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Mellrichstadt
Ungewöhnliche Anzeige wegen Mobbings: Lehrer zeigen Schüler an
Wie wehre ich mich gegen Cybermobbing? Lehrer einer Mellrichstädter Schule wählten einen ungewöhnlichen Weg: Sie zeigten Schüler wegen Beleidigung an.
Wer Cybermobbing anzeigen will, braucht Beweise. Fachleute raten, Screenshots zu machen oder die Posts zu speichern.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa | Wer Cybermobbing anzeigen will, braucht Beweise. Fachleute raten, Screenshots zu machen oder die Posts zu speichern.
Martina Harasim
Martina Harasim
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:01 Uhr

So eine Anzeige hatte Polizeihauptkommissar Thomas Pfennig von der Polizei Mellrichstadt auch noch nicht auf dem Tisch: Lehrer zeigen Schüler an. Was war geschehen? Schüler hatten Bilder von Lehrern verunstaltet und anschließend an ihre Mitschüler versendet. "Da dies nicht der erste unrühmliche Vorfall der Kinder war und die bisherigen Erziehungsmaßnahmen durch das Lehrerkollegium fruchtlos verliefen, stellten die geschädigten Lehrkräfte Strafanzeige wegen Beleidigung", schreibt er im Polizeibericht. 

Nun wird gegen die mutmaßlichen Täter ermittelt. Beschuldigte und Zeugen werden vernommen. Sind die IP-Nummern der Einsteller bekannt, werden Daten aus Smartphones, Laptops oder PCs ausgewertet. Hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen, leitet sie die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter, beschreibt der stellvertretende Leiter der Mellrichstädter Polizei das Vorgehen.

Beleidigende Bilder oder Nachrichten

Das Verbreiten von beleidigenden Bildern oder Nachrichten in sozialen Medien erfüllt einen Straftatbestand und kann zur Anzeige gebracht werden. Zwar gibt es keinen eigenen Tatbestand „Mobbing“ im Strafgesetzbuch, anzeigen aber kann man Menschen, die mobben, beispielsweise wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung oder der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

In ganz Unterfranken wurden 2019 im Zusammenhang mit Mobbing 211 Fälle angezeigt. In der Hauptsache, sagt Philipp Hümmer vom Polizeipräsidium Unterfranken, handelte es sich um Beleidigungen. Für 2020 rechnet der Polizeihauptmeister mit einer steigenden Tendenz.

Thomas Pfennig hält eine Anzeige für ein probates Mittel, um den Tätern Einhalt zu gebieten. Denn, wie auch immer die rechtlichen Folgen sein mögen, eine solche Anzeige habe Signalwirkung. Sowohl für die mobbenden Jugendlichen als auch für die Eltern, die oft nicht wüssten, was ihr Nachwuchs in den sozialen Medien so treibt.

Wie reagieren Jugendliche?

Die Entscheidung der Lehrer, den mobbenden Schülern per Anzeige einen Schuss vor den Bug zu verpassen, war eine sehr erwachsene Entscheidung. Kinder und Jugendliche, die Cybermobbing ausgesetzt sind, gehen eher nicht zur Polizei, sie gehen noch nicht einmal zur Beratung. Das ist die Erfahrung von Markus Till, Leiter der Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatung der Caritas in Bad Neustadt. "Cybermobbing ist ein großes Thema, aber nicht in der Beratung", sagte er auf Nachfrage dieser Redaktion, ob Mobbing zahlenmäßig eine große Rolle in der Beratungstätigkeit spielt.

Die Täter anzuzeigen, hält er für ein klares Signal, das in einigen Situationen durchaus hilfreich sein kann. Till gibt aber auch zu bedenken, dass eine Anzeige zur Folge haben kann, dass der Angezeigte Rache nimmt und das Mobbing weiter geht.

Niederschwelliges Angebot

Wenn Kinder oder Jugendliche, die Opfer von Cybermobbing wurden, weder zur Polizei gehen, noch nennenswert bei Beratungsdiensten um Unterstützung bitten, braucht es altersspezifische Angebote, die unkompliziert und sofort verfügbar sind. Auf ein solches Angebot macht Richard Bott, Regionalgeschäftsführer der Barmer-Krankenkasse in Bad Neustadt, aufmerksam: krisenchat.de bietet Kindern und Jugendlichen kostenlose Beratung in Notsituationen an, rund um die Uhr per SMS oder WhatsApp, ohne Anmeldung und Registrierung. Geschulte ehrenamtliche Krisenberater aus Psychotherapie, Psychologie, Sozialpädagogik oder soziale Arbeit antworten innerhalb einer Minute, sagt Bott.   

