweils aber nicht belegbaren Gerüchte.
Der neue Status der Rhön beim Thema Wolf kann Auswirkungen auf die höchst komplex geregelte Förderung für die verschiedenen Wolfschutzmaßnahmen wie die Beschaffung entsprechender Zäune oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden haben. Allerdings, so die Informationen aus dem LfU, werden mögliche Verschlechterungen nicht im neuen Wolfsjahr, sondern erst im nächsten Kalenderjahr wirksam.