
Wenn es nach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geht, droht dem früheren leitenden Mitarbeiter des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt, der sich im Oktober 2023 Auszubildenden gegenüber sexuell übergriffig verhalten haben soll, keine Gefängnisstrafe.
Laut Anklageschrift soll der 45-Jährige drei Auszubildenden bei der Grillfeier während einer Teambildungsmaßnahme in die Hose gefasst haben. Dabei soll er auch in ihre Körper eingedrungen sein, sie also vergewaltigt haben. Diesen Verdacht sehe die Staatsanwaltschaft nun nicht bestätigt, teilte Joachim Hein, Direktor des Amtsgerichts Bad Neustadt, am Montag auf Anfrage mit.
Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung für sexuelle Übergriffe statt Vergewaltigung
Dies habe Staatsanwältin Melanie Roth am Freitag in ihrem nichtöffentlich gehaltenen Plädoyer deutlich gemacht. "Aus Sicht der Staatsanwaltschaft kann der Tatvorwurf der Vergewaltigung aufgrund der Zeugenaussagen nicht mehr bejaht werden", sagt Hein. Dafür würde die Mindestfreiheitsstrafe zwei Jahre betragen, erklärt der Direktor des Amtsgerichts.

Die Staatsanwaltschaft plädierte Hein zufolge auf eine Verurteilung des Angeklagten wegen sexueller Übergriffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Bei einem der drei mutmaßlich Betroffenen hätten sich nicht in ausreichender Zahl Hinweise auf einen sexuellen Übergriff ergeben. Die Staatsanwältin habe deshalb einen Teilfreispruch des Angeklagten gefordert.
Die Nebenklage habe keinen konkreten Antrag gestellt, teilt der Leiter des Amtsgerichts mit. Die Verteidiger des früheren Campus-Mitarbeiters hätten einen Freispruch in allen Anklagepunkten beantragt.
Angeklagte ehemalige Führungskraft bestreitet die Vorwürfe
Der frühere Campus-Mitarbeiter hatte in seiner Einlassung zum Prozessauftakt die Vorwürfe bestritten. Zwei der drei mutmaßlich betroffenen Auszubildenden hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht ausgesagt. Weitere Teilnehmer der Teambildungsmaßnahme berichteten im Zeugenstand, der Angeklagte habe ihnen auf die Schulter geklopft, sie hätten sich aber nichts dabei gedacht. Dennoch war von unpassend "kumpelhaftem" Verhalten die Rede und davon, die Führungskraft sei wie einige Azubis angetrunken gewesen.
Eine Zeugin gab an, sie habe die Hand des leitenden Mitarbeiters "kurz über der Hose" eines Azubis gesehen. Ähnliches sagte ein Auszubildender aus. Mehrere Teilnehmer berichteten von einer Art Entschuldigung des Angeklagten in seinem Vortrag am Tag nach dem Grillfest. Sie hätten dies nicht einordnen oder auf konkrete Vorfälle beziehen können, sagten die Zeugen.
Das Urteil wird am Amtsgericht Bad Neustadt an diesem Donnerstag, 10. April, um 10 Uhr verkündet.
Oder sollte unsere Polizei und Justiz Ihrer Meinung nach solchen Fällen eher nicht nachgehen?
Durchsuchung, Beschlagnahmen (wozu?) und letztlich Anklage - die damit einhergehende Vorverurteilung, Zerstörung des Arbeitsplatzes und der Reputation geht hier m.E. deutlich zu weit!
Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit wäre m.E. geboten gewesen. Es ist üblicherweise nämlich nicht so, dass sich der Sachverhalt in polizeilichen Vernehmungen so völlig "anders" darstellt wie dann später vor Gericht - auch wenn die heiklen Themen hier "nichtöffentlich" behandelt wurden.
Aus einer Hand an/in der Hose wird keine "Vergewaltigung".
Man muss immer den Einzelfall betrachten - das mag hier keine "Lappalie" sein, es ist aber sicher auch keine "Vergewaltigung", wie Justiz und Medien behaupteten.....
einfach die Finger wegzulassen von anderen Menschen, insbesondere Azubis?
Ich finde es äußerst bedenklich, wenn hier verharmlost wird nach dem Motto "ist doch eigentlich gar nichts passiert". Mal eine Frage an die Mitforist/innen: was würden Sie davon halten, würde die Lehrkraft Ihres Kindes vor Gericht stehen, weil sie bei einem Schulausflug Kindern an/ in die Hose gefasst haben soll? "Ist doch eigentlich gar nichts passiert"? Oder nicht vielleicht vielmehr: "Wenn das stimmt, sollte diese Person nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen - zumindest bis ihr jemand eine erfolgreiche Behandlung attestiert"?
