zurück
Bad Neustadt
Misslungene Handoperation? Patient erhebt schwere Vorwürfe
Ein Schweinfurter wirft Ärzten des Rhön-Klinikums Körperverletzung vor. Eine OP hatte gravierende Folgen. Die Klinik hat zur Klärung den Haftpflichtversicherer eingeschaltet.
Behandlungsfehler können passieren. Schweinfurter wirft Ärzten des Rhön-Klinikums Bad Neustadt aber Körperverletzung vor. Das Symbolbild zeigt eine Patientenhand während einer Operation.
Foto: Kirsten Oborny | Behandlungsfehler können passieren. Schweinfurter wirft Ärzten des Rhön-Klinikums Bad Neustadt aber Körperverletzung vor. Das Symbolbild zeigt eine Patientenhand während einer Operation.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:23 Uhr

Zwölf Medikamente jeden Tag. Darunter Morphine, damit der Schmerz erträglich wird. Die Folge ist ein Dämmerzustand, in dem sich Michael Klein oft befindet. Ein halbes Jahr lang war er krank geschrieben. An seine Tätigkeit als selbstständiger Event- und Konzert-Manager ist nicht mehr zu denken. Michael Kleins berufliche Karriere, sein Leben überhaupt, hat einen schweren Knick bekommen. Und schuld ist sein kleiner Finger.

Oder besser: Der kleine Finger ist die Ursache. Denn die Schuldfrage stellt der 55-jährige Schweinfurter mit Rödelseer Wurzeln in eine ganz andere Richtung: an die Klinik für Handchirurgie am Rhön-Klinikum-Campus in Bad Neustadt. Hier habe man einen Eingriff vorgenommen, der laut Klein nicht vereinbart war. Äußerungen des Klinikums zu dem Fall lassen Fragen offen.

Operationseingriff ohne Einwilligung?

Der kleine Finger von Michael Klein an der Hand rechts ist seit Mai 2018 kaum mehr als ein Haken. Das Mittelgelenk ist in einem 90-Grad-Winkel versteift. "Das ist im Alltag sehr behindernd. Wenn ich mit dem Finger irgendwo hängenbleibe, gibt es Schmerzen." Mediziner anderer Kliniken hätten ihm zu einer kompletten Amputation bis in die Handfläche hinein geraten, nur das verschaffe völlige Schmerzlinderung. "Der Gedanke daran ist der Horror für mich", sagt Klein. Dass sein kleiner Finger nun verkrüppelt ist, dafür gibt Klein die Schuld der Handchirurgie des Rhön-Klinikums.

Dort habe man ihn ohne Absprache und Vertrag am kleinen Finger operiert. Er habe dem Eingriff ausdrücklich widersprochen. Dies wurde im Arztbericht, welcher der Redaktion vorliegt, schriftlich festgehalten. Denn eigentlich hatte sich Michael Klein wegen seiner Erkrankung des Bindegewebes der Handinnenfläche unters OP-Messer gewagt. Dort wurde er zwar auch operiert – allerdings mit schweren Wundheilungsstörungen in der Folge. 

Hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich: der Schweinfurter Michael Klein.
Foto: Michael Klein | Hat eine lange Leidensgeschichte hinter sich: der Schweinfurter Michael Klein.

"Bis heute versucht das Rhön-Klinikum, die Verantwortung von sich zu schieben", sagt der 55-Jährige und spricht von einem "groben Behandlungsfehler". Der Eingriff am Finger sei nicht vereinbart gewesen, die Versorgung nach der Operation inakzeptabel verlaufen. Ärzte und Therapeuten seien nicht auf seine Schmerzen eingegangen und hätten Empfehlungen von Physiotherapeuten, zum Beispiel für Lymphdrainage oder Narbenpflaster, ignoriert.

Ein Beschwerdebrief an die Klinik von Juli 2018, in dem Klein seine Vorwürfe aufführte, sei zunächst folgenlos geblieben. Von der Klinik seien später Beschwichtigungen, aber keine Einsicht zu hören gewesen, so Klein.

Rechtsanwalt spricht von Körperverletzung

Seine Vorwürfe richten sich gezielt an zwei Ärzte. Der medizinische Vorstand der Klinik habe die Situation ihm gegenüber zwar bedauert, sagt Klein, wolle aber keine Verantwortung für die behandelnden Ärzte übernehmen. Klein wandte sich mit seinem Fall an den Würzburger Rechtsanwalt Alexander Lang. Dieser schrieb in einem Brief an das Rhön-Klinikum: "Unser Mandant hat ausdrücklich mitgeteilt, dass er in eine Arthrodese des Kleinfingers nicht einwilligt". Die Operation sei deshalb ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt und "stellt somit eine Körperverletzung dar", so der Anwalt. Er spricht von einem "eindeutigen Sachverhalt".

Der Forderung auf Schadensersatz sei das Rhön-Klinikum nicht nachgekommen, sagt Klein. Ihm bleibe nur noch die Möglichkeit, das Klinikum auf Schadensersatz zu verklagen. "Aber mein Anwalt hat mir die Gerichtskosten vorgerechnet." Für Gutachten auf eigene Kosten fehlten ihm schlicht die finanziellen Mittel.

Verkrümmter Finger: Michael Klein muss damit leben. 
Foto: Michael Klein | Verkrümmter Finger: Michael Klein muss damit leben. 

Was sagt die Klinik zu den Anschuldigungen?

