
Die junge Frau wirkt gebrochen, körperlich wie auch psychisch. Teils apathisch, den Kopf oft auf die Hände gestützt, scheint sie die Gerichtsverhandlung in Teilen eher über sich ergehen zu lassen, als sie konzentriert zu verfolgen. Die junge Frau ist aber nicht Opfer, sie ist Täterin. Sie muss sich vor dem Jugendschöffengericht in Bad Neustadt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Opfer ist ein Mann aus dem Landkreis, der sein Leben mit 60 Jahren bei einem Unfall verlor, den die junge Frau verschuldete.
Mit der Verhandlung verbindet die Angeklagte ein ungewöhnliches Anliegen, das ihr Anwalt formuliert. Sie erhoffe sich, dass etwas mehr Licht in das Dunkel der Geschehnisse vor dem Unfall gebracht wird. Sie habe keine Erinnerung mehr. Das letzte, was die damalige Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe noch wisse, sei, dass sie am 31. August 2021 nach Feierabend gegen 22 oder 23 Uhr zu ihrem Auto am Bad Neustädter Busbahnhof gelaufen sei, um die Arbeitskleidung auszuziehen. Von den dramatischen Ereignissen am nächsten Morgen wisse nichts, sie kenne sie nur vom Hörensagen. Ihre nächsten Erinnerungen hat sie erst, als sie Wochen später von Ärzten aus dem Koma geholt wurde.
Die ganze Nacht in Bad Neustadt getanzt und getrunken
Dank umfangreicher Recherchen der Polizei und anhand von Videoclips auf dem Handy der Angeklagten lassen sich die Ereignisse etwas rekonstruieren. Statt wegzufahren, wie ursprünglich geplant, feiert sie mit Kollegen und Bekannten in der Stadt. Bis in den Morgen wird getrunken und getanzt, wie Videos auf ihrem Handy belegen. Gegen sechs Uhr am nächsten Morgen begleitet ein Kollege die junge Frau zu ihrem Auto, in dem sie schlafen will. Sie zeigt ihm wohl noch Schlafsack und Decke, sodass er sich keine weiteren Gedanken macht.
Dann passiert das, was sich die Angeklagte nicht erklären kann und ihr heute "unendlich leid tut". Sie trinke nur gelegentlich Alkohol und wenn, dann sei sie nie gefahren, erklärt sie dem Richter. An diesem Morgen ist das anders, mit all den katastrophalen Folgen für sie selbst und vor allem das Opfer. Mit mindestens 1,1 Promille, so eine Gutachterin, fährt sie vom Parkplatz am Busbahnhof los und aus der Stadt.
Gegen 6.40 Uhr kommt es dann auf Höhe des Autobahnzubringers zwischen Bad Neustadt und Heustreu zu einem Horror-Unfall. Mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Kilometern pro Stunde gerät sie auf die Gegenfahrbahn. Ein erstes Auto kann gerade noch ausweichen. Dann kommt es zum Frontalzusammenstoß mit dem Fahrzeug des 60-Jährigen.
Unfallhergang lange unklar
Beide Autos werden so zerstört, "wie man es nicht oft sieht", sagt selbst die Gutachterin vor Gericht. Sie wurde angefordert, um den genauen Unfallhergang und die Unfallursache zu rekonstruieren. Beides war wegen der Zerstörung der Fahrzeuge und weil keine Zeugenaussagen vorlagen, lange unklar.

Der 60-jährige Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs wird bei dem Zusammenprall so schwer verletzt, dass er wenig später im Krankenhaus stirbt. Die Feuerwehr benötigt mehr als eine Stunde, die junge Frau aus ihrem völlig zerstörten Auto zu schneiden. Sie ist so schwer verletzt, dass lange nicht klar ist, ob sie den Unfall überleben wird.
Nach dreimonatigem Krankenhausaufenthalt, zahlreichen Nachbehandlungen und Operationen ist sie auch eineinhalb Jahre nach dem dramatischen Geschehen körperlich noch immer nicht wieder hergestellt und arbeitsunfähig. Zumindest eine weitere Operation steht noch aus. Ihren Beruf wird sie nicht mehr ausführen können. Auch psychisch hat sie das Geschehen noch nicht verkraftet und befand sich noch vor wenigen Tagen in einer Fachklinik.
