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Bad Neustadt
Parkscheibe fehlt, Motorradfahrer ärgert sich über Strafzettel: Wo muss man sie befestigen und welche Regel gilt?
Ein Facebook-Nutzer klagte über eine "Parkscheibenpflicht für Motorräder" in Bad Neustadt. Warum sie deutschlandweit gilt und wie man die Parkscheibe anbringt.
Auch Motorradfahrer müssen auf manchen Parkplätzen eine Parkscheibe benutzen. Darüber ärgerte sich ein Kraftradfahrer aus Rhön-Grabfeld.
Foto: Patty Varasano | Auch Motorradfahrer müssen auf manchen Parkplätzen eine Parkscheibe benutzen. Darüber ärgerte sich ein Kraftradfahrer aus Rhön-Grabfeld.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 24.06.2023 03:10 Uhr

Wer sein Auto auf einem Parkscheiben-pflichtigen Parkplatz abstellt, muss eine Parkscheibe einlegen, das ist klar. Doch welche Regel gilt eigentlich, wenn man sein Motorrad dort parkt? Darüber diskutieren Menschen aus der Rhön derzeit in einer Facebook-Gruppe.

"Vorsicht Motorradfahrer! In Bad Neustadt herrscht Parkscheibenpflicht für Motorräder. Nach 44 Jahren musste ich erfahren, dass es diese Vorschrift gibt und muss nun 20 Euro Verwarnungsgebühr zahlen. Da fühlt man sich wieder richtig wohl in NES", schrieb ein Nutzer in der Gruppe "Wir sind Rhön-Grabfeld und wir leben gerne hier".

Für Motorräder und Autos gelten die gleichen Regeln – nicht nur in Bad Neustadt

Was sagt das Ordnungsamt der Stadt Bad Neustadt dazu? "Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Unterscheidung zwischen Autos und Motorrädern vor, für beide gelten die gleichen Regeln", erklärt dessen Leiter Oliver Seufert auf Nachfrage dieser Redaktion.

Eine Ausnahme gebe es nur auf speziellen Motorradparkplätzen ohne Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht. Solche seien zum Beispiel im nördlichen Bereich des Festplatzes in Bad Neustadt ausgewiesen. In Bad Neustadt kostet das Parken auf diesen Spezial-Parkplätzen nichts, eine Parkscheibe ist auch nicht nötig.

Eine Parkscheibe muss sein auf einem Parkscheiben-pflichtigen Parkplatz – sowohl im Auto (Symbolbild) als auch am Motorrad.
Foto: Katja Beringer | Eine Parkscheibe muss sein auf einem Parkscheiben-pflichtigen Parkplatz – sowohl im Auto (Symbolbild) als auch am Motorrad.

Doch grundsätzlich gilt: Wo Autofahrer Parkscheibe oder Parkschein einlegen müssen, müssen das auch Motorradfahrer. 20 Euro kostet laut Seufert das Verwarngeld für eine fehlende Parkscheibe. Teurer wird es, wenn das Auto oder Motorrad auf dem Gehsteig parkt. Denn dafür werden nach dem 2021 verschärften bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 55 Euro fällig.

Keine "Jagd auf Motorradfahrer" in Bad Neustadt

Die Bußgeldhöhen seien gesetzlich festgelegt und würden deutschlandweit gelten, betont der Behördenleiter: "Es ist nicht so, dass wir in Bad Neustadt eine Jagd auf Motorradfahrer machen." Die Beschwerde des Motorradfahrers, die auch das Ordnungsamt erreicht hat, sei zwar kein Einzelfall. Dennoch würden sich von den rund 4000 jährlichen Parkverstößen in der Stadt lediglich acht bis zehn auf Motorräder beziehen. 

Aber wo muss man die Parkscheibe oder den Parkschein am Motorrad eigentlich befestigen? Diese Frage umtreibt offenbar mehrere Leserinnen und Leser. Denn den Kommentar "Hat jemand n Bild, wie man die Parkscheibe sinnvoll am Motorrad befestigt? Durchaus ernst gemeint…!" markierten 20 Personen mit "Gefällt mir".

 "Dafür gibt es keine spezielle Vorschrift. Es liegt wie beim Auto in der Verantwortung des Fahrzeugführers, den Nachweis gut lesbar anzubringen", sagt Oliver Seufert. So mancher Parkschein am Motorrad würde allerdings tatsächlich "vom Wind verweht".

