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Bad Neustadt
Standpunkt: Nach dem tödlichen Unfall am Autobahnzubringer: Ein schwieriges, aber richtiges Urteil
Gericht verurteilt junge Autofahrerin zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung unter Alkoholeinfluss.
Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Wie ist das Urteil nach dem tödlichen Unfall vom 1. September 2021 bei Bad Neustadt zu bewerten?
Foto: Oliver Berg (dpa) | Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Wie ist das Urteil nach dem tödlichen Unfall vom 1. September 2021 bei Bad Neustadt zu bewerten?
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 08:12 Uhr

Was ist das für ein Urteil? Da rast eine Frau mit mindestens 1,1 Promille und 130 Stundenkilometern in den Gegenverkehr und verursacht den Tod eines Menschen. Und nun? Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil ist doch viel zu mild, wird mancher schimpfen. Man denke bloß an die Familie des ums Leben gekommenen Mannes.

Eine Meinung, die nicht unberechtigt ist. Nicht zuletzt sah das auch der Staatsanwalt so und forderte zwei Jahre und drei Monate Haft für die nun 20-jährige Frau.

Weg zurück in ein normales Leben offenhalten

Aber man kann durchaus auch zu einem anderen Urteil kommen. Das tat das Bad Neustädter Jugendschöffengericht. Und das war richtig. Auch wenn es juristisch wohl kein Argument ist: An das, was die junge Frau in den vergangenen eineinhalb Jahren und wohl ihr ganzes Leben lang als gesundheitliche Folgen des Unfalls ertragen hat und noch ertragen muss, kommt eine Gefängnisstrafe nicht heran. Von Schuldgefühlen ganz abgesehen.

Juristisch entscheidend ist aber: Dass es sich bei der jungen Frau noch nicht um eine "Erwachsene" handelt, war nicht nur für die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe offensichtlich. Entsprechend war Jugendstrafrecht anzuwenden. Das aber hat das Ziel, jungen Menschen Wege zurück in ein normales Leben offenzuhalten. Und genau das hat dieses Urteil getan.

 
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Kommentare
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  • I. K.
    Aber um Alkohol zu konsumieren und Auto zu fahren ist man mit 18 Jahren alt genug? Nur beim Strafrecht sind das Jugendliche.
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  • G. Z.
    Eine weitere Strafe hilft keinen. Sie hat sich selbst genug gestraft. " Nach dreimonatigem Krankenhausaufenthalt, zahlreichen Nachbehandlungen und Operationen ist sie auch eineinhalb Jahre nach dem dramatischen Geschehen körperlich noch immer nicht wieder hergestellt und arbeitsunfähig. Zumindest eine weitere Operation steht noch aus. Ihren Beruf wird sie nicht mehr ausführen können. Auch psychisch hat sie das Geschehen noch nicht verkraftet und befand sich noch vor wenigen Tagen in einer Fachklinik." Sie ist für das Leben gezeichnet, dass wegen der Jugend noch länger anhält.
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  • I. S.
    Ja genau. Ihr Leben hält noch länger an. Und sie kann - so schlecht es ihr gerade geht - doch noch was draus machen. Der andere Fahrer aber ist tot. Unverschuldet TOT !
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  • M. S.
    Zitat: "Entsprechend war Jugendstrafrecht anzuwenden. Das aber hat das Ziel, jungen Menschen Wege zurück in ein normales Leben offenzuhalten."

    Bedeutet der Satz im Gegenzug, dass man nach drei, vier, fünf Jahren und länger im Gefängnis also keinen Weg zurück in ein normales Leben finden kann?

    Die junge Frau ist 19; selbst bei einem Urteil von 5 Jahren Haft ohne Bewährung und Anwendung der üblichen vorzeitigen Haftentlassung bei Ersttätern und selbst im Fall einer Privatinsolvenz nach all den möglichen Geldforderungen wäre die junge Frau in einem Alter von 25 Jahren ein Neuanfang gegönnt mit allem Chancen!
    Schulabschlüsse und Ausbildungen sind im Gefängnis ebenfalls möglich und gerade so etwas kann auch eine gewisse Rettung sein.

    Würde man einem jungen Täter vielleicht mit einer höheren Strafe nicht sogar etwas gutes Tun?

    Durch so eine geringe Strafe fühlt man sich doch selbst ungerechtfertigt als "zu gut davongekommen".
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  • H. E.
    Genau. Es wird bei diesen Gerichtsverfahren und Urteilen meistens nur auf den Täter bezogen und das Opfer interessiert keinen. Was für Gesetze und Richter haben wir in diesem Land ? Nur zum schämen. Erst wenn es Angehörige dieser Menschen betreffen würde, dann möchte mal deren Einstellung dann sehen.
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