
Die Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählern hält daran fest, dass Windkraft-Projekte, die zwar vor der Einführung der 10-H-Abstandsregel 2014 genehmigt wurden, aber bislang nicht fertiggestellt sind, nicht mit einem neuen Windrad-Typ betrieben werden dürfen. Dies betrifft vor allem 13 Windräder, die in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) geplant sind. Um die Zukunft des Projektes war in der Region zuletzt ein heftiger Streit entbrannt. Für die Realisierung hatten sich unter anderem drei betroffene CSU-Bürgermeister aus der Region eingesetzt.
Nur Anlagen, die schon in Betrieb sind, werden dauerhaft genehmigt
Durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung dauerhaft legalisiert werden sollen dagegen vor 10-H genehmigte Anlagen, die mit einem moderneren Windrad-Typ bereits in Betrieb gegangen sind. Davon profitiert unter anderem der Windpark Streu-Saale in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld). Die Neuregelung muss im Landtag noch endgültig beschlossen werden.
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Anträge von Grünen und SPD, die die Baurechtsänderung auf alle fraglichen Alt-Projekte ausweiten wollten, lehnten CSU und Freie Wähler sowie die AfD am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Landtags ab. Als Grundlage für eine Rechtsänderung "können wir nicht ein einzelnes regionalpolitisches Projekt alleine bewerten", erklärte der Freie-Wähler-MdL Rainer Ludwig mit Blick auf Wargolshausen. Bayernweit gehe es bei der Neuregelung um 58 Windkraft-Anlagen, von denen nun 20 dauerhaft weiter betrieben werden könnten.
Freie Wähler wollen keinen Streit mit der CSU über das Thema
Notwendig sei deshalb eine "landesweit nachvollziehbare und transparente Lösung", so Ludwig. Zwar hätten sich die Freien Wähler hier eine weitergehende Regelung vorstellen können. Man trage den gefundenen Kompromiss mit der CSU nun aber mit: "Wir werden wegen diesem Thema in der Koalition keine Ehe-Scheidung vornehmen", sagte Ludwig.
Der CSU-MdL Alexander König erklärte, die Voraussetzungen in Wargolshausen seien im Vergleich zu den künftig legalisierten Anlagen sehr unterschiedlich: Durch eine Klage gegen den Windpark hätten nämlich die Investoren dort – anders als etwa in Unsleben – nicht durchgängig davon ausgehen können, rechtmäßig zu handeln. Dass sie dennoch die Bauarbeiten aufgenommen haben, sei auf ihr eigenes Risiko geschehen. Darüber hinaus dürfe eine Gesetzesänderung durch den Landtag nicht höchstrichterliche Urteile "nachträglich aushebeln", warnte König. Im April 2019 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Frage gestellt, ob die erteilte Genehmigung beim Betrieb mit einem anderen Windrad-Typ fortbesteht.
Grüne: Geplante Neuregelung "juristisch auf sehr dünnen Beinen"
Der Grünen-MdL Martin Stümpfig hält diese Argumente für vorgeschoben: "Die eigentliche Angst der CSU ist doch, dass ihr die 10-H-Regel nach und nach um die Ohren fliegt", sagte er. Die künstliche Unterscheidung zwischen fertigen und nicht fertigen Anlagen stehe jedenfalls "juristisch auf sehr dünnen Beinen". Weder im Sinne der Gleichbehandlung noch des Vertrauensschutzes sei die neue Regelung nachvollziehbar. Dies gelte umso mehr, als in Wargolshausen bereits Investitionskosten in Millionenhöhe aufgewendet wurden.
"Wenn die Bürger vor Ort die Windräder tatsächlich mehrheitlich wollen, ist auch eine neue Planung am gleichen Standort möglich", erklärte dagegen der Freie-Wähler Reiner Ludwig. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) kündigte zudem an, neue Windpark-Projekte künftig mit staatlichen Beratern unterstützen zu wollen: Dies könne "auch nun leider gestorbene Projekte wiederbeleben", hofft Aiwanger.