Die ersten Meter alleine auf dem Fahrrad: Dieses Gefühl von Freiheit vergisst wohl keiner, der im Kindesalter das Radfahren erlernt hat. Das Gefühl von Freiheit ist das eine. Das andere sind die Regeln, die man kennen muss, um sich sicher im Straßenverkehr fortzubewegen.
Damit Kinder diese Regeln verinnerlichen, gibt es an den Grundschulen den Fahrradunterricht. Dieser wurde mit dem neuen Schuljahr und auf Geheiß des Kultusministeriums nachgeschärft. Mit der Folge, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger etwas tiefer in die Tasche greifen müssen.
Kein neuer Lehrplan für besseren Radl-Unterricht
"Es ist kein neuer Lehrplan dafür in Kraft getreten", betont Karl-Heinz Deublein, Leiter des staatlichen Schulamtes in Bad Neustadt. Allerdings würden die 2. und 3. Klasse als Vorbereitungsstufen für die Fahrradprüfung ab diesem Schuljahr verstärkt in den Fokus rücken. Die beiden Jahrgangsstufen sind gemäß dem Lehrplan schon immer Teil der Fahrradausbildung für die Grundschülerinnen und Grundschüler.
Doch habe es immer etwas im Ermessen der jeweiligen Schule gelegen, wie intensiv dort Fahrunterricht gegeben wurde, so die Erfahrung des Schulamtsleiters. "Das wurde vielleicht nicht immer konsequent gehandhabt", deutet Deublein an, dass dieser Teil des Grundschul-Lehrplanes mit seinen vielen pädagogischen Herausforderungen nicht immer im Mittelpunkt stand.
Immer mehr Fahrradunfälle mit Kindern
Beim Kultusministerium, wo die Lehrpläne für die Schulen im Freistaat erarbeitet werden, blieb das offensichtlich nicht unbeobachtet. Hinzu kommt, dass immer mehr Fahrradunfälle mit Kindern im Grundschulalter registriert werden. Auch eine steigende Durchfallquote bei den Fahrradprüfungen in der 4. Klasse scheint man in München registriert zu haben. Man sah wohl Nachbesserungsbedarf.
Herausgekommen ist dabei ein "Radl-Führerschein". Er enthält nicht nur die bestandene Führerscheinprüfung der 4. Klasse, die im Landkreis Rhön-Grabfeld seit Generationen von der Polizei respektive der Verkehrswacht durchgeführt wird. Zusätzlich werden im Führerschein auch die Unterrichtseinheiten der 2. und 3. Klasse abgebildet. Außerdem müssen die Eltern der Erstklässler durch Unterschrift bestätigen, dass sie mit ihren Sprösslingen den Schulweg abgelaufen sind und Gefahren auf ihm erläutert haben.
"Diese Unterschrift ist zwar nicht relevant für die Prüfung in der 4. Klasse, aber die Aufgaben in der 2. und 3. Klasse sind sehr wohl Voraussetzung für die Abschlussprüfung in der Vierten", erklärt Schulamtsleiter Deublein. Neben dem bekannten Aufkleber für ein verkehrssicheres Rad und einem Wimpel der Bayerischen Verkehrswacht gibt es also zusätzlich ab diesem Schuljahr ein eigenes Führerscheinheft.
"In der 2. und 3. Klasse werden dann Dinge geübt wie Gleichgewicht oder erste Rundenfahrten", erläutert Deublein weiter. Er hofft, dass mit diesem verstärkten Fokus noch mehr Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse auch wirklich fahrtüchtig auf dem Drahtesel sind. "Man muss auch an die Kinder mit Migrationshintergrund denken, die vielleicht nicht die Chance hatten, das Fahrradfahren zu lernen", bringt der Bad Neustädter Schulamtsleiter einen weiteren Aspekt für den intensivierten Fahrradunterricht ein.
Schulen garantieren Chancengleichheit
Das schulische Angebot in Sachen Fahrradtraining sorgt also für eine gewisse Chancengleichheit, auch wenn Deublein betont, dass neben der Schule auch die Eltern aufgefordert seien, ihre Kinder hier zu unterweisen. Auf der anderen Seite stehen die Kommunen als Sachaufwandsträger, die etwas tiefer in die Tasche greifen müssen.
Denn um eine Gleichmäßigkeit zu gewährleisten, müssen die Schulen für ihre Zweit- und Drittklässler nun Fahrräder für den Unterricht anschaffen. Die Viertklässler werden wie gewohnt auf Rädern der Polizei/Verkehrswacht geschult und geprüft, die also nicht von den Sachaufwandsträgern bezahlt werden müssen.
Kommunen können sich bei der Fahrrad-Beschaffung zusammentun
Darüber diskutiert wurde unter anderem bei der jüngsten Sitzung der Grabfeld-Allianz in Sulzdorf. Vorstellbar ist nämlich, dass sich Schulen zusammentun, damit sich Kommunen Anschaffungskosten teilen. Entweder zieht man dann den Unterricht an einer zentralen Schule zusammen, oder aber man transportiert das nötige Kontingent von Rädern von Schule zu Schule.
Für Kommunen werden keine Unsummen fällig
"Ich denke, es geht in etwa um einen halben Klassen-Satz, also etwa zehn Räder pro Schule", schätzt Deublein den Bedarf ein im Landkreis. Empfohlen wird für die Sachaufwandsträger ein bestimmtes Fahrradmodell, das alle Vorgaben erfüllt. Bei einem Stückpreis von etwa 300 Euro käme also auf eine Kommune mit einer Grundschule ein Betrag von rund 3000 Euro zu. "Verpflichtend ist dann ein Service durch den Händler. Ich kann mir vorstellen, dass ein Händler das auch mal gratis macht", so Deublein.
Und die Allgemeinheit darf dann dafür geradestehen.
Finde ich nicht so dolle ... ganz unabhängig davon, daß es richtig ist Kinder über das Radfahren mehr an die Regeln im Straßenverkehr heraunzuführen.