Das Rhön-Klinikum äußerte sich auf Nachfrage der Redaktion zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen. Man nehme Beschwerden von Patienten generell sehr ernst, unzufriedene Patienten könnten sich deshalb mit dem Beschwerdemanagement des Klinikums in Verbindung setzen, teilte der Geschäftsführende Direktor des Klinikums, Jochen Bocklet mitElke Pfeifer, Leiterin der Unternehmenskommunikation, bestätigt nach einer weiteren Nachfrage den Kontakt mit Kleins Anwalt.

"Dadurch haben wir unseren Haftpflichtversicherer einschalten müssen, der die Aufklärung des Vorfalls und die Verteidigung übernommen hat", erklärt Pfeifer. Sie weist daraufhin, dass das Klinikum keine weiteren Angaben zu den Anschuldigungen machen dürfe.

Ganz allgemein stellt sie fest: "Häufiger erleben Patienten ein aus ihrer Sicht ungünstiges Ergebnis einer ärztlichen Behandlung als eine schuldhafte Fehlbehandlung." Dabei sei dieser Vorwurf nur in einem kleinen Bruchteil von Fällen berechtigt und richtig. Ob tatsächlich eine schuldhafte Fehlbehandlung vorgelegen hat, stehe meist erst nach einem medizinischen Fachgutachten und einem gerichtlichen Verfahren fest. "Die Prozesse erstrecken sich sehr häufig über zwei Instanzen, eben weil die Fragen nicht einfach sind", so Pfeifer.

"Häufiger erleben Patienten ein aus ihrer Sicht ungünstiges Ergebnis einer ärztlichen Behandlung als eine schuldhafte Fehlbehandlung."
Elke Pfeifer, Leiterin der Unternehmenskommunikation am Rhön-Klinikum

Jeder Fall werde analysiert, um dem Patienten möglichst zeitnah eine Rückmeldung zu seinem Anliegen zu gegeben, erklärt Direktor Bocklet. "Darüber hinaus nehmen wir auch jede Beschwerde zum Anlass, durch eine erweiterte Analyse übergreifend für alle Kliniken des Campus Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln", heißt es in seinem Schreiben an die Redaktion auf Nachfrage. Beschwerden bezüglich vermuteter Behandlungsfehler würden direkt von der Geschäftsführenden Direktion bearbeitet.

Letzte Hoffnung auf Einigung aufgegeben

Jeder Mensch mache Fehler, auch Ärzte seien nicht unfehlbar, sagt Michael Klein und fühlt sich durch eine "Zermürbungstaktik" hingehalten. Die Klinikleitung müsse  endlich Verantwortung übernehmen, "um mir auch wieder ein Stück Lebensqualität zurückzugeben."

Mit 55 Jahren und einer Schwerstbehinderung sei er auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Die Hoffnung auf eine Einigung mit der Klinik habe er mittlerweile aufgegeben. Fast zwei Jahre nach der Operation und nach wochenlanger Recherche hat der Schweinfurter entschieden: Sein Anwalt wird Klage wegen Arztfehler einreichen.

Und gesundheitlich? "Ich halte die Schmerzen nicht mehr aus und werde im Frühjahr in Frankfurt wieder an der rechten Hand operiert."

Mitarbeit: Gerhard Fischer

Wer hilft beim Verdacht auf Behandlungsfehler?
Welche Möglichkeiten haben Patienten grundsätzlich, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten? "Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten sich Patienten zunächst an ihre Krankenkasse wenden", rät Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Die Kasse sei per Gesetz verpflichtet, Patienten in solchen Fällen zu unterstützen. Dies sei für den Patienten kostenlos.
Da die Krankenkassen selbst kein Recht auf Einsicht in die Patientenakten der behandelnden Ärzte haben, beauftragen sie den MDK. Dieser erstelle dann, so Zobel, ein Sachverständigengutachten. "Sollten Fehler erkannt werden, dann kann auch ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden." In eindeutigen Fällen wendet sich die Krankenkasse des Betroffenen an den Arzt oder das Krankenhaus beziehungsweise an dessen Haftpflichtversicherung. Dies werde meist außergerichtlich geregelt, sagt Zobel. Denn: "Fehler dürfen auch Ärzten passieren, das ist menschlich."
Dennoch müsse der Haftpflichtversicherer des Arztes oder der Klinik dafür haften, erklärt Zobel. Um eine Körperverletzung handele es sich erst dann, wenn ein Eingriff ohne Einwilligung vorgenommen wurde. "Dann sprechen wir von einem Straftatbestand", sagt Zobel. Der Nachweis sei möglich, da Ärzte in der Regel ihrer Dokumentationspflicht nachgingen.
Der MDK könne nicht bei allen Vorwürfen Gutachten erstellen, sagt Zobel. Alleine in Bayern würden jährlich über 10 000 Fälle mit Verdacht auf Behandlungsfehler vorgelegt. Oftmals gehe es um verzögerte Heilungsverläufe oder andere Komplikationen, die unverschuldet auftreten können. "Von den Fällen, die wir letztendlich genauer prüfen und von denen wir ein Gutachten erstellen, sind rund ein Viertel von Erfolg gekrönt." Voraussetzung dafür sei ein Behandlungsfehler, der kausal mit einem entstandenen Schaden zusammenhängt.
  • Lesen Sie auch: Was bei Verdacht auf Behandlungsfehler zu tun ist
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Neustadt
Nicolas Bettinger
Alexander Lang
Behandlungsfehler
Krankenhäuser und Kliniken
Körperverletzung und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Michael Klein
Patienten
Patientenakten
RHÖN-KLINIKUM Bad Neustadt
Schmerzen und Schmerzmedizin
Straftatbestände
Ärzte
Ärztliche Untersuchung und Behandlung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top