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Bad Neustadt
Herschfelder Ortsdurchfahrt bald keine Kreisstraße mehr
Der Stadtrat von Bad Neustadt stimmt einem Vertrag zu, der den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt des Stadtteils zwischen Landkreis und Stadt regelt.
Die Verkehrssituation in Herschfeld in der Kirchstraße und Falltorstraße ist schwierig. Vor der Übergabe der Ortsdurchfahrt vom Kreis an die Stadt wird sie ausgebaut. 
Foto: Hubert Herbert | Die Verkehrssituation in Herschfeld in der Kirchstraße und Falltorstraße ist schwierig. Vor der Übergabe der Ortsdurchfahrt vom Kreis an die Stadt wird sie ausgebaut. 
Hubert Herbert
Hubert Herbert
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:13 Uhr

Das  Thema Verkehr in Herschfeld wird immer wieder im Stadtrat von Bad Neustadt diskutiert. So auch diesmal. Allerdings ging es in der Sitzung nicht um neue Lösungsansätze, um den Verkehr im Stadtteil zu beruhigen. Das Gremium beschäftigte sich mit der Umsetzung von einem schon länger zurückliegenden Beschluss. Es ging um den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt von Herschfeld.  

Diese ist nämlich im Bereich Königshöfer Straße als NES 3 und im Bereich Falltorstraße/Kirchstraße als NES 20 noch Kreisstraße. Das wird sich ändern. Die Stadt wird sie übernehmen. Wie Bürgermeister Bruno Altrichter erläuterte, sind die Straßen als Kreisstraßen verzichtbar geworden - zum einen weil die B 279 seit dem Autobahnbau als Umgehung von Herschfeld fungiere, zum anderen weil die neue NES 20 den Stadtteil an die B 279 anschließe.

Sanierung vor Übergabe

Die Stadt war mit dem Landkreis übereingekommen, dass der Kreis, die Straßen vor der Übergabe an die Stadt saniert. Das betrifft allerdings nur die reine Fahrbahn. Da die Stadt im selben Zug die an die Fahrbahn angrenzenden Bereiche in Ordnung bringen will, war nun eine vertragliche Regelung nötig. 

Wie Horst Wels vom Stadtbauamt erläuterte, wird der Landkreis für den gesamten Ausbau der Herschfelder Ortsdurchfahrt federführend sein. Für die Gehwege, Parkbuchten, die Straßenbeleuchtung, das Straßenbegleitgrün sowie die Angleichung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird die Stadt die Kosten übernehmen. Der Kreis ist zusätzlich zur Erneuerung der Fahrbahn auch Kostenträger für die Einrichtung der Haltestellenbuchten für den Linienverkehr, so Wels.  

Etwas komplizierter wird es bei der Kostenberechnung für Stadt und Landkreis beim Kreuzungs- und Einmündungsbereich, in dem sich NES 3 (Königshöfer Straße), Nes 20 alt (Falltorstraße) und die Königshöfer Straße Richtung B 279 treffen . Da spielen laut Vertragsentwurf Fahrbahnbreiten und tägliche Verkehrsbelastung eine Rolle. Die Kostenaufteilung in diesem Bereich sieht dann so aus, dass die Stadt 30,56 Prozent der Kosten übernimmt, der Landkreis 69,44 Prozent.   

Ansprechpartner

Dass es während der Straßenbauarbeiten zu Behinderungen kommen wird, ist klar. Rita Rösch schlug deswegen vor, dass es für die Bürger nur einen Ansprechpartner geben sollte, falls sie Fragen zu klären haben. Da der Landkreis federführend sei, solle er auch Ansprechparter sein. Dem hielt Altrichter entgegen, dass natürlich auch die Stadt ansprechbar sei, wenn Klärungsbedarf bestehe. Der Stadtrat stimmte dem Vertragsentwurf einstimmig zu.

Wegen der starken Nachfrage nach Plätzen im Schülerhort hat der Stadtrat die Planung für einen weiteren Hort am Schulberg auf den Weg gebracht. Grund war außerdem, dass es derzeit vom Freistaat zusätzliche Fördermittel gibt, beschränkt allerdings auf 10 000 Hortplätze bayernweit - 962 davon in Unterfranken. Deshalb, so Maximilian Reich vom Stadtbauamt, sei Eile geboten. 

Schülerhort mit 100 Plätzen

Aufgrund der Größe der Grundschule soll der Hort am Schulberg 100 Plätze haben. Während Petra Bieber fragte, ob die Zahl 100 nicht vielleicht etwas hoch sei, sagte Bürgermsiter Bruno Altrichter, die Nachfrage zeige, dass das nicht üppig sei. Ebenso sehen das Bernhard Lorz und Gudrun Hellmuth. Sie halten die Plätze für nötig und die Planung für vorausschauend. Für Hellmuth auch deswegen, weill der Gesetzgeber ab 2025 einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz vorsieht. Lorz wollte außerdem wissen, wie hoch derzeit der Zuschuss der Stadt pro Kind für einen Hortplatz sei. Diese Frage beantwortete Kämmerer Andreas Schlagmüller: etwa 1600 Euro.  Das Gremium stimmte schließlich einstimmig für die Planungsaufnahme für den Hort an der Grundschule und für die Beantragung der zusätzlichen Förderung.

 
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    ob Kreisstraße oder nicht - eine Verringerung des Durchgangsverkehrs erreicht man nicht, indem man die Straßen so ausbaut, dass noch mehr Autos in noch kürzerer Zeit durchrauschen können, sondern indem man die Straßen unattraktiv für das Durchfahren macht mit Parkbuchten, Bepflanzungsinseln, Geschwindigkeitsbeschränkungen etc. Und natürlich sollte die Beschilderung und Verkehrsleitung deutlicher auf die Umgehungsstraße hinweisen sowie ein Durchfahtsverbot für LKW's > 3,5 t erlassen werden. Selbstverständlich müsste dies natürlich auch hin und wieder kontrolliert werden
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