zurück
Bad Königshofen
Die Grundsteuerreform macht die Planungssicherheit schwierig für Bad Königshofen
Auch wenn viele Fragen noch offen sind: Die Stadt Bad Königshofen muss die Hebesätze anpassen wegen der Grundsteuerreform. So stimmte der Stadtrat ab.
Die Grundsteuerreform ist in aller Munde. Landauf und landab beraten Stadt- und Gemeinderatsgremien über die Anpassung der Hebesätze, auch in Bad Königshofen war dies nun der Fall.
Foto: Sabine Pagel | Die Grundsteuerreform ist in aller Munde. Landauf und landab beraten Stadt- und Gemeinderatsgremien über die Anpassung der Hebesätze, auch in Bad Königshofen war dies nun der Fall.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 22.10.2024 02:43 Uhr

Der Stadtrat muss weitreichende Entscheidungen treffen, auch wenn die "Kenntnislage nach wie vor sehr gering" ist, wie es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat zum Thema Hebesatzung 2025 hieß. Die Grundsteuerreform ist nicht nur für Grundbesitzer, sondern auch die Kommunen ein wichtiges Thema, allerdings noch mit vielen Fragezeichen.

Bisher wurden die Hebesätze gemeinsam mit der Haushaltssatzung rückwirkend beschlossen, weil so lange die Hebesätze des Vorjahres gegolten haben. Durch die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, verlieren jedoch die Hebesätze des Vorjahres ihre Gültigkeit.

Der Bad Königshöfer Stadtrat musste also in seiner jüngsten Sitzung etwas in die Glaskugel schauen. Denn noch liegen nicht alle Messbescheide für die Grundsteuer vor, Fehler sind dort nicht auszuschließen und die Auswirkungen neuer Hebesätze sind schwer abzuschätzen.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 620 (bisher 405 Prozent) Prozent festzulegen, die Grundsteuer B auf 310 Prozent, die Gewerbesteuer auf 380 Prozent. Der Stadtrat hatte sich nach intensiver Vorbesprechung jedoch darauf verständigt, die Grundsteuer A nur auf 480 Prozent anzuheben. Die Grundsteuer B wurde bei drei Gegenstimmen auf 310 Prozent (bisher 405 Prozent)  bestätigt. Der Beschluss für einen Hebesatz von 380 Prozent wie von der Verwaltung vorgeschlagen fiel einstimmig.

Ausführlich erläutert die Verwaltung in der Beschlussvorlage die Unwägbarkeiten der Grundsteuerreform für die Stadt. Die Frage stehe im Raum, ob der sogenannte Nivellierungs-Hebesatz beibehalten wird, eine maßgebliche Berechnungsgröße zum Beispiel für die Kreisumlage. Ein erhöhter Grundsteuerhebesatz könnte nämlich zu einer geringeren Schlüsselzuweisung führen, obwohl keine Mehreinnahmen aus den neuen Hebesätzen resultieren. In der Beschlussvorlage ist die Rede davon, dass diese Unsicherheiten "die langfristige Planungssicherheit der Stadt Bad Königshofen erheblich beeinträchtigen" können.

Baugebiet Spahngraben Althausen war Thema

Größeren Platz nahm schließlich noch das Baugebiet Spahngraben in Althausen ein, das seit dem Jahr 2000 sukzessive nach Bedarf erschlossen wird. Im Frühjahr wurde ein Bauabschnitt mit sechs bis acht Bauplätzen zur Auftragsvergabe gebracht. Zwar sollte zuerst die Erschließung nur für die ersten sechs Grundstücke erfolgen. Doch wurde bei Baubesprechungen klar, dass es sinnvoll ist, Versorgungsleitungen gleich für die zwei hinteren Bauplätze zu legen und die Zufahrt sogleich zu schottern.

Das bedeutet freilich auch, dass die beiden Baugrundstücke nicht mehr aufgegeben werden können, was als Option im Raum stand. Der Stadtrat stimmte für die Erschließung des südlichen Straßenabschnittes, die Fertigstellung ist für 2025/2026 vorgesehen. Kämmerer Vitali Auch erklärte, dass dazu auch preiswertes Recycling-Material vom Bauhof verwendet wird.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Königshofen
Gerhard Fischer
Grundsteuerreformen
Stadt Bad Königshofen
Stadträte und Gemeinderäte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top