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Fladungen
Geflügelpest in Rhön-Grabfeld: Nun auch Fall in Fladungen
Der Bestand eines Hobby-Züchters wurde gekeult. In ganz Rhön-Grabfeld sind Züchter zu erhöhter Vorsicht aufgefordert. Manch Halter bleibt nun auf Tieren und Eiern sitzen.
Nach Stockheim vor Weihnachten wurde nun auch in Fladungen ein Fall von Geflügelpest (Symbolfoto) amtlich. Das Veterinäramt reagiert mit einer Stallpflicht für Haltungen in Fladungen, Roth und Hausen sowie Stetten.
Foto: Stefan Sauer | Nach Stockheim vor Weihnachten wurde nun auch in Fladungen ein Fall von Geflügelpest (Symbolfoto) amtlich. Das Veterinäramt reagiert mit einer Stallpflicht für Haltungen in Fladungen, Roth und Hausen sowie Stetten.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 16.01.2022 02:21 Uhr

Kurz vor Weihnachten gab es erste Fälle der Geflügelpest in Stockheim bei freilebenden Gänsen. Nun wurde bei dem Bestand eines Hobby-Halters in Fladungen das gefährliche Virus ebenfalls nachgewiesen. Sämtliche noch lebenden Tiere des Bestandes wurden durch das Veterinäramt Rhön-Grabfeld getötet und entsorgt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.

Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass sich die in Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt haben, so die Pressemitteilung weiter.

Stallpflicht fast im ganzen Streutal

Das Landratsamt reagiert auf den Vorfall mit einer Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltene Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemeinde Hausen mit Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten. Sie gilt seit Mittwoch. Eine solche Aufstallpflicht besteht seit Ende letzten Jahres auch für Stockheim, Ostheim und Teile Mellrichstadts.

Zudem dürfen in diesem Gebiet Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen sowie Futtermittel nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden. Konkret heißt das, die Züchter  können ab sofort bis auf Weiteres ihre Tiere oder zum Beispiel Eier aus der Geflügelhaltung nicht verkaufen oder weitergeben. 

Rund um Stockheim besteht weiterhin Stallpflicht für alle Geflügelarten. Seit Mittwoch gilt dies auch für Fladungen, Hausen, Roth und Stetten.
Foto: Regina Vossenkaul | Rund um Stockheim besteht weiterhin Stallpflicht für alle Geflügelarten. Seit Mittwoch gilt dies auch für Fladungen, Hausen, Roth und Stetten.

Tägliche Kontrolle der Tiere

Des Weiteren sind alle Geflügelhalter des Landkreises aufgefordert bzw. im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung auch verpflichtet, eine zusätzliche Überwachung durch Eigenkontrolle im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel mindestens einmal am Tag auf  Krankheitssymptome zu prüfen sind.

Wie wirkt sich das auf die Höfe in den betroffenen Gebieten aus? Ein gutes Beispiel ist der Biohof Röder in Hausen. Dort werden aktuell 50 Legehennen in einem Biostall mit Auslauf gehalten, die jetzt geschützt und eingesperrt werden müssen. Steffen Röder weiß sich zu helfen, denn der normale Hühnerstall ist für die Aufstallung für längere Zeit zu klein.

Ende der Freiheit: Nach einem weiteren nachgewiesenen Befall mit dem Geflügelpest-Virus in Fladungen wurde die Stallpflicht im Streutal auf die Orte Fladungen, Hausen und Stetten erweitert.
Foto: Archiv Regina Vossenkaul | Ende der Freiheit: Nach einem weiteren nachgewiesenen Befall mit dem Geflügelpest-Virus in Fladungen wurde die Stallpflicht im Streutal auf die Orte Fladungen, Hausen und Stetten erweitert.

Er hat einen fahrbaren Treibwagen für Rinder umfunktioniert und schützt die Tiere mit Netzen. "Es wird immer schlimmer", ist sein Kommentar. "Erst Corona, jetzt auch noch die Geflügelpest." Was er kritisiert, ist die seiner Meinung nach langsame Bürokratie. Wenn bereits am 6. Januar die offizielle Bestätigung über den Befall gekommen sei und das jetzt erst bekannt gegeben werde, lägen mindestens sechs Tage dazwischen. "Da kann viel passieren", sagt er. Freilich brauchte das Veterinäramt im Falle von Stockheim eins, zwei Werktage, um eine rechtlich saubere Allgemeinverfügung zu erlassen, die ein angemessenes Gebiet umfasst.  

Plötzliche Todesfälle, rapider Rückgang der Legeleistung, Teilnahmslosigkeit, aufgeplustertes Federkleid, Atemnot, Ödeme an Kopf und Anhängen sowie Durchfall können Hinweise auf eine Ansteckung der Tiere mit dem Geflügelpest-Erreger sein. Im Verdachtsfall ist unverzüglich das Veterinäramt Rhön-Grabfeld telefonisch (09771-94-625) oder per E-Mail (veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de) zu informieren.

 
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