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Irmelshausen
Irmelshausen: Wie geht es weiter mit der Klage gegen den Mobilfunkmast nahe der Kirche?
In der Sorge vor einem jahrelangen Rechtsstreit und unkalkulierbaren Kosten hat die evangelische Gemeinde zu einem Rückzieher bewogen. Die Interessensgemeinschaft "Mobilfunk - nicht um jeden Preis" will weitermachen.
Eine Frage der Perspektive:  von Thüringen aus gesehen, steht der Mobilfunkmast dem Kirchturm gegenüber geradezu bedrohlich nahe.
Foto: Michael Petzold | Eine Frage der Perspektive:  von Thüringen aus gesehen, steht der Mobilfunkmast dem Kirchturm gegenüber geradezu bedrohlich nahe.
Michael Petzold
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:02 Uhr

Die Enttäuschung bei der Interessengemeinschaft (IG) "Mobilfunk - nicht um jeden Preis" ist groß. Die evangelische Kirchengemeinde hat entschieden, nicht gegen den Mobilfunkmast in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Kirchturm zu klagen, der das Prädikat eines Alleinstellungsmerkmales besitzt. Und dies, obwohl sich bei einer Befragung im August vergangenen Jahres 100 von 400 Einwohnern für eine Klage ausgesprochen hatten und die Kirche nach Auswertung der fünf Fragen zum Thema angekündigt hatte, diesen Weg zu beschreiten. Man wollte aber zunächst den Ausgang der Klage der Interessengemeinschaft abwarten, wie es in dem damaligen Brief von Pfarrerin Beate Hofmann-Landgraf und dem Kirchenvorstand an die Haushalte hieß.

Bei der Klage handelte es sich um einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg, der verhindern sollte, dass die zu diesem Zeitpunkt schon begonnenen Arbeiten am Standort fortgeführt werden können. Mit dem Aufstellen des Mastes keine 100 Meter vom Kirchturm entfernt, fürchtete die IG nämlich ein Abflauen des Engagements dagegen, weil sich die Ansicht hätte verbreiten können, dass der Mast eh nicht wieder abgebaut wird.

Auch in zweiter Instanz wurde das eigentliche Thema nicht behandelt

Allerdings wies das Gericht den Antrag des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodioversität, dessen sich die IG hilfsweise als Kläger bedient hatte, weil sie selbst kein Klagerecht besitzt, mit dem Hinweis zurück, dass auch der Verein in dieser Sache nicht zur Klage berechtigt sei. Auch die zweite Instanz ist mittlerweile entschieden. Weil der Mobilfunkmast nun steht, handele es sich nicht mehr um ein Eilverfahren, teilte das Gericht der Interessengemeinschaft mit und behandelte das eigentliche Thema wieder nicht.

Röhner findet die Entscheidung des Kirchenvorstands um so bedauerlicher, da die Kirche zweifellos ein Klagerecht besitzt, es jetzt aber nicht wahrnimmt, um zu klären, ob der Denkmalschutz höher einzustufen ist, als die Standortwahl eines 28 Meter hohen Mobilfunkmastes. Denn die IG habe nicht grundsätzlich etwas gegen den Mobilfunkausbau in Irmelshausen. "Uns geht es nur um den Standort", beteuern Röhner und Weiß.

Ursprünglich hielt die Regierung von Unterfranken die Baugenehmigung für rechtswidrig

Ursprünglich hatte auch die Regierung von Unterfranken die Genehmigung des Standorts durch das Landratsamt wegen des Denkmalschutzes für rechtswidrig angesehen, hatte ihre Position aber später verändert, als innerhalb des festgelegten Suchkreises keine Alternative als geeignet betrachtet wurde. Der Gemeinderat wiederum hatte keine Bedenken geäußert und das Einvernehmen hergestellt.

Eine Sache der Perspektive:  Aus Blickrichtung Bad Königshofen, wird der Mast zwar auch nicht schöner, wirkt aber nicht ganz so störend im Umfeld der Kirche.
Foto: Michael Petzold | Eine Sache der Perspektive:  Aus Blickrichtung Bad Königshofen, wird der Mast zwar auch nicht schöner, wirkt aber nicht ganz so störend im Umfeld der Kirche.

Nachdenklich äußert sich Pfarrerin Hofmann-Landgraf in einer E-Mail an die Redaktion, die um eine Stellungnahme gebeten hatte. "Der Kirchenvorstand und die Pfarrerin bedauern die Entwicklung", heißt es in dem Schreiben. Im Nachhinein werde festgestellt, dass man im vergangenen Jahr die Spenden an die Interessensgemeinschaft und an die Kirchengemeinde hätte zusammenlegen und die Klage über die Kirchengemeinde hätte einreichen sollen. Ein Vorgehen, das auch die IG begrüßt hätte, wie Röhner sagt.

Die Sorge vor ausufernde Prozesskosten sorgte wohl für den Klageverzicht

Die finanzielle Seite hat eine maßgebliche Rolle beim Klageverzicht gespielt, zu der sich der Kirchenvorstand am 18. Januar dieses Jahres entschieden hatte. An Spenden, die mittlerweile wieder zurückerstattet wurden, waren 3555 Euro eingegangen, wobei die Landeskirche versprochen hatte, Spenden bis zu 5000 Euro zu verdoppeln. Von vorneherein sei klar gewesen, dass für die erste Instanz 8000 bis 10.000 Euro benötigt würden, heißt es in dem Schreiben weiter. Eigenmittel sollten nicht verwendet werden. Wie von Manfred Röhner und Daniela Weiß zu erfahren war, hat die IG allein für die erste Instanz 4500 Euro aufwenden müssen.

Es war wohl die Sorge vor einem Rechtsstreit mit nicht absehbaren Kosten, der sich mit ungewissem Ausgang jahrelang hinzieht, der den Kirchenvorstand zu seinem Rückzieher veranlasst hat. Pfarrerin Beate Hofmann-Landgraf weist jedenfalls darauf hin, dass die Informationen, die zur Beratung von verschiedenen Stellen eingeholt wurden, der Klage kaum eine Aussicht auf Erfolg beschieden hatten. "Eindeutig beziehen wir aber nach wie vor Stellung gegen den Standort und der Dimension des Funkmastes in unmittelbarer Nähe zum Kirchturm", stellt der Kirchenvorstand fest. Gerne hätten wir das Ortsbild und das Alleinstellungsmerkmal des Irmelshäuser Kirchturms geschützt gesehen. "Irmelshausen dient jetzt als negatives Vorzeigeprojekt", stellt Manfred Röhner fest und erklärt, dass sich die IG damit nicht zufriedengeben und sich weitere juristische Schritte vorbehalten wolle. Für die evangelische Kirchengemeinde wäre es jetzt zu spät. Die Klagefrist endete am 16. Mai.

 
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