Sie kommen nach Hause und ein Paket liegt vor Ihrer Haustüre, bestellt haben Sie aber nichts. Es könnte sich um ein Versehen handeln oder aber Sie sind Opfer einer Betrugsmasche geworden. Gerade in Pandemiezeiten floriert der Online-Handel. Eine Entwicklung von der auch Betrüger profitieren – wie zuletzt auch Fälle im Landkreis zeigen.
Mitte Februar hatte ein 65-jähriger Mellrichstädter mehrere Pakete bekommen, bestellt hatte er zuvor jedoch nichts. Eine 36-Jährige aus Sondheim erhielt eine Mahnung eines Kaufhauses in Höhe von 125 Euro, obwohl sie bei dem betreffenden Geschäft weder eine Bestellung getätigt hatte, noch ein Kundenkonto hat. In beiden Fällen ermittelt die Polizei nun wegen Datenmissbrauch.
Beim sogenannten Paketbetrug werden Pakete auf Rechnung gestohlener Identitäten bestellt und an die Lieferadresse der Kriminellen geliefert. Oder die Betrüger bestellen Ware auf einen falschen Namen und versuchen die Pakete bei der Zustellung abzufangen, so der Mellrichstädter Polizeichef Elmar Hofmann. Im Interview erklärt er, was in so einem Fall als Betroffene oder Betroffener zu tun ist und wie man sich vor Datendiebstahl schützen kann.
Elmar Hofmann: Das ist keine neue Masche. Diese gab es hier in der Region schon öfter. Derartige Fälle kommen immer wieder vor, aber jetzt im Moment nicht unbedingt vermehrt oder weniger.
Hofmann: Am sinnvollsten ist es, die Annahme zu verweigern, sofern sie zum Zustellungszeitpunkt zu Hause sind. Wichtig ist es, sich das auch vom Paketdienstleister bestätigen zu lassen. Sonst könnte es Ihnen im Nachhinein anders vorgeworfen werden. Wenn Sie die Annahme verweigern, ist der Paketdienstleister oder der Sender für die Retoure des Pakets verantwortlich.
Hofmann: Falls sie bei der Zustellung nicht anwesend sind, sollten sie das Paket in der nächsten Lieferfiliale abgeben und sich die Annahmeverweigerung bestätigen lassen. Im Falle des 65-jährigen Mellrichstädters war das ebenfalls so. Er brachte alle Pakete ungeöffnet zum jeweiligen Zustellunternehmen zurück und verweigerte auf diese Weise die Annahme. Dass Pakete versehentlich falsch zugestellt werden, kann mal passieren. Häufen sich derartige Vorfälle, sollte die Polizei kontaktiert werden. Die andere Option wäre es, selbst mit dem Absender in Kontakt zu treten und das Paket zurückzuschicken.
Hofmann: Nein, man sollte solche Pakete gar nicht erst annehmen.
Hofmann: Das ist ganz schwierig. Hier gab es bereits mehrere Fälle. Dabei muss man zwei Möglichkeiten unterscheiden: Zum einen kann es vorkommen, dass Sie etwas bestellt haben, aber keine Ware erhalten haben. Dann könnte es sein, dass Ihr Paket vom Zusteller in ihrer Abwesenheit vor die Haustüre oder an einem anderen von außen zugänglichen Ort gelegt und dann gestohlen wurde. In diesem Fall sollte man sofort beim entsprechenden Paketdienstleister reklamieren, dass man kein Paket erhalten hat.
Hofmann: Dass es sich um Betrug handelt. Echte Ware wird von den Betrügern mit gestohlenen Rechnungsadressen an andere Lieferadressen geschickt. Die Rechnung landet kurze Zeit später im Briefkasten des Betroffenen. In diesem Falle sollte man die Rechnung auf gar keinen Fall bezahlen. Dass Rechnungsadressen mit Lieferadressen nicht identisch sind, kommt öfters vor. Beispielsweise, wenn man jemanden ein Geschenk machen will. Das ist gar nicht so ungewöhnlich, weshalb es für Unternehmen nicht festzustellen ist, ob ein Betrug vorliegt oder nicht.
Hofmann: Im Falle der Frau aus Sondheim war es beispielsweise so, dass ihr E-Mail Account gehackt wurde. Mit den gestohlenen Daten wurde dann echte Ware auf ihre Rechnung bestellt, aber an eine andere Adresse geliefert. Private Daten werden aber auch von Kriminellen oder über kommerzielle Seiten im Internet verkauft.
Hofmann: Wir gehen davon aus, dass die Täter die Opfer wahllos aussuchen. Anders ist das beispielsweise bei dem Enkeltrick, bei welchem die Täter in Telefonbüchern gezielt nach alt klingenden Namen suchen. Im Falle des Mellrichstädters gehen wir zum aktuellen Zeitpunkt von reinem Zufall aus.
Hofmann: Das A und O ist es, keine Daten preis zu geben. So richtig können Sie sich im Internet aber eigentlich nicht schützen. Man sollte vorsichtig sein und nach Möglichkeit sichere Bezahlsysteme wie beispielsweise PayPal nutzen.
Die zwei Fake-Bestellungen alle etwa um die 200€ wurden auf Rechnung (vor Weihnachten war dies mit erst späterer Begleichung der Rechnung möglich) durchgeführt und an eine Lieferadresse der Datendiebe versendet. Erst die Mahnung musste aus rechtlichen Gründen dann an meine postalische Rechnungsadresse versendet werden. Dadurch ist der Schwindel aufgefallen. Nur durch Anzeige war das Inkasso-Verfahren zu stoppen.
Von der Polizei und Staatsanwaltschaft habe ich seitdem nie wieder etwas gehört.