Der Sozialpädagoge Klaus Wolf ist seit 20 Jahren in der Mobbingberatung tätig und wird im Jahr durchschnittlich mit 100 Fällen konfrontiert. Dass ein Behördenleiter gar nicht mitbekommt, dass das Arbeitsklima in einer Abteilung mies ist, weil die Bediensteten gemobbt werden, kann er sich nicht vorstellen.
Klaus Wolf: Ich kann nur so viel sagen: Die häufigsten Fälle von Mobbing treten im Gesundheits- und Erziehungsbereich auf. Danach kommt gleich der öffentliche Dienst.
Wolf: Mobbing fängt dort an, wo sich Angriffe und Schikanen gezielt gegen eine Einzelperson richten und über einen längeren Zeitraum gehen (ca. ein halbes Jahr). Die Angriffe gehen von einer oder mehreren Personen aus und sind feindselig.
Wolf: Zunächst sollte die betroffene Person diese Angriffe und Schikanen eine Zeit lang in einem Mobbingtagebuch festhalten. Wenn klar ist, dass die Angriffe anhalten und gezielt gegen eine Person gehen, sollte der nächsthöhere Vorgesetzte eingeschaltet werden. Bei einem Gespräch mit diesem Vorgesetzten sollten die Vorfälle möglichst sachlich dargestellt werden und um Abhilfe gebeten werden. Sollte dieses Gespräch zu keinem Ergebnis führen, ist im nächsten Schritt der Personalrat einzubeziehen. Mit ihm zusammen sollte dann ein Gespräch beim Amtsleiter stattfinden.
Wolf: Es ist schon möglich, dass man zunächst versucht, die Konflikte möglichst klein zu halten. Wenn die betroffene Person in den verschiedenen hierarchischen Ebenen keine wirkliche Hilfe erfährt, wird sie irgendwann immer den Behördenleiter als letzte Hoffnung für Abhilfe einschalten. So kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Behördenleiter nichts davon mitbekommt.
Wolf: Der Amtsleiter hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. So muss er aktiv werden. Er kann die Problemlösung an einen Mitarbeiter, beispielsweise aus der Personalabteilung delegieren. Jedoch muss der Amtsleiter sich immer wieder über den Stand der Konfliktlösung informieren lassen. Kommt es zu keiner Lösung, ist der Amtsleiter aufgefordert, die Problemlösung zur Chefsache zu machen.
Wolf: Der Amtsleiter muss sich zumindest den Vorwurf gefallen lassen, er ist seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen und nimmt die Erkrankung von Mitarbeitern billigend in Kauf. Mit arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Konsequenzen für den Amtsleiter ist es sehr schwierig. Mobbinghandlungen laufen im Normalfall sehr subtil ab und sind schwer zu beweisen. Ganz selten kommt es zu strafrechtlich relevanten Handlungen, die dann juristisch angreifbar wären. In der Theorie stehen sich Täter und Opfer gegenüber. In der Praxis reagieren Täter und Opfer wechselseitig immer wieder aufeinander, und es ist nicht mehr so einfach, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Wenn eine Behörde nicht reagiert, können Betroffene eigentlich nur auf einen Imageschaden für das Amt hoffen.
Wolf: Zunächst sollten alle Beschwerden nach dem mündlichen Vortrag beim Vorgesetzten auch immer in Schriftform nachgereicht werden. Die betroffene Person sollte alle behördlichen Hierarchieebenen durchlaufen und den Personalrat einbinden. Führt dies alles nicht zu einer Lösung, dann ist zu überlege, ob man den Arbeitsplatz wechselt. Da dies kein einfacher Schritt ist, sollte die Arbeitsplatzkonflikt- und Mobbingberatung zur Unterstützung aufgesucht werden.
Wolf: Die Betroffenen können sich an die Arbeitsplatzkonflikt- und Mobbingberatung von FAIR am Arbeitsplatz e. V. wenden. Dort erhalten sie Hilfe bei der Bewältigung des Arbeitsplatzproblems und eventuell für die Entwicklung einer neuen beruflichen Perspektive.
Mobbingberatung FAIR am Arbeitsplatz, Telefon (09 31) 26 04 75 81