
Bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses in Bad Neustadt sprach Kreisrätin Birgit Reder-Zirkelbach (Bündnis 90/ Die Grünen) die seit fast zwei Jahren andauernden Demonstrationen in Bad Königshofen und Bad Neustadt an.
Der Zug der Demonstranten nehme immer wieder die gleiche Strecke. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten mittlerweile kein Verständnis mehr für die Montags- beziehungsweise Freitags-Demonstrationen.
Unmut in der Stadtbevölkerung
Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit seien im Grundgesetz verankert, sagte Landrat Thomas Habermann dazu. Das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sei aber verständlich. Deshalb wolle er sich informieren, inwieweit andere Laufstrecken möglich sind.
Bad Königshofens Bürgermeister Thomas Helbling pflichtete Birgit Reder-Zirkelbach bei und sprach ebenfalls von einem ihm bekannten Unmut in der Stadtbevölkerung.
Unzulässig ist eine Verlegung einer Demonstration wegen Störungen Dritter. Das Versammlungsrecht ist ein vorrangiges Rechtsgut. Ein „Recht“ auf freie Fahrt, auf Einkaufen oder Ruhe ist kein gleichwertiges Rechtsgut. Belästigungen durch Versammlungen müssen Dritte deshalb ertragen, wenn keine unmittelbare Gefährdung anderer gleichwertiger Rechtsgüter (zum Beispiel der körperlichen Unversehrtheit) gegeben ist.." aus...(https://www.demos-gegen-nazis.de/impressum/) . Demos auf öffentlichen Plätzen muss der Bürger, die Demokratie dulden , denn die Wahl des Versammlungsortes ist durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Das gilt allerdings nur für öffentliche Räume.