Menschen, die sich aufgrund ihrer Stellung in einer Gruppe schlecht bis nicht gegen Übergriffe wehren können, sollten mMn (auch weiterhin) unter dem besonderen Schutz des Rechtsstaates stehen und entsprechende Vorwürfe rückhaltlos aufgeklärt werden - nicht nur im Fall der Kirche/n!!
Und wie so oft spielt auch hier wohl die eigene Erfahrungswelt in die Beurteilung des Sachverhaltes mit hinein.
Ich bspw. bin mit 18 Jahren zur Polizei, wir hatten in der Ausbildung Gruppenführer, somit "Vorgesetzte", die waren Mitte 20 - die Beschreibung dieses "Kriminalfalles" hier tritt zurück hinter nahezu jede Festivität, die ich in diesem Umfeld erlebt habe....
und wenn Vorgesetzte ihre (Macht-)Stellung missbrauchen, um sich an einem solchen sexuelle Befriedigung zu verschaffen, ist das mMn eben nicht "nur" sexueller Missbrauch, sondern auch der Missbrauch der eigenen Stellung für niedere eigene Belange. Das geht gar nicht - oder sind Sie der Meinung, Azubis sollten solche Übergriffe dulden müssen, sobald sie volljährig sind?!
Da gibt es nichts zu bagatellisieren und nichts zu beschönigen:
Missbrauch bleibt Missbrauch, und wer sich (auch unter Alkohol) nicht beherrschen kann, sollte entweder solchen Anlässen fernbleiben oder noch besser kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, bevor die Justiz so eine eklige Sache aufarbeiten muss (wobei ich schon mal angemerkt hatte, wer die Justiz durch eine im Rausch begangene Straftat beschäftigt, sollte gleich mal sagen wir 10 Stundensätze an eine Drogenhilfsorganisation bezahlen müssen).
Interessanterweise(?) gab es sowas in "meiner" Ausbildungskompanie übrigens nicht.
Azubis bringen harten Alkohol (war es Wiskey, Weinbrand, Rum, andere Substanzen?) mit zum geselligen Sommerfest, betrinken sich gemeinsam mit einer Führungskraft
und im Nachgang der Party verfestigt sich in Azubikreisen und weit darüber hinaus die Erzählung vom distanzlos übergriffigen Vergewaltiger mit zweifelhaften sexuellen Tendenzen.
Am Ende der Beweisaufnahme bleibt davon nicht mehr viel übrig, aber für die Staatsanwaltschaft scheints immernoch genug, um den Vorwurf der sexuellen Übergriffe aufrecht zu halten.
Der schwerwiegenste Vorwurf, der in der Zeitung zu lesen war, lautete, falls ich nichts überlesen habe, der Angeklagte hätte die Azubis angefasst(!) beim zusammen feiern.
Es scheint ja unbestritten, daß der Angeklagte seine Hand in der Hose minderjähriger gehabt hat. Da gehört sie nicht hin, unabhängig davon, was sie dort weiter getan hat.
Der Vorwurf der Vergewaltigung war wohl überzogen, wurde aber auch fallengelassen.
daß auf einem Sommerfest der Rhönklinikum AG hemmungslos an Hecken uriniert wird, als wären Toiletten ein sinnloser Luxus, so wurde das in einem der zahlreichen Artikel zu dieser Geschichte berichtet.
Berichtet wird irgendwas von Händen und Hosen, wobei stets unklar bleibt, ob, wo, wie genau und warum das diese schwerwiegenden Vorwürfe begründet.
Drohende "Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren", weil im sozialen Überschwang mutmaßlich eine Hand in eine Hose geschoben wurde....! Angeklagt als "Vergewaltigung".
Und Staatsanwaltschaft und Kripo offenbar sehr begeistert von sich selbst....
Das ist auch ein Appell an all die schlichten Gemüter, die auf Basis von BILD-Schlagzeilen ständig von "Kuscheljustiz" faseln.
Das Problem ist oft ein ganz anderes: Untätigkeit, Unlust und Inkompetenz (Aschaffenburg) wechseln sich ab mit Eifer, Aktionismus und sinnloser Strafwut....wo also liegt der Fehler?
Wie kommt man überhaupt als Staat auf die Idee für so eine Anklage?
Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen "Vergewaltigung"....?
Und warum plappern die Medien das alles unkritisch nach anstatt einmal auch nur auf die Idee zu kommen, statt dramatischer Schlagzeile den Popanz kritisch zu hinterfragen?