zurück
Stockheim
Geflügelpest in Stockheim: Bisher keine weiteren Fälle festgestellt
 Das Landratsamt Rhön-Grabfeld verfügte kürzlich die Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltene Vögel. Welche Vorsorgemaßnahmen treffen die Züchter?
Rund um Stockheim besteht weiterhin Stallpflicht für alle Geflügelarten.
Foto: Regina Vossenkaul | Rund um Stockheim besteht weiterhin Stallpflicht für alle Geflügelarten.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 13.01.2022 02:19 Uhr

Keine neuen Entwicklungen gibt es in Bezug auf den Ausbruch von Geflügelgrippe, auch Geflügelpest genannt, die in Stockheim kürzlich festgestellt wurde (wir berichteten), sie hat sich anscheinend nicht weiterverbreitet. Seit Ende Dezember gilt die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in der Gemeinde Stockheim sowie in den Gemarkungen Ostheim vor der Rhön, Mellrichstadt, Eußenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld. Welche Auswirkungen hat das für örtliche Züchter?

Harry Zirk, der in Stockheim Geflügel züchtet, sieht sich auf der sicheren Seite, weil sein Stall total abgeschottet ist. Er hat eine Hygieneschleuse und lässt grundsätzlich keine Besucher hinein. Wenn er den Stall betritt, wechselt er die Kleidung, desinfiziert seine Hände in der Schleuse und erledigt die Prozedur noch einmal, wenn er wieder in die Alltagskleidung beim Hinausgehen schlüpft. "Theoretisch kann also nichts passieren", stellt er fest. Er moniert, dass sich private Züchter seiner Meinung nach nicht alle an die Stallpflicht halten und nur die großen kontrolliert werden.

Viele Tiere vor Weihnachten verkauft

Der Hof von Christian und Daniela Hoch in Eußenhausen ist von der Stallpflicht nicht betroffen, weil es ein Mastbetrieb ist, das bedeutet, die Tiere sind aufgezogen und vor Weihnachten alle verkauft worden. Auch Martin Ritter mit seinem Betrieb in Ostheim ist nicht betroffen, auch er hat vor den Feiertagen fast alle Tiere verkauft, außer seine rund 3000 Puten. "Die Tiere sind noch klein, deshalb ist genug Platz im Stall", war von ihm zu erfahren. "Wir halten uns an die Vorschriften", sagte er. Bedenken hat er schon, denn wenn sich die Geflügelpest ausbreitet, besteht Ansteckungsgefahr.

In den Proben der tot aufgefundenen verwilderten Hausgänse in Stockheim wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut das Virus H5N1 nachgewiesen. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld verfügte daraufhin die Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltene Vögel wie Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in einem Radius um Stockheim. In Bayern ist die Geflügelpest schon länger angekommen, wie in vielen Wintern üblich, wenn die Wildgänse aus dem Norden zum Überwintern in südlichere Gefilde fliegen, sie gelten als die Hauptüberträger.

Das Füttern von Singvögeln im Garten ist nicht verboten.
Foto: Regina Vossenkaul | Das Füttern von Singvögeln im Garten ist nicht verboten.

Ziel: Kontakte vermeiden

In diesem Herbst wurden bereits mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen, zum Beispiel in den Landkreisen Cham, Nürnberger Land und Erding. Bayernweit gelten deshalb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel, die jeweils von den Kreisverwaltungen bekannt gegeben werden müssen. Dazu gehört das Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben.

Ziel ist, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel zu vermeiden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern ist Vorsicht geboten. Der Erreger kann auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge, Geräte in einen Bestand eingeschleppt werden. Nach Tiertransporten aus betroffenen Regionen müssen Fahrzeuge und Geräte gereinigt und desinfiziert werden.

Deutschlandweit mehr als 280 Fälle

Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mitteilt, breitet sich die Geflügelpest bereits seit Mitte Oktober 2021 bundesweit aus, nachdem Mitteleuropa in 2020/2021 schwer betroffen war und sich die Lage im Sommer 2021 in Deutschland beruhigt hatte. Mit dem herbstlichen Wasservogelzug haben die Erkrankungen jedoch wieder zugenommen, eine einsetzende Kälteperiode würde nach den bisherigen Erfahrungen die Verbreitung zusätzlich stark beschleunigen.

Deutschlandweit sind in dieser Saison bereits mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Im schlimmsten Fall sollte das Virus in einen Bestand eindringen, müssen alle Tiere getötet werden, um die Weiterverbreitung zu verhindern. Eine Ansteckung von Menschen mit den aktuell kursierenden Viren über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt.

Trotzdem gilt: Tote Vögel nie mit bloßen Händen anfassen und die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten unbedingt weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Stockheim
Regina Vossenkaul
Gefangenschaft
Gemeinde Stockheim
Krankheitserreger
Tiere und Tierwelt
Weihnachten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top