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Bad Neustadt
Montags- und Freitagsdemos in Bad Neustadt und Bad Königshofen: Landrat will sich einschalten
Seit zwei Jahren finden die Demonstrationen in Bad Neustadt und Bad Königshofen statt. Ist zur Entlastung der Anwohner eine andere Streckenführung möglich?
Die andauernden Demonstrationen in Bad Neustadt und Bad Königshofen rufen auch Unmut bei den Anwohnern hervor. Bei dem Foto handelt es sich um ein Archivbild vom Februar 2022. Bei der Montagsdemo in Bad Neustadt fand auch eine Gegendemo statt.
Foto: Archivbild: Gerhard Fischer | Die andauernden Demonstrationen in Bad Neustadt und Bad Königshofen rufen auch Unmut bei den Anwohnern hervor. Bei dem Foto handelt es sich um ein Archivbild vom Februar 2022.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:04 Uhr

Bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses in Bad Neustadt sprach Kreisrätin Birgit Reder-Zirkelbach (Bündnis 90/ Die Grünen) die seit fast zwei Jahren andauernden Demonstrationen in Bad Königshofen und Bad Neustadt an.

Der Zug der Demonstranten nehme immer wieder die gleiche Strecke. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten mittlerweile kein Verständnis mehr für die Montags- beziehungsweise Freitags-Demonstrationen.

Unmut in der Stadtbevölkerung

Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit seien im Grundgesetz verankert, sagte Landrat Thomas Habermann dazu. Das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sei aber verständlich. Deshalb wolle er sich informieren, inwieweit andere Laufstrecken möglich sind.

Bad Königshofens Bürgermeister Thomas Helbling pflichtete Birgit Reder-Zirkelbach bei und sprach ebenfalls von einem ihm bekannten Unmut in der Stadtbevölkerung.

 
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Kommentare
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  • Gerhard Zwierlein
    "Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Über Zeit und Ort und Art der Demonstration entscheidet der Veranstalter oder die Veranstalterin, nicht die Versammlungsbehörde. ..
    Unzulässig ist eine Verlegung einer Demonstration wegen Störungen Dritter. Das Versammlungsrecht ist ein vorrangiges Rechtsgut. Ein „Recht“ auf freie Fahrt, auf Einkaufen oder Ruhe ist kein gleichwertiges Rechtsgut. Belästigungen durch Versammlungen müssen Dritte deshalb ertragen, wenn keine unmittelbare Gefährdung anderer gleichwertiger Rechtsgüter (zum Beispiel der körperlichen Unversehrtheit) gegeben ist.." aus...(https://www.demos-gegen-nazis.de/impressum/) . Demos auf öffentlichen Plätzen muss der Bürger, die Demokratie dulden , denn die Wahl des Versammlungsortes ist durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Das gilt allerdings nur für öffentliche Räume.
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  • Jochen Behr
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Olaf Schlemmer
    In NES können Sie doch am Busbahnhof auf dem großen Parkplatz demonstrieren. Dann haben die Anwohner der Innenstadt endlich wieder Ruhe und der Marktplatz muss nicht ständig nach den Demos gereinigt werden.
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  • Dagmar Mayer-Balling
    Die nerven mittlerweile nur noch extrem
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  • Hans–Michael Dr. Schmitt
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