
Wer sein Auto auf einem Parkscheiben-pflichtigen Parkplatz abstellt, muss eine Parkscheibe einlegen, das ist klar. Doch welche Regel gilt eigentlich, wenn man sein Motorrad dort parkt? Darüber diskutieren Menschen aus der Rhön derzeit in einer Facebook-Gruppe.
"Vorsicht Motorradfahrer! In Bad Neustadt herrscht Parkscheibenpflicht für Motorräder. Nach 44 Jahren musste ich erfahren, dass es diese Vorschrift gibt und muss nun 20 Euro Verwarnungsgebühr zahlen. Da fühlt man sich wieder richtig wohl in NES", schrieb ein Nutzer in der Gruppe "Wir sind Rhön-Grabfeld und wir leben gerne hier".
Für Motorräder und Autos gelten die gleichen Regeln – nicht nur in Bad Neustadt
Was sagt das Ordnungsamt der Stadt Bad Neustadt dazu? "Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Unterscheidung zwischen Autos und Motorrädern vor, für beide gelten die gleichen Regeln", erklärt dessen Leiter Oliver Seufert auf Nachfrage dieser Redaktion.
Eine Ausnahme gebe es nur auf speziellen Motorradparkplätzen ohne Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht. Solche seien zum Beispiel im nördlichen Bereich des Festplatzes in Bad Neustadt ausgewiesen. In Bad Neustadt kostet das Parken auf diesen Spezial-Parkplätzen nichts, eine Parkscheibe ist auch nicht nötig.

Doch grundsätzlich gilt: Wo Autofahrer Parkscheibe oder Parkschein einlegen müssen, müssen das auch Motorradfahrer. 20 Euro kostet laut Seufert das Verwarngeld für eine fehlende Parkscheibe. Teurer wird es, wenn das Auto oder Motorrad auf dem Gehsteig parkt. Denn dafür werden nach dem 2021 verschärften bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 55 Euro fällig.
Keine "Jagd auf Motorradfahrer" in Bad Neustadt
Die Bußgeldhöhen seien gesetzlich festgelegt und würden deutschlandweit gelten, betont der Behördenleiter: "Es ist nicht so, dass wir in Bad Neustadt eine Jagd auf Motorradfahrer machen." Die Beschwerde des Motorradfahrers, die auch das Ordnungsamt erreicht hat, sei zwar kein Einzelfall. Dennoch würden sich von den rund 4000 jährlichen Parkverstößen in der Stadt lediglich acht bis zehn auf Motorräder beziehen.
Aber wo muss man die Parkscheibe oder den Parkschein am Motorrad eigentlich befestigen? Diese Frage umtreibt offenbar mehrere Leserinnen und Leser. Denn den Kommentar "Hat jemand n Bild, wie man die Parkscheibe sinnvoll am Motorrad befestigt? Durchaus ernst gemeint…!" markierten 20 Personen mit "Gefällt mir".
"Dafür gibt es keine spezielle Vorschrift. Es liegt wie beim Auto in der Verantwortung des Fahrzeugführers, den Nachweis gut lesbar anzubringen", sagt Oliver Seufert. So mancher Parkschein am Motorrad würde allerdings tatsächlich "vom Wind verweht".
Seufert empfiehlt Motorradfahrern deshalb, ein Foto von dem Parkschein oder der Parkscheibe am Fahrzeug zu machen. So könne man im Zweifelsfall nachweisen, dass man sich an die Regeln gehalten hat und etwaige Bußgeldforderungen könnten zurückgezogen werden.
Damit würde sich das Problem erübrigen, wo man die Scheibe an einem Motorrad anbringen müsste und eine Manipulation durch Dritte wäre auch ausgeschlossen.
Aber das wäre wohl als Lösung zu einfach und wäre auch viel zu schnell umgesetzt. Alles, was keine zehn Jahre braucht, würde unsere Behörden überfordern. Schließlich gibt es ein Uralt Gesetz, dass die Scheibe Blau zu sein hat, und Format X mal Y haben muss, das den im Weg steht......
Bei letzterem wird sogar in bayerischen Großstädten das gehwegparken mit einem Pkw toleriert.
Zweite Möglichkeit ist das Parkticket per Handy, ob per SMS oder App. Dann sind alle auf der sicheren Seite.
Das Problem im ganzen: den Parküberwachern, und dabei spreche ich nicht von geschulten Polizisten, wird vor Gericht mehr geglaubt als dem "Parksünder". Darum sollte jeder, der irgendwo mit Parkscheibe parkt, ein Foto beim Verlassen seines Fahrzeugs machen, um die tatsächliche Parkzeit nachzuweisen - auch wenn wirklich falsch geparkt wurde.
Achtung Ironie: oder das Fahrzeug festkleben und "Klimaprotest" draufschreiben - dann ist es Demonstrationsrecht und kein Falschparken.
Mal sehen wieviele Parkplätze dann für Autofahrer noch übrig sind.
Gesunder Menschenverstand kombiniert mit Eigenverantwortlichkeit für das eigene Handeln würde sicher manchen überfordern.
Dann wäre da noch das ultimative Problem unserer heutigen, überegulierten Zeit:
Wie kann man wen verklagen, wenn etwas schiefgeht?
Schuld sind schließlich immer die andern.
Daher brauchen wir das alles.
Hinter einer Windschutzscheibe kann man durch Fremde nicht manipulieren. Hier soll der Kradfaher in die Beweispflicht genommen werden. Deutschelande halt...