Bad Neustadt/Köln
Kommentar: Wer Steuergeld ausgibt, muss auch sagen wofür
Ein Gericht verpflichtet den Verfassungsschutz, seine Ausgaben von Steuergeldern mehr als bisher offen zu legen. Das Urteil stärkt kritischen Journalismus.
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt die Pressefreiheit in Deutschland – und damit die Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Medienvertretern auf Nachfrage offen legen, wie viel Steuergeld es für die Beratung und Vertretung durch externe Rechtsanwälte ausgibt.
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