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Rhön-Grabfeld
Jetzt 99 Corona-Tote in Rhön-Grabfeld
25 Corona-Neuinfektionen lassen die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis sinken. Welche neuen Quarantäneregeln für nicht geimpfte Kontaktpersonen erlassen worden sind.
Freitesten erst nach zehn Tagen. Im Landkreis gelten ab Donnerstag wieder verlängerte Corona-Quarantänezeiten (Symbolfoto) für nicht geimpfte Kontaktpersonen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa | Freitesten erst nach zehn Tagen. Im Landkreis gelten ab Donnerstag wieder verlängerte Corona-Quarantänezeiten (Symbolfoto) für nicht geimpfte Kontaktpersonen.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 21:01 Uhr

Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis am Mittwoch deutlich zurückgegangen ist, bedeutet das wohl keine Entspannung der aktuellen Corona-Lage in Rhön-Grabfeld. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sank die Inzidenz im Landkreis von 484,2 am Dienstag auf nunmehr 398,7 am Mittwoch.

Das resultierte aus der Tatsache, dass dem Berliner Institut für Mittwoch 25 neue Infektionen neu gemeldet wurden, während gleichzeitig 83 aus der Statistik fielen. Bedauerlicherweise ist die Zahl der Toten, die im Landkreis in Zusammenhang mit Corona zu beklagen sind, um einen Fall angestiegen und liegt nun bei 99. 

Noch einmal deutlich zugenommen hat auch die Zahl der aktuell bekannten Covid-19-Infektionen in Rhön-Grabfeld. Sie stieg von 569 am Dienstag um fast 80 Fälle auf 647 am Mittwoch an.

In Anbetracht dieser Lage hat der Landkreis Rhön-Grabfeld nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die sich auf die Quarantänezeiten auswirkt: Enge Kontaktpersonen und Hausstandsmitglieder einer infizierten Person haben nun erst nach zehn Tagen (bisher sieben Tage) die Möglichkeit, die Quarantäne mittels negativem PCR- oder Antigenschnelltest zu beenden. Die Allgemeinverfügung gilt laut Landratsamt ab Donnerstag, 18. November.

Keine Entspannung bei den Intensivbetten

Zur Begründung hieß es in der Verordnung, dass das Coronavirus sich im Landkreis derzeit wieder vermehrt ausbreite: "Neben einer exponentiell ansteigenden Zahl an Neuinfektionen sind auch die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen im Leitstellenbereich stark ausgelastet." Die zeitnahe Kontaktnachverfolgung könne laut Landratsamt derzeit nicht ausreichend gewährleistet werden. Wichtig dabei ist, dass diese Neuregelung nicht für vollständig Geimpfte und Genesene gilt.

Dass die Lage in den Intensivstationen weiterhin schwierig ist, belegen die Zahlen des Intensivregisters für Rhön-Grabfeld. Demnach hat sich die Belegung der Intensivbetten im Vergleich zum Dienstag nicht geändert. Von den 140 Intensivbetten (inklusive Wachstation) am Rhön-Klinikum Campus waren am Mittwoch weiter 13 mit Corona-Patienten belegt. Von diesen mussten acht invasiv beatmet werden. Die Zahl der freien Intensivbetten in der Bad Neustädter Klinik, so das Intensivregister, lag unverändert bei lediglich vier.

 
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  • R. Z.
    Der Artikel gibt den Stand von gestern an. Seitdem wurden dem RKI aus Rhön-Grabfeld 174 neue Infektionen gemeldet, die Inzidenz liegt Stand heute (Donnerstag) laut RKI bei 513,1. Die aktuellen Inzidenzen für alle unterfränkischen Landkreise und den Main-Tauber-Kreis finden Sie immer vormittags in unserem Artikel zur aktuellen Corona-Lage: www.mainpost.de/10497456

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
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  • J. G.
    Müssen nun auch geimpfte Personen in Quarantäne?
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  • G. Z.
    natürlich muss jeder der KRANK-infiziert ist in Quarantäne! Und auch "Enge Kontaktpersonen und Hausstandsmitglieder einer infizierten Person haben nun erst nach zehn Tagen (bisher sieben Tage) die Möglichkeit, die Quarantäne mittels negativem PCR- oder Antigenschnelltest zu beenden. Die Allgemeinverfügung gilt laut Landratsamt ab Donnerstag, 18. November. - Wer liest aus diesem Text eine Ausnahme für Quarantäne? Wer krank oder enge Kontaktperson ist muss in Quarantäne. Und wer nicht geimpft ist, möchte sich doch bitte impfen lassen !
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