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Bad Neustadt
Landrat: Über Windpark-Zukunft entscheidet das Gericht
Die Windkraftanlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld waren ein teils heftig diskutiertes Thema bei der Sitzung des Kreistags. Hier die zwölf genehmigten Anlagen des Windpark Streu-Saale.
Foto: Hanns Friedrich | Die Windkraftanlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld waren ein teils heftig diskutiertes Thema bei der Sitzung des Kreistags. Hier die zwölf genehmigten Anlagen des Windpark Streu-Saale.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:36 Uhr

Das Thema Windkraft ist umstritten. Nicht anders im Kreisausschuss, bei dessen Sitzung in der Bad Neustädter Stadthalle es zu teils heftigen Diskussion kam, als es um die Zukunft des Ausbaus der Windenergie im Landkreis ging.

Hintergrund der Diskussion waren zum einen geplante Änderungen der Bayerischen Bauordnung für die Genehmigungen solcher Anlagen, zum anderen  der aktuelle Stand der juristischen Auseinandersetzungen. Dabei ging es vor allem um den umstrittenen Windpark bei Wülfershausen/Junkershausen/Wargolshausen. Dessen Bau ist nach den neuen Entwicklungen zumindest fraglich.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld existieren zwei Windparks, für die die geplante Gesetzesänderung von Bedeutung sein könnte. Das sind zum einen der Windpark Streu und Saale sowie der Park der RegioE2 bei Wülfershausen/Junkershausen/Wargolshausen. Bei beiden sind die gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Genehmigungspflichtig nämlich noch nicht abgeschlossen. Nach dem aktuellen Stand würde der Windpark Streu und Saale von der Gesetzesänderung profitieren und wohl genehmigt, da er bereits errichtet ist. Dies gilt aber nicht unbedingt für die Windanlagen bei Wülfershausen und Wargolshausen, deren Bau bekanntlich gestoppt ist. 

Stichtag 20. November 2014

Letztlich geht es in beiden Fällen darum, dass eine Übergangsregel eine Ausnahme von der sogenannten 10-H-Regelung für den Abstand zur Wohnbebauung ermöglichte. Diese sah kein neues Genehmigungsverfahren vor, falls statt einer schon genehmigten Anlage am selben Standort eine Windturbine mit etwa gleicher Höhe errichtet werden soll. Voraussetzung war, dass die Anlage mit Ablauf des 20. November 2014, dem Datum des Inkrafttretens der 10-H-Regelung, genehmigt oder genehmigungsfähig war.

Regierungsdirektor Manfred Endres gab dazu einen Überblick über die bisherige Geschichte der Windkraftanlagen im Landkreis. Demnach haben die Planungen für den Windpark Streu und Saale 2007/2008 begonnen. 2010 seien erste Entwürfe vorgelegt worden. Damals seien 26 Anlagen geplant gewesen. Aufgrund verschiedener Einschränkungen seien 14 übrig geblieben. Es habe allerdings weitere Einsprüche vom Landesamt für Vogelschutz und privaten Nachbarn gegeben. Es kam zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem dann zwölf Anlagen genehmigt wurden.

Dann seien Änderungen des zunächst geplanten Typs der Anlagen beantragt worden. Im Landratsamt kam man 2016 zu der Meinung, dass der Betreiber daher Bauarbeiten vornimmt, die nicht genehmigt waren und es kam zum Baustopp. Der  Verwaltungsgerichtshof erklärte diesen dann in einer zweiten Anhören für rechtswidrig, woraufhin das Landratsamt den Weiterbau genehmigte.

Geänderte Rechtsmeinung

Der Windpark Wülfershausen hatte zu diesem Zeitpunkt eine Genehmigung. Im zuständigen Senat des Verwaltungsgerichtshofes kam es zu einem Wechsel im Vorsitz und damit habe sich die Meinung aus dem Jahr 2016 dahingehend geändert: Wenn der Typ einer Windkraftanlage geändert wird, sei dies als eine neue Anlage zu bewerten und müsse neu genehmigt werden. Damit gelte dann die 10-H-Regelung. Die entsprechenden Vorgaben würden von Anlagen des Windparks nicht eingehalten. Deshalb sei es zum Baustopp gekommen.

Nun müsse wieder das Verwaltungsgericht Würzburg entscheiden. Dieses habe bereits signalisiert, dass die Genehmigung aufgehoben würde. Dies betreffe den Windpark Wülfershausen und Wargolshausen. Hier waren 13 Anlagen vorgesehen. Landrat Thomas Habermann sagte dazu, dass er seit Jahren "unter Dauerfeuer steht". Sowohl von den Befürwortern als auch den Gegnern. Das Landratsamt habe korrekt gehandelt. Jetzt liege eben alles beim Verwaltungsgericht in Würzburg

Öffnungsklausel

Birgit Reder-Zirkelbach (Bündnis 90/Die Grünen) hatte mit einem der Betreiber in Wülfershausen gesprochen, der ihr mitteilte, dass noch Unterlagen am Verwaltungsgericht fehlen würden.  Manfred Endres konnte dies nicht bestätigen. Noch einmal ging der Landrat auf die Fronten ein, die es gibt zwischen den  Befürwortern und Gegner und den Investoren. Letztendlich müssten die Gerichte entscheiden: "Es ist ureigenste Funktion der Gerichte, am Schluss den Rechtsfrieden herzustellen durch eine endgültige Entscheidung. Wenn der Landtag aber ein anderes Gesetz erlässt, muss dieses von der Verwaltung ausgeführt werden."

