
Allerorts werden die Friedhofsgebühren angepasst, auch in der Stadt Fladungen. Vorab wurde innerhalb des Stadtratsgremiums über die neuen Gebühren und Modalitäten beraten, erklärte Bürgermeister Michael Schnupp. In Fladungen war eine neue Friedhofssatzung notwendig, da unter anderem der Benutzungszwang für Bestatter aufgehoben wurde. Des Weiteren wurden die Ruhefristen für Urnengrabstätten von 20 Jahre auf 15 Jahre geändert, da diese nicht mehr zeitgemäß waren, wie Vanessa Witt, die für das Friedhofswesen der Stadt zuständige Verwaltungsangestellte, dem Stadtrat erläuterte.
Da die Friedhofsgebührensatzung zum 31. Dezember ausläuft, wurden auch die Gebühren neu kalkuliert. Inzwischen sind die Mehrzahl der Bestattungen Urnenbestattungen, deshalb wurde in der Vorberatung beschlossen, die Gebühren für die Erdgräber nur leicht anzuheben, dafür allerdings die Gebühren für Urnengräber deutlich zu erhöhen.
Weshalb Stadtrat Kilian Memmel die Gebühr für den Wegeunterhalt erhöhen wollte
Stadtrat Kilian Memmel plädierte dafür, die Friedhofsunterhaltungsgebühren von bisher 25 Euro auf 50 Euro zu erhöhen und stattdessen die Gebühren für die Grabstätten niedriger anzusetzen. Der Wegeunterhalt sei sehr zeitintensiv und müsse regelmäßig durchgeführt werden, unabhängig von der gewählten Grabart, begründete er sein Ansinnen. Die Grabnutzungsgebühren fallen jedoch nur einmal an. Witt gab zu bedenken, dass die Grabnutzer die Nutzungsgebühren für die Restlaufzeit nachzahlen müssten. Mehrheitlich stimmten die Stadträtinnen und Stadträte für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro pro Jahr.
Die Grabnutzungsgebühren wurden wie folgt festgelegt: Einzelgrabstätte 800 Euro (bisher 770 Euro) sowie Doppelgrabstätte 1.600 Euro (1.500 Euro). Neu eingeführt wurden Einzelgrabstätten tief mit 1.600 Euro sowie Doppelgrabstätten tief mit 3.000 Euro. Die Kosten sowohl für die Urnenerdgrabstätte (bisher 260 Euro), das Urnengrabfach in Fladungen und Heufurt (620 Euro) sowie ein naturnahes Urnenerdgrab (140 Euro) betragen nun 850 Euro.
Neufassung der Ortsgestaltungssatzung im Ensembleschutzbereich geplant
Nachträglich beschlossen wurde noch die örtliche Gemeindeverfassung der Stadt Fladungen für das aktuelle Stadtratsgremium. Zwar fand die konstituierende Sitzung bereits am 11. Mai 2020 statt, die Beschlussfassung galt es jedoch noch nachzuholen.
In einer der letzten Sitzungen fragte Stadtrat Achim Kümmeth an, ob eine Neufassung der Ortsgestaltungssatzung im Ensembleschutzbereich möglich sei. Insbesondere in Anbetracht der technischen Entwicklungen sowie des sich wandelnden Energiebewusstseins, unter anderem mit Nutzung von erneuerbarer Energie wie Photovoltaik-Anlagen, erachtet die Verwaltung eine Neufassung als sinnvoll. Hierzu soll ein Stadtplaner in Abstimmung mit dem Landratsamt sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hinzugezogen werden.
Wahlhelfer für Bundestagswahl gesucht
Bezüglich der anstehenden Bundestagswahl im Februar informierte der Bürgermeister darüber, dass wieder viele Wahlhelfer benötigt werden. Dies könnte insofern auch schwierig werden, da die letzte Prunksitzung des Fladunger-Faschings-Club (FFC) am Samstag vor der Wahl stattfindet.
Stadträtin Laura Stäblein sprach zum Schluss noch die anstehende Kürzung des bayerischen Familiengeldes von 250 Euro sowie des Krippengeldes mit 100 Euro ab dem Jahr 2026 an. Laut Ministerpräsident Markus Söder soll das eingesparte Geld in die Förderung der Kindertagesstätten fließen, erklärte sie. Sie fragte an, ob man deshalb den Eltern bei der im nächsten Jahr anstehenden Beratung für die Gebühren der Kita "Haus für Kinder" gegebenenfalls entgegenkommen könnte. Bürgermeister Schnupp entgegnete, wieviel Geld zusätzlich an Förderbeiträgen hereinkommt, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. "Jeder kennt die finanzielle Situation der Stadt, wir können keine Geschenke verteilen", gab er zu bedenken.