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Mellrichstadt
Dreiste Aktion: Mann pumpt Wasser aus der Streu in Mellrichstadt, um zu gießen
Ein 70-jähriger Mann wollte mit Wasser aus der Streu in Mellrichstadt kostengünstig sein Obst und Gemüse gießen. Welche Folgen hat dies für den Mann?
Ein Mann zapfte in Mellrichstadt Wasser der Streu (Archivfoto) an, um so kostengünstig sein privates Obst und Gemüse gießen zu können. 
Foto: Simone Stock | Ein Mann zapfte in Mellrichstadt Wasser der Streu (Archivfoto) an, um so kostengünstig sein privates Obst und Gemüse gießen zu können. 
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:46 Uhr

Mit einer dreisten Aktion muss sich die Polizei in Mellrichstadt beschäftigen. Am Sonntag meldete sich ein 54-Jähriger bei der Polizei. Der Mann gab an, dass ein 70-Jähriger widerrechtlich eine Pumpe in der Streu in Mellrichstadt installiert hatte.

Mann hatte sein 1000 Liter-Fass mit Wasser aus der Streu in Mellrichstadt gefüllt

Bei der anschließenden Überprüfung durch die Streife stellte sich laut Pressebericht der Polizei Mellrichstadt heraus, dass der Rentner mittels einer solarbetriebenen Pumpe und eines Gartenschlauchs sein 1000 Liter-Fass gefüllt hatte, um mit dem entnommenen Wasser anschließend kostengünstig sein Obst und Gemüse zu gießen.

Weil er der Mann damit gegen das bayerische Wassergesetz verstoßen hat, erwartet ihn nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.

 
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  • M. R.
    Wo steht geschrieben das das Wasser nicht benutzt werden kann? Deutsches Kleinbürgertum.
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  • A. M.
    Artikel gelesen? Im letzten Satz steht die Antwort auf Ihre Frage! 😉 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
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  • J. S.
    Wenn man überlegt wie durch die Industrie (auch in unserer Region) übermäßig Wasser aus dem Kreislauf entnommen wird (Extrembeispiel ist hier das Tesla-Werk in Brandenburg) und die Grundwasserspiegel dadurch deutschlandweit gesenkt werden und hier wird jemand an den Pranger gestellt der für eigenen Obst- und Gemüseanbau Wasser braucht. Deutschland schafft sich ab!
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  • E. K.
    Im bayerischen Wassergesetzt findet sich dazu erst mal kein klares Verbot. Viel mehr ist unter "Gemeingebrauch" das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für "den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft" erlaubt. Was geringe Mengen sind wird nicht weiter ausgeführt. Außerdem heißt es "schöpfen mit Handgefäßen". Ein striktes Entnahmeverbot müsste aber in weiteren Verordnungen zum Gewässer festgelegt werden.
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  • K. L.
    Es ist nicht schön und auch nicht in Ordnung, in diesen Wetterzeiten Wasser aus Fließwässern per Pumpe zu entnehmen.
    Noch weniger schön ist es allerdings, so nette 54-jaehrige Mitbürger zu haben. Oder kam der Herr gerade von einem Lehrgang zum Blockwart ?
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  • P. K.
    Könnte ihnen mit mir auch passieren. Ich würde sie allerdings als erstes mal direkt ansprechen, wenn das nicht fruchtet wäre der nächste Weg eine Anzeige.
    Das hat überhaupt nichts mit Blockwart zu tun.
    Es hat durchaus seinen Sinn, weshalb es aktuell verboten ist aus fließenden Gewässern Wasser zu pumpen.
    Muss sich der liebe Mitbürger halt dran halten.
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  • A. M.
    So rein interessehalber...ab welcher Straftat würden Sie eine Anzeige erstatten? Oder würden Sie bei jeglichem Tun Ihrer Mitbürger die Augen zu drücken, solange es Sie nicht persönlich betrifft? Interessante Frage...
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  • H. W.
    @ kathrin84
    Denunziantentum nach Blockwart-Art braucht kein Mensch. Die Missachtung von öffentlichen Anordnungen braucht allerdings auch niemand. Diese Anordnungen haben in aller Regel einen mehr oder weniger durchdachten Hintergrund und sollen dem Wohl aller dienen und eben nicht nur dem Wohl einiger weniger.
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  • Veraltete Benutzerkennung
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  • C. H.
    Hallo! Vielen Dank für den Hinweis, wir werden die Überschrift anpassen.
    Viele Grüße,
    Christian Hüther
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  • S. K.
    Ich möchte ja nicht erbsenzählerisch daherkommen, aber: Wenn das eine Ordnungswidrigkeit nach dem bayerische Wassergesetz ist, dann ist es begrifflich kein "Diebstahl" (Straftat bzw. Vergehen nach StGB).
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