Keine Probleme gibt es im Windpark Oberlauringen in der Gemarkung Sulzfeld und Großbardorf.
Foto: Hanns Friedrich | Keine Probleme gibt es im Windpark Oberlauringen in der Gemarkung Sulzfeld und Großbardorf.

Der Landkreischef wies aber auf eine "Öffnungsklausel" der 10-H-Regelung im Gesetz hin. Demnach könnten Gemeinden  durch eine eigene Bauleitplanung die Voraussetzung schaffen, auch Anlagen zu genehmigen, wenn diese von der 10-H-Regelung abweichen. Die Gemeinden könnten  dazu einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen. Bislang habe es dies aber noch nicht gegeben. Der Landrat erwähnte  noch den dritten Windpark Oberlauringen zwischen Großbardorf und Sulzfeld, wo es keine Probleme gibt. 

Fundamente schon errichtet

Kreisrat Eberhard Räder bezog sich auf  einen Bericht in dieser Zeitung, wonach für den Windpark zwischen Wülfershausen und Wargolshausen bereits Fundamente errichtet wurden. Sollten diese zurück gebaut werden müssen, würden Kosten von etwa zehn Millionen Euro entstehen. Landrat Thomas Habermann wendete dazu ein, dass dem Bauherrn das entsprechende Risiko bekannt gewesen sei. Bei den aktuellen Entscheidungen zur Windkraft und den rechtlichen Änderungen, sei eigentlich lediglich das Staatliche Landratsamt betroffen. Eigentlich habe der Kreistag damit nichts zu tun.

Er selbst habe sich lediglich einmal zur Windkraft geäußert und gesagt, dass er persönlich als Privatmann in Windkraft im Landkreis Rhön-Grabfeld nicht investieren werde. Eberhard Räder brachte den Klimaschutz ins Gespräch und meinte, dass man damit nicht an der Windkraft vorbei komme. An den Landkreischef richtete er die Bitte, "in sich zu gehen" und seine Kontakte nach München zu nutzen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war zu lesen, dass es sich bei den fehlenden Unterlagen um Unterlagen des Landratsamtes handelt. Das wurde entsprechend korrigiert.

 
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  • G. Z.
    "zehn Millionen Euro, die "in den Sand gesetzt" würden, ist nicht ganz zutreffend. Denn tatsächlich vergräbt keiner 10 Millionen. Dieses Geld wird zeitnah in der Region durch beauftragte Bauunternehmer umgesetzt, die diese Baustellen entsorgen. Die Region verdient dabei - und zwar wesentlich mehr als an Steuern und sonstigen Einnahmen in den nächsten Jahren vielleicht zurückgeflossen werden. Fragen Sie doch mal bei den Bauunternehmen und beim Bauschuttentsorger nach. Mehr regionale Wirtschaftsförderung kann es gar nicht geben.
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  • S. R.
    Hallo, bitte verbessern Sie den Bericht. Ich habe nicht behauptet, dass Unterlagen des Landratsamtes beim Gericht fehlen würden. Aber ich habe nach der Rolle des Überlandwerkes bei diesem Projekt gefragt und die Meinung des Wirtschaftsförderers zu der Tatsache, dass 10 Millionen Investionssumme in den Sand gesetzt werden sollen, leider, ohne eine Antwort zu bekommen. Das wäre der Todesstoss für die regionale Energiewende. Birgit Reder-Zirkelbach
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  • T. P.
    Ihr Einwand ist richtig, dass Sie nicht behauptet haben, dass es sich bei den fehlenden Unterlagen um Unterlagen des Landratsamtes handelt. Entsprechend wurde eine Änderung des Textes vorgenommen. Das Thema der zehn Millionen Euro, die "in den Sand gesetzt" würden, ist in dem Bericht anderweitig abgehandelt. Thomas Pfeuffer (Redaktion)
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    "Wenn der Landtag aber ein anderes Gesetz erlässt, muss dieses von der Verwaltung ausgeführt werden." (im Absatz: Öffnungsklausel...)
    Richtig. Und genau darum geht es aktuell, denn der Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtages wird in der kommenden Sitzung im Juni darüber entscheiden wie die Geschichte bzgl. Genehmigungen von Windkraft vor 10 H letztendlich ausgehen wird.
    Die gewählte Überschrift trifft also den Sachverhalt nicht. Der Landtag wird zuerst entscheiden, erst danach wird gerichtlich in der Hauptsache entschieden. Die Überschrift ist zumindest in der zeitlichen Abfolge falsch und sollte korrigiert werden. Wer im Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtages sitzt, ist öffentlich einsehbar. Wer die entsprechenden Kontakte hat, um hier seinen Einfluss mehrheitsentscheidend geltend zu machen auch.
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  • M. R.
    Was ist denn das für ein Satz? Dazu von einer Kreisrätin einer Partei, die es besser wissen muss. "Das wäre der Todesstoss für die regionale Energiewende."

    Hat der Landkreis nicht Top Biogasanlagen, Photovoltaik Flächen in der Flur und auf Hausdächer und Hackschnitzel Anlagen? (Was noch ausbaufähig wäre) Sowie 14 Windanlagen.

    Wenn nun 13 Windanlagen auf einen miserablen Standort nicht gebaut werden, dazu in einem Vogelparadies, wie kann man da von ....Todesstoss für die regionale Energiewende....sprechen??

    Bitte rüsten Sie sprachlich ab. Das hat schon was von Fake-News und Meinungsmache.

    Gegenfrage: Wo ist denn ihr Grüner Artenschutz geblieben?
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