Das Thema Windkraft ist umstritten. Nicht anders im Kreisausschuss, bei dessen Sitzung in der Bad Neustädter Stadthalle es zu teils heftigen Diskussion kam, als es um die Zukunft des Ausbaus der Windenergie im Landkreis ging.
Hintergrund der Diskussion waren zum einen geplante Änderungen der Bayerischen Bauordnung für die Genehmigungen solcher Anlagen, zum anderen der aktuelle Stand der juristischen Auseinandersetzungen. Dabei ging es vor allem um den umstrittenen Windpark bei Wülfershausen/Junkershausen/Wargolshausen. Dessen Bau ist nach den neuen Entwicklungen zumindest fraglich.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld existieren zwei Windparks, für die die geplante Gesetzesänderung von Bedeutung sein könnte. Das sind zum einen der Windpark Streu und Saale sowie der Park der RegioE2 bei Wülfershausen/Junkershausen/Wargolshausen. Bei beiden sind die gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Genehmigungspflichtig nämlich noch nicht abgeschlossen. Nach dem aktuellen Stand würde der Windpark Streu und Saale von der Gesetzesänderung profitieren und wohl genehmigt, da er bereits errichtet ist. Dies gilt aber nicht unbedingt für die Windanlagen bei Wülfershausen und Wargolshausen, deren Bau bekanntlich gestoppt ist.
Stichtag 20. November 2014
Letztlich geht es in beiden Fällen darum, dass eine Übergangsregel eine Ausnahme von der sogenannten 10-H-Regelung für den Abstand zur Wohnbebauung ermöglichte. Diese sah kein neues Genehmigungsverfahren vor, falls statt einer schon genehmigten Anlage am selben Standort eine Windturbine mit etwa gleicher Höhe errichtet werden soll. Voraussetzung war, dass die Anlage mit Ablauf des 20. November 2014, dem Datum des Inkrafttretens der 10-H-Regelung, genehmigt oder genehmigungsfähig war.
Regierungsdirektor Manfred Endres gab dazu einen Überblick über die bisherige Geschichte der Windkraftanlagen im Landkreis. Demnach haben die Planungen für den Windpark Streu und Saale 2007/2008 begonnen. 2010 seien erste Entwürfe vorgelegt worden. Damals seien 26 Anlagen geplant gewesen. Aufgrund verschiedener Einschränkungen seien 14 übrig geblieben. Es habe allerdings weitere Einsprüche vom Landesamt für Vogelschutz und privaten Nachbarn gegeben. Es kam zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem dann zwölf Anlagen genehmigt wurden.
Dann seien Änderungen des zunächst geplanten Typs der Anlagen beantragt worden. Im Landratsamt kam man 2016 zu der Meinung, dass der Betreiber daher Bauarbeiten vornimmt, die nicht genehmigt waren und es kam zum Baustopp. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte diesen dann in einer zweiten Anhören für rechtswidrig, woraufhin das Landratsamt den Weiterbau genehmigte.
Geänderte Rechtsmeinung
Der Windpark Wülfershausen hatte zu diesem Zeitpunkt eine Genehmigung. Im zuständigen Senat des Verwaltungsgerichtshofes kam es zu einem Wechsel im Vorsitz und damit habe sich die Meinung aus dem Jahr 2016 dahingehend geändert: Wenn der Typ einer Windkraftanlage geändert wird, sei dies als eine neue Anlage zu bewerten und müsse neu genehmigt werden. Damit gelte dann die 10-H-Regelung. Die entsprechenden Vorgaben würden von Anlagen des Windparks nicht eingehalten. Deshalb sei es zum Baustopp gekommen.
