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Bad Neustadt/Köln
Kommentar: Wer Steuergeld ausgibt, muss auch sagen wofür
Ein Gericht verpflichtet den Verfassungsschutz, seine Ausgaben von Steuergeldern mehr als bisher offen zu legen. Das Urteil stärkt kritischen Journalismus.
Wer Steuergeld ausgibt, muss auch sagen wofür.
Foto: Jens Büttner, dpa | Wer Steuergeld ausgibt, muss auch sagen wofür.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 11.12.2019 16:39 Uhr

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt die Pressefreiheit in Deutschland – und damit die Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Medienvertretern auf Nachfrage offen legen, wie viel Steuergeld es für die Beratung und Vertretung durch externe Rechtsanwälte ausgibt. 

Der Sachverstand in den Behörden, egal ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, reicht ganz offenbar nicht immer aus, um komplexe Verfahren und Projekte zu managen. Wenn man sich dann entscheidet, Geld für externe (Rechts-)Berater auszugeben, dann haben die Bürger auch einen Anspruch zu erfahren, welche Summen dafür anfallen und an wen sie fließen. Schließlich handelt es sich um Steuergelder.

Nicht in jeder Situation sind Ministerien und Ämter, Kreisverwaltungen und Rathäuser zu dieser Information und Transparenz bereit. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber den Behörden wurde genau deshalb in die Pressegesetze geschrieben. Journalisten sollen nachfragen und ihrer Kontrollfunktion nachkommen können, so wie es das Grundgesetz erwartet. Das Kölner Urteil bestätigt den Auskunftsanspruch. Nicht nur gegenüber dem Verfassungsschutz. 

 
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  • G. Z.
    Erfahren wir jetzt den Kaufpreis, bzw. die finanziellen Bedingungen für den Verkauf unseres altes Kreiskrankenhauses an das Rhön-Klinikum? Ist unser Landratsamt zu Transparenz und Information bereit?
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