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Keine Wende: Geplantem Windpark in der Rhön droht das Aus
Bei der Legalisierung alter Windkraft-Projekte in Bayern bleiben CSU und Freie Wähler im Landtag hart. Wie geht es mit dem geplanten Windpark bei Wargolshausen nun weiter?
Die Fundamente für den Windpark Wargolshausen stehen bereits. Doch ein neues Gesetz von CSU und Freien Wählern im Landtag könnte die Fertigstellung nun verhindern.
Foto: Eckhard Heise | Die Fundamente für den Windpark Wargolshausen stehen bereits. Doch ein neues Gesetz von CSU und Freien Wählern im Landtag könnte die Fertigstellung nun verhindern.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 11.02.2024 07:54 Uhr

Die Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählern hält daran fest, dass Windkraft-Projekte, die zwar vor der Einführung der 10-H-Abstandsregel 2014 genehmigt wurden, aber bislang nicht fertiggestellt sind, nicht mit einem neuen Windrad-Typ betrieben werden dürfen. Dies betrifft vor allem 13 Windräder, die in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) geplant sind. Um die Zukunft des Projektes war in der Region zuletzt ein heftiger Streit entbrannt. Für die Realisierung hatten sich unter anderem drei betroffene CSU-Bürgermeister aus der Region eingesetzt.

Nur Anlagen, die schon in Betrieb sind, werden dauerhaft genehmigt

Durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung dauerhaft legalisiert werden sollen dagegen vor 10-H genehmigte Anlagen, die mit einem moderneren Windrad-Typ bereits in Betrieb gegangen sind. Davon profitiert unter anderem der Windpark Streu-Saale in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld). Die Neuregelung muss im Landtag noch endgültig beschlossen werden.

Anträge von Grünen und SPD, die die Baurechtsänderung auf alle fraglichen Alt-Projekte ausweiten wollten, lehnten CSU und Freie Wähler sowie die AfD am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Landtags ab. Als Grundlage für eine Rechtsänderung "können wir nicht ein einzelnes regionalpolitisches Projekt alleine bewerten", erklärte der Freie-Wähler-MdL Rainer Ludwig mit Blick auf Wargolshausen. Bayernweit gehe es bei der Neuregelung um 58 Windkraft-Anlagen, von denen nun 20 dauerhaft weiter betrieben werden könnten.

Freie Wähler wollen keinen Streit mit der CSU über das Thema

Notwendig sei deshalb eine "landesweit nachvollziehbare und transparente Lösung", so Ludwig. Zwar hätten sich die Freien Wähler hier eine weitergehende Regelung vorstellen können. Man trage den gefundenen Kompromiss mit der CSU nun aber mit: "Wir werden wegen diesem Thema in der Koalition keine Ehe-Scheidung vornehmen", sagte Ludwig.

Der CSU-MdL Alexander König erklärte, die Voraussetzungen in Wargolshausen seien im Vergleich zu den künftig legalisierten Anlagen sehr unterschiedlich: Durch eine Klage gegen den Windpark hätten nämlich die Investoren dort – anders als etwa in Unsleben – nicht durchgängig davon ausgehen können, rechtmäßig zu handeln. Dass sie dennoch die Bauarbeiten aufgenommen haben, sei auf ihr eigenes Risiko geschehen. Darüber hinaus dürfe eine Gesetzesänderung durch den Landtag nicht höchstrichterliche Urteile "nachträglich aushebeln", warnte König. Im April 2019 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Frage gestellt, ob die erteilte Genehmigung beim Betrieb mit einem anderen Windrad-Typ fortbesteht.

Grüne: Geplante Neuregelung "juristisch auf sehr dünnen Beinen"

Der Grünen-MdL Martin Stümpfig hält diese Argumente für vorgeschoben: "Die eigentliche Angst der CSU ist doch, dass ihr die 10-H-Regel nach und nach um die Ohren fliegt", sagte er. Die künstliche Unterscheidung zwischen fertigen und nicht fertigen Anlagen stehe jedenfalls "juristisch auf sehr dünnen Beinen". Weder im Sinne der Gleichbehandlung noch des Vertrauensschutzes sei die neue Regelung nachvollziehbar. Dies gelte umso mehr, als in Wargolshausen bereits Investitionskosten in Millionenhöhe aufgewendet wurden.

"Wenn die Bürger vor Ort die Windräder tatsächlich mehrheitlich wollen, ist auch eine neue Planung am gleichen Standort möglich", erklärte dagegen der Freie-Wähler Reiner Ludwig. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) kündigte zudem an, neue Windpark-Projekte künftig mit staatlichen Beratern unterstützen zu wollen: Dies könne "auch nun leider gestorbene Projekte wiederbeleben", hofft Aiwanger.

 
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  • G. Z.
    Den Eindruck mit dem Lügen kann ich bestätigen. Der wurde nun schon dreimal von mir darauf hin gewiesen, dass das Schreiben unseres Hollstädter Bürgermeisters falsch ist und er doch bitte auch in die zugesendeten Gemeinderatsprotokolle schauen soll, aber Herr Stümpfig behauptet immer noch, dass ALLE Gemeinderatsbeschlüsse von Hollstadt PRO RegioE2 Windpark wären. Lässt also nur drei Schlüsse zu: 1. Herr Stümpfig lügt oder 2. Herr Stümpfig kann nicht lesen ! oder 3. Ihm wurden vom Bürgermeister Menninger gefälschte Protokolle übermittelt. Es wäre eigentlich an der Presse das zu klären.
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  • G. Z.
    die Grenze zwischen Rhön und Grabfeld läuft zwischen Hollstadt und Wülfershausen / zwischen Wargols- und Waltershausen !
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  • G. Z.
    Die Hollschter wissen das....und die Hendinger a.....Unser Landkreis nennt sich Rhön-Grabfeld. Es geht meine ich doch um politische Gebietsbezeichnungen. Rhön ist dabei der alte NES und MET Landkreis und Grabfeld der alte KÖN - Landkreis. Wikipedia würde ich da nicht als wissenschaftliche Grundlage nehmen, denn dort findet sich unter "Grabfeld" ein Landkartenausschnitt, der sogar Bad Neustadt und Ostheim mit einbezieht. Bezüglich Ostheim mag das historisch bedingt als ehem.Sachsen-Coburg, Sachsen-Römhild begründet sein, aber einen gleichzeitig historischen Zusammenhang von Ostheim, Bad Neustadt und Grabfeld unter der Bezeichnung Grabfeld gab es nie.
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  • A. B.
    Stimmt. Vor der Gebietsreform 1978 hatten Hollstadt und Wargolshausen NES-Kennzeichen (Landkreis Bad Neustadt/Saale) und Wülfershausen und Waltershausen KÖN auf dem Nummernschild (Landkreis Königshofen i. Gr.).
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  • B. M.
    Wargolshausen in der Rhön???
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