Seufert empfiehlt Motorradfahrern deshalb, ein Foto von dem Parkschein oder der Parkscheibe am Fahrzeug zu machen. So könne man im Zweifelsfall nachweisen, dass man sich an die Regeln gehalten hat und etwaige Bußgeldforderungen könnten zurückgezogen werden.

Nachgefragt: Sie fragen, wir recherchieren!

Immer wieder begegnen wir Dingen, die nicht nachvollziehbar sind – Situationen, die verwundern, Veränderungen, die aufregen. Oft wird es diskutiert in der Nachbarschaft, im Sportverein, unter Kollegen.
Auch Ihnen fällt etwas ein? Eine Straßenregelung, die nicht nachvollziehbar scheint? Eine Grünfläche, die zweckentfremdet wurde? Die Redaktion der Main-Post fragt nach, was dahintersteckt. Schicken Sie uns Ihre Fragen mit den wichtigsten Informationen an redaktion.rhoen-grabfeld@mainpost.de.
Quelle: ir
 
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Kommentare
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  • J. H.
    Man könnte ja eine App entwickeln, in der man die Ankunftszeit eingibt. Eine elektronische Parkscheibe, so zu sagen. Dann müsste der Parkwächter nur prüfen, ob für das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen die elektronische Parkscheibe hinterlegt ist. So funktionieren ja auch Parkticket-Bezahlsysteme wie z.B. PayByPhone, u.a. in Würzburg. Man könnte z.B. diese App um so eine Funktion erweitern. Die Infrastruktur dazu ist ja längst da. Natürlich für alle Fahrzeuge, PKW und Motorrad.

    Damit würde sich das Problem erübrigen, wo man die Scheibe an einem Motorrad anbringen müsste und eine Manipulation durch Dritte wäre auch ausgeschlossen.

    Aber das wäre wohl als Lösung zu einfach und wäre auch viel zu schnell umgesetzt. Alles, was keine zehn Jahre braucht, würde unsere Behörden überfordern. Schließlich gibt es ein Uralt Gesetz, dass die Scheibe Blau zu sein hat, und Format X mal Y haben muss, das den im Weg steht......
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  • W. R.
    Das ist Deutschland. Wenn wir keine Probleme haben, dann machen wir uns einfach welche.
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  • U. A.
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  • O. S.
    Weiß gar nicht wo hier das Problem ist. Die Regel gilt nun mal für für Autofahrer und Motorradfahrer. Und wer als Motorradfahrer nicht weiß wie er Sie anbringen soll parkt halt seine Maschine auf den vorgesehen Flächen die es auch in NES gibt. Wir Deutsche neigen dazu auch jedem kleine Ding ein Riesen Ereignis zu machen. Und unsere Presse findet anscheint auch keine anderen Themen mehr um Ihre Zeitungen voll zu bekommen.
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  • K. K.
    @olamer10240601: Wir wählen für unser Print- und Online-Angebot Themen, von denen wir glauben, dass sie das Interesse einer möglichst breiten Leserschaft finden. Dieses Thema haben wir aufgegriffen, weil wir die Frage spannend fanden und es im Netz für Diskussionen gesorgt hat. Wenn Sie selbst interessante Themenideen haben, melden Sie sich gerne bei der Redaktion. Wir freuen uns über jede Anregung! Herzliche Grüße von Kristina Kunzmann, Redaktion Rhön-Grabfeld
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  • E. K.
    Die Lösung für Motorradfahrer wären einfach genügend Flächen zum Abstellen oder etwas mehr Augenmaß, wenn ein Motorrad mal auf einem Gehweg ganz am Rand parkt und niemand behindert wird.
    Bei letzterem wird sogar in bayerischen Großstädten das gehwegparken mit einem Pkw toleriert.

    Zweite Möglichkeit ist das Parkticket per Handy, ob per SMS oder App. Dann sind alle auf der sicheren Seite.

    Das Problem im ganzen: den Parküberwachern, und dabei spreche ich nicht von geschulten Polizisten, wird vor Gericht mehr geglaubt als dem "Parksünder". Darum sollte jeder, der irgendwo mit Parkscheibe parkt, ein Foto beim Verlassen seines Fahrzeugs machen, um die tatsächliche Parkzeit nachzuweisen - auch wenn wirklich falsch geparkt wurde.

