
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss Journalisten Auskunft darüber geben, wie viel Geld es externen Rechtsanwälten bezahlt, um Anfragen nach dem Presserecht abzuwehren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden. Geklagt hatte die Rhön Medien GmbH aus Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld), die unter anderem die Zeitungen "Rhön- und Saalepost" und "Rhön- und Streubote" herausgibt.
Die Auskunft über die Rechtsanwaltskosten, die beim Bundesamt angefallen sind, sei eine "wichtige Grundlage für weitere Recherchen" der Redaktion, sagt Christoph Partsch, der Geschäftsführer der Rhön Medien. Für Frank Überall, den Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbands (DJV), ist mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, "eine weitere Hürde zu Presseauskünften und Transparenz genommen".
Egal, ob es um die Landesverrat-Vorwürfe gegen das Internetportal "netzpolitik.org" oder die Krawalle vor einem Jahr in Chemnitz ging: Um kritischen Nachfragen von Journalisten zu begegnen, ließen sich die Verfassungsschützer immer wieder von Anwälten beraten und vertreten, die spezialisiert auf Presserecht sind. Wie viel Steuergeld sie dafür in den Jahren 2014 bis 2018 bezahlt haben, wollten sie der Öffentlichkeit aber nicht mitteilen. Die Anwaltshonorare seien Teil des Wirtschaftsplans des BfV - und dieser sei geheimhaltungspflichtig. Bei einer Offenlegung der Ausgaben seien Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit möglich. Dies aber gelte es zu vermeiden.

Die Richter in Köln, dem Sitz des BfV, widersprechen dieser Sichtweise. Da es sich bei den Rechtsanwaltskosten ausschließlich um öffentliche Mittel handele, bestehe an ihrer Offenlegung ein "berechtigtes öffentliches Interesse". Das Geheimhaltungsinteresse des Verfassungsschutzes habe zwar eine "hohe Bedeutung", heißt es im Urteil weiter. Es sei aber nicht zu erkennen, dass dieses gefährdet ist, wenn die Gelder für externe Rechtsberatung und -vertretung veröffentlicht würden. Die Vertreter des Bundesamts hätten vor Gericht nicht plausibel darstellen können, wie das Auskunftsbegehren die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen könnte. Schließlich, so das Gericht, wolle die Rhön Medien GmbH nur die Gesamtsumme der Anwaltshonorare wissen. Daten, die eventuell der Geheimhaltung bedürften, wie beispielsweise die Aktenzeichen der betroffenen Verfahren, könnten schließlich unkenntlich gemacht oder von der Auskunft ausgenommen werden.
"Wichtige Grundlage für weitere Recherchen"
Rhön-Medien-Geschäftsführer Partsch, der selbst Anwalt und Experte für Presse- und Informationsfreiheitsrecht ist, freut sich über den Erfolg bei Gericht. Angaben zu externen Kosten seien eine Voraussetzung, um das Wirken der Behörden zu kontrollieren. Immer häufiger setzten Einrichtungen des Bundes Berater und Anwälte ein, um Arbeiten zu leisten, die eigentlich das festangestellte Personal bewältigen sollte. Sparsamer Haushaltsführung entspreche dieses Vorgehen nicht, so Partsch. Für ihn ist die Transparenz der Anwaltshonorare auch eine "Frage der Fairness". Während Medien ihre Auskunftsansprüche gegenüber Behörden notfalls auf eigene Kosten durchsetzen müssten, nähmen Einrichtungen des Bundes dafür zusätzliche Steuergelder in Anspruch.
Unterdessen fordert DJV-Chef Überall das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, die Gerichtsentscheidung zu akzeptieren und seinen "Kleinkrieg gegen kritische Medien", den der mittlerweile abgelöste Behördenleiter Hans-Georg Maaßen losgetreten habe, zu beenden. Mit seiner Einschätzung, "dass Journalistinnen und Journalisten die großen Feinde des Verfassungsschutzes sind", sei Maaßen allein gewesen.
Verfassungsschutz prüft Rechtsmittel
Ob das Bundesamt unter seinem neuen Präsidenten Thomas Haldenwang das Kölner Urteil annimmt und die strittigen Rechtsanwaltkosten nun tatsächlich nennt, ist derweil offen. Christoph Partsch hat jetzt erneut eine entsprechende Anfrage formuliert. Beim BfV heißt es, man habe die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen und prüfe nun anhand der Urteilsgründe die "Einlegung von Rechtsmitteln". Darüber hinaus äußere man sich nicht, so Sprecherin Elke Altmüller auf Nachfrage.