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Bad Neustadt
Grundsteuerreform in Bad Neustadt: Stadtrat lehnt Puffer ab und senkt Hebesatz für die Grundsteuer B
Ein Puffer von fünf Prozent wird abgelehnt, um den Mittelstand nicht unnötig zu belasten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird reduziert.
Bad Neustadt hat seinen Hebesatz in der jüngsten Stadtratssitzung für die Grundsteuer B von 350 auf 250 Prozent gesenkt.
Foto: Jens Büttner/dpa | Bad Neustadt hat seinen Hebesatz in der jüngsten Stadtratssitzung für die Grundsteuer B von 350 auf 250 Prozent gesenkt.
Ines Renninger
 |  aktualisiert: 22.11.2024 02:40 Uhr

In der jüngsten Stadtratssitzung in Bad Neustadt ging es um ein Thema, das den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger direkt berührt: Im Rahmen der bundesweiten Reform der Grundsteuer, die im kommenden Jahr in Kraft treten wird, müssen die Grundsteuerhebesätze in den Kommunen neu beschlossen werden. "Insgesamt muss die Stadt Bad Neustadt über 8500 Grundsteuerbescheide erlassen", so Bad Neustadts Kämmerer Andreas Schlagmüller.

Die Höhe der Grundsteuer basiert einerseits auf dem sogenannten Grundsteuermessbetrag. Dieser legt den steuerlichen Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie fest und musste im Vorfeld über die sogenannten Grundsteuererklärungen neu festgestellt werden. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus dem Messbetrag, multipliziert mit dem Prozentwert des Hebesatzes, und den legt die jeweilige Kommune fest. Die Grundsteuer ist auf der einen Seite wichtige Einnahmequelle der Kommunen, andererseits belastet sie die Bürger. 

Ziel der Bad Neustädter Räte: Aufkommensneutralität für die Bürgerinnen und Bürger

In Stadtrat Bad Neustadt war die Schlagrichtung klar: Das Gremium entschied sich bewusst dafür, die Grundsteuer "neutral für den Bürger" zu halten, wie es Bürgermeister Michael Werner formulierte. Wobei sich die vom Gesetzgeber in den Raum gestellte Aufkommensneutralität dabei auf das "gesamte städtische Grundsteueraufkommen" beziehe, nicht auf Einzelfälle, so der Kämmerer.

Das Gremium legte die Hebesätze einstimmig fest: Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wurde der Hebesatz von 330 Prozent unverändert beibehalten. Etwas strittiger war die Festsetzung der Grundsteuer B (unbebaute und sonstige bebaute Grundstücke). Hier hatte die Verwaltung in der Beschlussvorlage eine Reduzierung von bisher 350 auf künftig 270 Prozent vorgeschlagen. Damit wäre die Stadt der Aufkommensneutralität "relativ nahegekommen", hätte allerdings einen Puffer mit eingerechnet, der nachträglichen Reduzierungen von fünf Prozent annahm. In den Augen des Kämmerers ein nicht unrealistisches Szenario. Beispielsweise sei ein nicht unerheblicher Teil der übermittelten Steuermessbeträge nach Plausibilitätsprüfung "möglicherweise fehlerhaft". 

Gegen eine Belastung des Mittelstandes und für die Glaubwürdigkeit der Politik

Das Gremium sprach sich dennoch gegen einen Puffer aus: "Diese fünf Prozent sind nur eine Annahme", argumentierte Stadtrat Gerald Pittner (Freie Wähler). Unter Strich ergäbe sich in seinen Augen daraus eine Steuererhöhung. "Da belasten wir den Mittelstand, der uns trägt." Das passiere nur auf die Annahme hin, dass sich die Berechnungsgrundlage demnächst wieder ändert und um Mehrarbeit in der Verwaltung zu verhindern.

Das Gremium schloss sich Pittners Argumentation an und entschied, den Hebesatz für die Grundsteuer B stattdessen auf 250 Prozent zu senken. "Notfalls beißen wir in den sauren Apfel und passen wieder an", so Norbert Klein (CSU). Im Anschluss erließ der Stadtrat eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze. An der Gewerbesteuer ändert sich nichts.

 
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