Die Krankenkasse kooperiere mit diesem Beratungsdienst aus Präventionsgründen. Studien zeigen: Jeder fünfte Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren hat Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht. Die Folgen des Mobbings können gravierend sein, denn es ist verletzend und demütigend, es schädigt das Selbstwertgefühl und zerstört die Selbstachtung. Im schlimmsten Fall kann Cybermobbing zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen, Depressionen, Angstzustände oder sogar Selbstmord sind keine Seltenheit.

Cyberhelp: Neben Informationen rund um Cybermobbing bietet die Webseite Unterrichtsmaterialien für Lehrer*innen, Pädagog*innen sowie Trainingsmodule für die Jugendsozialarbeit. www.cyberhelp.eu/de
Bündnis gegen Cybermobbing: Tipps für Opfer von Cybermobbing, deren Eltern und Lehrer*innen. https://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de
Juuuport: Auf dieser Selbsthilfe-Plattform geben geschulte Scouts zwischen 14 und 18 Jahren ihren Altersgenoss*innen Tipps bei und gegen Cybermobbing. https://www.juuuport.de/beratung
Nummer gegen Kummer: Kostenfreie Anlaufstelle bei psychischen Problemen – auch bei Cybermobbing. Kinder und Jugendliche wählen 0800 / 1110333, Eltern und Pädagogen 0800 / 1110550. www.nummergegenkummer.de

Was ist Cybermobbing?

Beim Cybermobbing greifen die Täter zum Smartphone oder PC, um ihr Opfer im Internet lächerlich zu machen, zu beleidigen, zu bedrohen, bloß zu stellen oder zu belästigen. Sie quälen es zum Beispiel mit SMS oder WhatsApp-Nachrichten, verbreiten in sozialen Medien Gerüchte oder Lügen oder veröffentlichen heimlich aufgenommene oder verunstaltete Bilder und Videos vom Leidtragenden im Internet. Diese Art des Mobbings ist besonders perfide, weil das Opfer dort besonders angreifbar ist. Das Internet kennt keinen geschützten Raum oder Rückzugsort. Auch zu Hause ist die betreffende Person solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert. 
Quelle: bmf/ts
 
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  • D. E.
    "Schüler hatten Bilder von Lehrern verunstaltet und anschließend an ihre Mitschüler versendet."
    Steht so im Artikel, ohne "mutmaßlich"oder einen ähnlichen Begriff. Als Leser wird man also von einer Tatsache ausgehen dürfen.
    Hoffen Sie eigentlich auf ein Mandat von Eltern, die sich einen halbwegs ordentlichen Anwalt leisten können, oder sind Sie selber auf der Suche nach einem? Man wundert sich über dieses Dauerfeuer...
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  • T. H.
    Ich finde es richtig, dass die Lehrer die Schüler angezeigt haben. Offensichtlich sind sie mit anderen Argumenten nicht zu überzeugen. Da sie strafmündig sind, müssen sie lernen, dass es rote Linien gibt, die nicht überschritten werden dürfen.
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  • D. E.
    Auch das Erstatten einer Anzeige ist eine pädagogische = erzieherische Maßnahme. Wenn die schulinternen Möglichkeiten wie Nacharbeit, Mitteilung, Verweis etc. keine Besserung des Verhaltens erreichen, dann müssen Heranwachsende dem ins Auge sehen, dass auch von anderer Seite Konsequenzen drohen. Und bei alledem geht es nicht in erster Linie um Vertrauen (was schlagen Sie denn eigentlich den betroffenen Schülern als vertrauensbildende Maßnahme ihren Lehrkräften gegenüber vor?), sondern um grundsätzlichen Respekt vor anderen Menschen und sozialadäquates Verhalten.
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  • M. S.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die StA wird sowieso diese Angelgenheit einstellen mangels öffentlichen Interesses - mit gleichzeitigem Verweis auf Privatklagemöglichkeit. Kennen wir doch schon. Anzeigen wegen Beleidigung sind schon im Vorfeld aussichtslos, außer es liegt eine besondere Siutation vor und das Gegenüber war schon mal aufgefallen.
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  • J. F.
    @Marder16180912 : „…außer … das Gegenüber war schon mal aufgefallen.“ --- Einmal ist immer das erste Mal. Und je dicker die Akte, umso eindeutiger die Situation …
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  • S. K.
    Da sollte auch mal in den Elternsprechstunden Klartext geredet werden und hierzu mal ein verpflichtender Elternabend abgehalten werden!
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  • R. A.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • W. B.
    Offensichtlich haben pädagogische Maßnahmen nicht gefruchtet. Vermutlich wird der Jugendrichter nur eine Ermahnung aussprechen und der Mobber sitzt in erster Reihe und lacht den Rest der Welt aus.
    Wer hier den Klugscheißer abgibt sollte sich einmal ernsthaft in die Rolle eines gemobbten Lehrers versetzen.
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  • D. E.
    Sich in die gemobbten Lehrkräfte hineinzuversetzen, um zu ermessen, was "Mobbing" für den Einzelnen bedeuten kann, ist das Eine und ist gut und richtig.
    Das Andere ist, sich klarzumachen, dass so manches, was "die lieben Kleinen" mit ihren Handys veranstalten, auch in den strafrechtlich relevanten Bereich kommen kann, wofür - je nach Alter des Kindes und "Aktivität" - u.U. auch die Eltern haftbar gemacht werden können.
    Cybermobbing ist keine Kleinigkeit!
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  • D. E.
    Sag ich doch: "unter Umständen".
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  • M. S.
    richtig so - es steht jedem Bürger zu Anzeige zu erstatten, entscheiden wird dann ein Richter!