    Achtung Ironie: oder das Fahrzeug festkleben und "Klimaprotest" draufschreiben - dann ist es Demonstrationsrecht und kein Falschparken.
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  • G. A.
    Dann aber vorher die Demo anmelden.
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  • K. K.
    Und die Scheibe richtig rum anbringen, damit sich der Kontrollieren:de grinsen nicht die Augen verdrehen muss. grinsen
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  • W. T.
    Diese Stadt zukünftig meiden als Motorradfahrer.
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  • R. R.
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  • K. K.
    Noch besser, alle Zweiradfahrer an einem Samstag morgen in die Stadt fahren und alle Parkplätze ordnungsgemäß benutzen.
    Mal sehen wieviele Parkplätze dann für Autofahrer noch übrig sind. grinsen
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  • u. g.
    Auch wenn es nicht allen bewusst sein mag: §12 und §13 StVO unterscheiden nicht zwischen PKW, Motorrad oder sogar Fahrrad; wenn also entsprechend §12 Abs. 6 platzsparend geparkt wird, dürften auch Fahrräder und E-Scooter auf Parkplätzen parken und benötigen ebenfalls ggf. eine Parkscheibe oder einen Parkschein.
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  • J. H.
    Zum Glück gibt es bei uns zu allem eine sinnstiftende Vorschrift, an die sich die Erbsenzähler klammern können. Beschäftigungstherapie für die einen, Existenzgrundlage für die anderen.

    Gesunder Menschenverstand kombiniert mit Eigenverantwortlichkeit für das eigene Handeln würde sicher manchen überfordern.

    Dann wäre da noch das ultimative Problem unserer heutigen, überegulierten Zeit:
    Wie kann man wen verklagen, wenn etwas schiefgeht?

    Schuld sind schließlich immer die andern.

    Daher brauchen wir das alles.
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  • R. R.
    Hauptsache Handyhalter Radios oder Halter für Cams sind Montiert. Völlig Richtig gehandelt vom Ordnungsamt, wo und wie ein Motoradfahrer eine Scheibe anbringt ist sein Problem. Gesetz ist Gesetz
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  • H. N.
    @lana: sie sind mit Sicherheit KEIN Mopedfahrer. Halt ein Ewignörgler.
    Hinter einer Windschutzscheibe kann man durch Fremde nicht manipulieren. Hier soll der Kradfaher in die Beweispflicht genommen werden. Deutschelande halt...
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  • R. R.
    Stimmt nicht fahre seit 95 Roller und habe auch schon bezahlen müssen. Hab mich sehr geärgert aber als ich runterkommen war mein Unrecht und Strafe akzeptiert.
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  • U. S.
    Aus ihrem Beitrag spricht der pure Neid.
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  • R. R.
    Man hätte ja auch ein Foto mit Smartphone machen können als Beweis. Es ist ganz einfach wenn ich keine Scheibe habe muss ich mein Fahrzeug woanders parken, ein Argument zu finden ich kann keine Scheibe anbringen is eigensinnig. Unglaubwürdig und gibt keinen Freibrief zu parken. Allein das sowas würdig is gedruckt zu werden is lächerlich weil das alles Gesetzlich geregelt is wonach hier gemosert wird. Bald scheint Zeitung über jeden Strafzettel der angeblich falsch is ne Reportage zu machen.
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  • K. K.
    @lanalando, warum nicht, Strafzettel sind doch immer ein spannendes Thema für eine Reportage, oder? Nein, im Ernst: Wir haben diesen Strafzettel herausgegriffen, weil darüber im Netz diskutiert wurde und wir selbst die Frage ziemlich interessant fanden, wie das eigentlich so ist mit Motorrädern und Parkscheiben. Und wenn es etwas spannend ist und diskutiert wird, berichten wir natürlich gern darüber - könnte ja noch mehr Leute interessieren! Herzliche Grüße von Kristina Kunzmann (Redaktion Rhön-Grabfeld)
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  • R. R.
    Lernen solche Fragen nicht mehr die Fahrschulen . Hatte mal einen abgedeckten (Plane) Roller auf einen Bewohner Parkplatz parken sehen dieser hat Strafzettel bekommen und das gleiche passiert auch wenn Zweiräder (mit Motor) auf Gebührenpflichtiger Parkflächen stehen . Sowas muss man echt wissen und viele wissen es auch.
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