Nun müsse wieder das Verwaltungsgericht Würzburg entscheiden. Dieses habe bereits signalisiert, dass die Genehmigung aufgehoben würde. Dies betreffe den Windpark Wülfershausen und Wargolshausen. Hier waren 13 Anlagen vorgesehen. Landrat Thomas Habermann sagte dazu, dass er seit Jahren "unter Dauerfeuer steht". Sowohl von den Befürwortern als auch den Gegnern. Das Landratsamt habe korrekt gehandelt. Jetzt liege eben alles beim Verwaltungsgericht in Würzburg
Öffnungsklausel
Birgit Reder-Zirkelbach (Bündnis 90/Die Grünen) hatte mit einem der Betreiber in Wülfershausen gesprochen, der ihr mitteilte, dass noch Unterlagen am Verwaltungsgericht fehlen würden. Manfred Endres konnte dies nicht bestätigen. Noch einmal ging der Landrat auf die Fronten ein, die es gibt zwischen den Befürwortern und Gegner und den Investoren. Letztendlich müssten die Gerichte entscheiden: "Es ist ureigenste Funktion der Gerichte, am Schluss den Rechtsfrieden herzustellen durch eine endgültige Entscheidung. Wenn der Landtag aber ein anderes Gesetz erlässt, muss dieses von der Verwaltung ausgeführt werden."
Der Landkreischef wies aber auf eine "Öffnungsklausel" der 10-H-Regelung im Gesetz hin. Demnach könnten Gemeinden durch eine eigene Bauleitplanung die Voraussetzung schaffen, auch Anlagen zu genehmigen, wenn diese von der 10-H-Regelung abweichen. Die Gemeinden könnten dazu einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen. Bislang habe es dies aber noch nicht gegeben. Der Landrat erwähnte noch den dritten Windpark Oberlauringen zwischen Großbardorf und Sulzfeld, wo es keine Probleme gibt.
Fundamente schon errichtet
Kreisrat Eberhard Räder bezog sich auf einen Bericht in dieser Zeitung, wonach für den Windpark zwischen Wülfershausen und Wargolshausen bereits Fundamente errichtet wurden. Sollten diese zurück gebaut werden müssen, würden Kosten von etwa zehn Millionen Euro entstehen. Landrat Thomas Habermann wendete dazu ein, dass dem Bauherrn das entsprechende Risiko bekannt gewesen sei. Bei den aktuellen Entscheidungen zur Windkraft und den rechtlichen Änderungen, sei eigentlich lediglich das Staatliche Landratsamt betroffen. Eigentlich habe der Kreistag damit nichts zu tun.
Er selbst habe sich lediglich einmal zur Windkraft geäußert und gesagt, dass er persönlich als Privatmann in Windkraft im Landkreis Rhön-Grabfeld nicht investieren werde. Eberhard Räder brachte den Klimaschutz ins Gespräch und meinte, dass man damit nicht an der Windkraft vorbei komme. An den Landkreischef richtete er die Bitte, "in sich zu gehen" und seine Kontakte nach München zu nutzen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war zu lesen, dass es sich bei den fehlenden Unterlagen um Unterlagen des Landratsamtes handelt. Das wurde entsprechend korrigiert.
Richtig. Und genau darum geht es aktuell, denn der Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtages wird in der kommenden Sitzung im Juni darüber entscheiden wie die Geschichte bzgl. Genehmigungen von Windkraft vor 10 H letztendlich ausgehen wird.
Die gewählte Überschrift trifft also den Sachverhalt nicht. Der Landtag wird zuerst entscheiden, erst danach wird gerichtlich in der Hauptsache entschieden. Die Überschrift ist zumindest in der zeitlichen Abfolge falsch und sollte korrigiert werden. Wer im Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtages sitzt, ist öffentlich einsehbar. Wer die entsprechenden Kontakte hat, um hier seinen Einfluss mehrheitsentscheidend geltend zu machen auch.
Hat der Landkreis nicht Top Biogasanlagen, Photovoltaik Flächen in der Flur und auf Hausdächer und Hackschnitzel Anlagen? (Was noch ausbaufähig wäre) Sowie 14 Windanlagen.
Wenn nun 13 Windanlagen auf einen miserablen Standort nicht gebaut werden, dazu in einem Vogelparadies, wie kann man da von ....Todesstoss für die regionale Energiewende....sprechen??
Bitte rüsten Sie sprachlich ab. Das hat schon was von Fake-News und Meinungsmache.
Gegenfrage: Wo ist denn ihr Grüner Artenschutz geblieben?