
Die Themen Grundsteuer, neue Berechnungsgrundlage und neue Hebesätze beschäftigen weiterhin die Bürgerinnen und Bürger und damit auch die Verwaltung der Stadt Bad Königshofen. Bereits bei verschiedenen Bürgerversammlungen war die Grundsteuer immer wieder ein Diskussionsgegenstand, die Bearbeitung der Bescheide bedeutet unterdessen einen beträchtlichen Aufwand für die Verwaltung.
Immerhin sind bei der Grundsteuer A derzeit 1137 steuerpflichtige Objekte erfasst, während bei der Grundsteuer B 2586 steuerpflichtige Objekte vorhanden sind, wie Kämmerer Vitali Auch gegenüber dieser Redaktion erläutert. Seine Darlegungen, vorgetragen von Bürgermeister Thomas Helbling in der jüngsten Stadtratssitzung, hörte sich auch das Ratsgremium interessiert an.
Bisher rund 70 Widersprüche gegen Grundsteuer-Bescheide
Gemessen an der Zahl steuerpflichtiger Objekte sind die rund 70 Widersprüche, die bei der Stadt bis Ende letzter Woche zu den neuen Grundsteuerbescheiden eingegangen sind, sehr gering. Der Prozentsatz entspräche dem Durchschnitt im Landkreis und anderswo, so Kämmerer Auch. Die Hälfte dieser Widersprüche richte sich direkt gegen den neu festgelegten Hebesatz.
Abseits dieser direkten Widersprüche gegen die Hebesätze klingeln in der Steuerabteilung derzeit immer wieder die Telefone, weil Bürgerinnen oder Bürger Fehler bei den Flächenangaben monierten. Auch macht deutlich, dass die Stadt auf die Angaben zurückgreift, die vom Finanzamt kommen und die im Vorfeld der Grundsteuer-Gesetzesänderung Grundstücksmaße und Flächenangaben abgefragt hatte. "Diese Unstimmigkeiten, die teilweise auf falsche Angaben der Steuerpflichtigen zurückzuführen sind, führten zu einer höheren Steuerlast, als ursprünglich erwartet wurde", erklärt er. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind dann gefordert, Nachmessungen durchzuführen und diese dem Finanzamt zu melden.
Erste Ergebnisse der Reform in Bad Königshofen
Die Neufassung der Grundsteuer kann von den Kommunen einkommensneutral gestaltet werden. Die Kommune kann aber auch die Gelegenheit nutzen, mehr Einnahmen zu generieren, um beispielsweise auch gestiegene Ausgaben an anderer Stelle zu kompensieren. Eine Einkommenssteigerung hatte auch die Stadt Bad Königshofen und mit ihr der Stadtrat angestrebt. Eine Steigerung von 40 Prozent war angepeilt.
Die Kalkulation war für die Kämmerei nicht einfach. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Stadtrat Ende 2024 lagen der Stadt etwa 90 Prozent der erforderlichen Grundsteuermessbescheide vor. Die restlichen zehn Prozent waren aufgrund von Eigentumswechseln und anderen Verzögerungen noch nicht final bearbeitet, erklärt Vitali Auch.
Weniger Einnahmen für die Stadt als gedacht
Auf Basis der vorliegenden Daten beschloss der Stadtrat, den Hebesatz der Grundsteuer B von 405 Prozent auf 310 Prozent abzusenken. Dies sollte laut Prognose zu einer Einnahmesteigerung von etwa 40 Prozent führen. Für die jüngste Stadtratssitzung hatte die Verwaltung eine erste Auswertung vorgenommen. Demnach ist die Punktlandung nicht gelungen. Statt der erwarteten 990.000 Euro betrage das aktuelle Aufkommen rund 954.700 Euro, wie der Stadtkämmerer in der jüngsten Sitzung vorrechnete.

Im Vergleich zu den durchschnittlichen Einnahmen der letzten fünf Jahre, als rund 700.000 Euro jährlich in den Stadtsäckel flossen, entspreche dies zwar einer Steigerung um 26,6 Prozent. "Jedoch bleibt die ursprünglich prognostizierte Einnahmensteigerung von 40 Prozent aus", so Auch. Man müsse hier die Entwicklung weiter beobachten. "Die Stadt Bad Königshofen wird die Entwicklung der Grundsteuer und der Hebesätze weiterhin aufmerksam beobachten. Sollte sich die finanzielle Lage ändern oder weitere Messbescheide eingehen, wird der Stadtrat die Situation neu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen", formuliert es der Kämmerer.
Steuererhöhungen können gerecht sein
Vitali Auch ist es wichtig, den Gerechtigkeits-Aspekt der Grundsteuer-Anpassung zu betonen. Es seien jahrzehntealte Bewertungsgrundlagen abgeschafft worden. Ziel der Reform sei es gewesen, die langjährigen Ungleichheiten in der Besteuerung zu beseitigen und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen.
Seit der letzten Bewertung in den 1960er Jahren wurden keine flächendeckenden Neubewertungen vorgenommen. In dieser Zeit haben sich die tatsächlichen Verhältnisse vieler Grundstücke erheblich verändert – beispielsweise durch An- und Umbauten oder Flächenerweiterungen, die häufig nicht den Finanzämtern gemeldet worden seien, wie Auch erklärt. Konkret: Wer ein altes Haus besitzt, zahlte häufig eine vergleichsweise niedrigere Steuer als Eigentümer jüngeren Wohneigentums, für die schon neuere Berechnungen herangezogen wurden.
80 Prozent der Betroffenen zahlen nun mehr
Die Folge könne eine deutlich erhöhte Steuerlast sein. "Diese Veränderung mag für die Betroffenen belastend wirken, ist jedoch notwendig, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und sicherzustellen, dass alle Grundstücke und Immobilien nach denselben, aktuellen Maßstäben bewertet werden", macht Auch noch einmal den Gleichbehandlungs-Aspekt deutlich. Etwa 20 Prozent der Eigentümer in Bad Königshofen wurden bei der Grundsteuer B entlastet. Die verbleibenden 80 Prozent müssen nun eine höhere Steuerlast tragen.
Finanzielle Rahmenbedingungen der Stadt
Kämmerer Auch nennt einige Zahlen zu den gestiegenen Belastungen der Stadt. So sei die Kreisumlage seit 2010 von 2,4 auf rund 3,9 Millionen Euro gestiegen. Auch die Sozialtransferleistungen, insbesondere im Bereich der Kindertagesbetreuung und Jugendhilfe, sind deutlich gestiegen – von 1,18 auf 2,74 Millionen Euro, rechnet der Finanzchef der Stadt vor. Energiepreise und Tarifabschlüsse seien weitere Haushalts-Belastungen.
"Die Bürgerinnen und Bürger von Bad Königshofen können sicher sein, dass die Prognosen und Beschlüsse des Stadtrats mit größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz getroffen wurden. Aussagen, die im Netz kursieren und eine andere Darstellung vermitteln, entsprechen nicht der Wahrheit", verwahrt sich Auch gegen Stimmungsmache in den Sozialen Medien.
Ist einfach so. Wird auch in Nes so kommen, wenn die Gewerbesteuereinnahmen sinken werden.
Es ist ärgerlich. Definitiv!
Aber um mal auf den Einwand von Herrn Zwierlein einzugehen: die Ausstattung und der Energiestandard eines Gebäudes ist vollkommen egal bei der Berechnung der Grundsteuer. Das ist als Bewertungsmaßstab nicht gewollt.