    @hentinger: es hört sich an als wären sie auf die Instituion Schule allgmemein nicht gut zu sprechen. Lehrer sind Pädagogen und keine Polizei oder Richter. Wenn es hier um Straftatsbestände geht wäre "Selbstjustiz" durch einen Lehrer das Letzte was sich die Allgemeinheit wünschen kann.

    Problem ist wohl auch, dass Kuschelpädagogik bei manchen Schülern nichts nutzt, die Möglichkeiten der Lehrkräfte sind eingeschränkt. Aber es gibt für alle Probleme auch Lösungen wenn das Elternhaus versagt oder die Probleme sich nur durch Fachkräfte lösen lassen.

    Fachkräfte können Sozialpädagogen und Schulpsychologen sein, oder wie in diesem Fall auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Vielleicht ist es auch gut wenn das Gericht seine möglicherweise zukünftige Kundschaft schon frühzeitig kennenlernen kann und nicht erst wenn alles zu spät ist.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Oh hentinger, lassen sie es doch einfach! Sie liegen mit ihren Ansichten zu diesem Thema, wie auch zu vielen anderen völlig daneben!!!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die Lehrer haben vollkommen Recht mit ihrer Anzeige!!! Man muss sich nicht alles bieten lassen!!!
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  • R. B.
    @hentinger, die Lehrer können nichts für Ihre missglückte Schulkarriere. Und das mit den Schutzbefohlenen können sie sich an die Kniescheibe nageln, diesen Früchtchen sollte man durchaus einmal die Grenzen aufzeigen.
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  • W. T.
    Die sog.Schutzbefohlen wissen was Sie tun deshalb gehören Sie zur Rechenschaft gezogen hier sind die sog.Eltern zuständig /Taschengeldkürzung Hausarrest oder haben die Eltern Angst ein paar aufs Maul zu bekommen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Was haben gemalte Karrikaturen mit Fotomontagen von lebenden Personen zu tun hentinger???
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  • R. B.
    @hentinger, meinen Sie das eigentlich alles ernst was Sie da so schreiben, wenn ja, würde ich mir echt Sorgen machen. Was das Ganze jetzt plötzlich mit Karikaturen zu tun hat wird wohl immer Ihr Geheimnis bleiben. Ich habe das Gefühl Sie scheiben einfach mal so drauf los, um a`bisserl zu provozieren. Es ist ein schmaler Grad hin zu Lächerlichkeit.
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  • R. B.
    Sie haben jetzt gefühlt 15 Kommentare zu diesem Artikel geschrieben, Sie könnten vermutlich noch einmal 20 schreiben, aber "hentinger" lassen Sie`s gut sein, des wird nix mehr. Hören Sie auf "Busch" und "Ferstl" zum Thema Lachen zu zitieren, Sie selbst gehen doch zum lachen in den Keller. Sie haben sich wieder einmal wie so oft verrannt, verschonen Sie uns mit weiteren geistigen Ergüssen.
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  • P. K.
    Mich würde mal interessieren, wie sie reagieren, wenn von ihnen jemand ungefragt ein Foto macht, dieses dann bearbeitet, verunstaltet und veröffentlicht.
    Sowas mit Karrikarturen oder mit " künstlerischer Freiheit" (ebenfalls in Gänsefüsschen) zu vergleichen, oder es überhaupt in Bezug damit zu bringen, ist nicht nur dreist, sondern schlichtweg dumm.
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