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Bad Neustadt
Parkschein trotz kostenloser zwei Stunden: Das müssen Sie beim Parken in Bad Neustadt ab 1. November beachten
Die neuen Parkregeln treten in Kraft und bringen in der Innenstadt wie auf den innenstadtnahen Parkplätzen Änderungen mit sich. Das müssen Sie jetzt wissen.
In Bad Neustadt gelten ab 1. November andere Parkregeln. Trotz kostenlosen Parkens muss man an manchen Orten ein Ticket ziehen.
Foto: Ines Renninger | In Bad Neustadt gelten ab 1. November andere Parkregeln. Trotz kostenlosen Parkens muss man an manchen Orten ein Ticket ziehen.
Michael Endres
 |  aktualisiert: 06.11.2024 02:40 Uhr

Wer in der Innenstadt von Bad Neustadt parken möchte, muss nun keinen Parkschein mehr ziehen. Wie die Stadt Bad Neustadt in einer Pressemitteilung erklärt, tritt ab dem 1. November die Änderung der Parkgebührenverordnung in Kraft.

Was sperrig klingt, heißt: Parken in der Innenstadt innerhalb der Stadtmauern sowie auf dem Parkplatz "Am Zollberg" ist für 30 Minuten kostenfrei. Die halbe Stunde ist dabei aber auch die Höchstparkdauer. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

In der von Geschäftsleiter Maximilian Pfister verschickten Pressemitteilung heißt es: "Ein Verlängern durch Weiterdrehen der Parkscheibe ist ausdrücklich untersagt und wird entsprechen kontrolliert." Die Parkscheinautomaten werden ausgeschaltet, die Beschilderung wurde bereits geändert. Die Stadt weist darauf hin, dass diese Regelung auch für den Rathausplatz gilt.

Parkschein trotz kostenloser zwei Stunden: Das müssen Sie beim Parken in Bad Neustadt ab 1. November beachten

Innenstadtnahes Parken: Das müssen Sie am Parkscheinautomaten wissen

Auf den umliegenden Parkplätzen (Schillerhain, Goethestraße, Gaboldspforte, Festplatz Nord und "Am Zent") sind die ersten zwei Stunden kostenfrei. Hier kann laut Stadt zudem die Parkdauer verlängert werden. Nach den ersten beiden Stunden wird eine Gebühr von 50 Cent je weiterer Stunde fällig. Ein Tagesticket kostet 3 Euro, das Monatsticket 15 Euro.

Für die Parkflächen besteht weiterhin die Parkscheinpflicht. Das heißt, es muss, auch wenn die ersten beiden Stunden kostenfrei sind, ein Ticket am Automaten gelöst werden. Hierfür wurde eine eigene Taste eingerichtet, über die man ein Ticket für zwei Stunden kostenfreies Parken bekommt. Sobald Geld eingeworfen wird, erkenne dies der Automat und rechnet eine längere Parkdauer an.

Als Beispiel wird genannt, dass beim Einwurf von 50 Cent ein Ticket mit drei Stunden Parkzeit ausgegeben wird. Sofern kein gültiges Parkticket vorliegt, müssten die Nutzer mit einer Verwarnung rechnen.

Auf dem Festplatz Süd (5 Stunden mit Parkscheibe) und am Campus (inklusive Von-Guttenberg-Straße, Burgstraße) gelten die Parkmodalitäten wie bisher.

 
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  • Klaus - Peter Eschenbach
    Es lebe die Bürokratie!
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