Keine Strafe der Welt kann das Geschehene rückgängig machen
Das Gericht stand nun vor der schwierigen Frage, das dramatische Geschehen juristisch zu bewerten. Zustimmung gab es für die Ausführungen des Staatsanwaltes, dass die Angeklagte trotz aller schlimmen Folgen für sie selbst, nicht Opfer, sondern Täterin sei. Nicht anschließen wollte sich das Gericht aber seiner Forderung einer Verurteilung zu einer Strafe von zwei Jahren und drei Monaten nach Erwachsenenstrafrecht.
Dies hätte im Fall einer fahrlässigen Tötung unter Einfluss von Alkohol Gefängnis bedeutet. In diesem Punkt schloss sich das Gericht dem Verteidiger an, der von jugendtypischem Verhalten sprach und sah, wie auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Reifedefizite bei der heute 20-Jährigen, die eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechtfertigen.
Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung lautete dann das Urteil. Auch einen Führerschein wird die junge Frau mindestens in den nächsten zwölf Monaten nicht erhalten können. Das Urteil erscheine mild, stellte der Vorsitzende Richter fest, sei aber juristisch geboten. Nicht zuletzt mit Blick auf die Angehörigen des Opfers stellte er fest, dass keine Strafe der Welt das schreckliche Geschehene rückgängig machen könne. Die junge Frau müsse als Täterin mit den schrecklichen Folgen leben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
wird Werbung für eine Bierkönigin gemacht..
genau mein Humohr...Nicht...
oder wie darf ich das sonst deuten, besonders den einen Satz in der Klammer (außer.....befolgen)
Sie motzen nur über das Urteil, ziehen hanebüchene Vergleiche und lassen ihrem Zorn freien Lauf.
Sieht so ihre Auffassung von Rechtsprechung aus?
Dann gute Nacht
wie ich in diesem Forum schon öfter geschrieben habe, wären das bei mir fünf Jahre Gefängnis, fünf weitere Jahre Führerscheinsperre, und Wiedererteilung erst nach bestandener MPU.
Wenn Ihnen das zuviel vorkommt bzw. meine Einstellung zu negativ: bedenken Sie, auch Ihnen bzw. jemandem aus Ihrer Familie könnte eine solche Person begegnen. Alles was Sie sich für die (gemeinsame) Zukunft vorgestellt haben: poff, kaputt für immer, weil ja jemand den (sinnlosen) Rausch für wichtiger hielt als die Verkehrssicherheit.
Wie übrigens auch im "Fall Eisenheim", wo übrigens auch der Täter ziemlich "billig" weggekommen ist. Meiner Meinung nach, natürlich.
Wir kommen dann in den Bereich der alttestamentarischen, oder noch schlimmeren Rechtsprechung.
Jura ist nicht umsonst ein anspruchsvolles Studienfach, und nicht jeder ist dafür geeignet, oder besteht die Examina.
Ich verstehe manche Urteile auch nicht immer, aber ich denke hier entscheiden kompetente und erfahre Fachleute, außerdem sitzen ja noch Laien dabei, die das gleiche Stimmrecht haben.
Lassen sie es gut sein.
das stelle ich nicht in Abrede.
Dafür stelle ich die "saudumme" Frage, wie das mit der Familie des unverschuldet getöteten anderen Menschen ist und wie man "der Allgemeinheit" erklären will, dass so eine unglaubliche Tat "einfach" als "jugendtypisches Verhalten" ausgelegt und mit einem "Freispruch auf Bewährung" geahndet wird.
Wenn die Leute lesen, sie können sich so sinnlos betrinken wie sie wollen, in dem Zustand (einen) Menschen totfahren und kommen (rechtlich gesehen) praktisch ungeschoren davon (ein solches Urteil zählt nicht mal als Vorstrafe): wer bitte soll sich denn dann im Straßenverkehr noch "anständig aufführen" (außer den üblichen ###, die auch sonst sklavisch jede Regel befolgen)?!
Sorry, aber sowas regt mich einfach auf. Hätte die Dame eine Waffe gezogen, geschossen und den anderen Menschen damit tödlich getroffen, würden sicher schon wieder alle "Verschärfung des Waffenrechtes!!" schreien.