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Bad Neustadt
Corona-Lockerungen: Was seit Mittwoch in Rhön-Grabfeld gilt
Wegen der zuletzt positiven Corona-Entwicklung dürfen sich die Rhön-Grabfelder auf Lockerungen freuen. Die Außengastronomie kann schon früher öffnen. Sorge um Quarantänefälle.
Das Fragezeichen hinsichtlich des Saisonbeginns im Bad Neustädter Biergarten kann vorerst einmal entfernt werden. Schon ab Mittwoch darf hier und in ganz Rhön-Grabfeld die Außengastronomie wieder öffnen.
Foto: Christian Hüther | Das Fragezeichen hinsichtlich des Saisonbeginns im Bad Neustädter Biergarten kann vorerst einmal entfernt werden. Schon ab Mittwoch darf hier und in ganz Rhön-Grabfeld die Außengastronomie wieder öffnen.
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:36 Uhr

Bereits seit einiger Zeit gelten in vielen Gegenden Unterfrankens Lockerungen gemäß der bundesweit geltenden Notbremsen-Regelungen. Nun hat auch in Rhön-Grabfeld das Warten ein Ende.Ab Mittwoch, 0 Uhr, treten Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Kraft. Die hierfür nötige amtliche Bekanntmachung und damit die Bestätigung lieferte das Landratsamt am Dienstagnachmittag. Vorangegangen war eine in den vergangenen Tagen rückläufige Entwicklung des Inzidenzwertes unter den Wert von 100. Er lag am Dienstag (Stand: 3.12 Uhr) laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 62,8.

Was ab Mittwoch in Rhön-Grabfeld gilt

Die wichtigste Änderung für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die nicht vorher schon inzidenzunabhängig (z.B. Lebensmittelmärkte oder Apotheken) öffnen durften: Kunden müssen nicht mehr einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, bevor sie einen Laden betreten. Es bleibt jedoch dabei, dass zuvor ein Termin für einen begrenzten Zeitraum gebucht werden muss (Click & Meet). In vielen Läden ist die Buchung eines solchen Termins auch spontan möglich.

Eine Testpflicht entfällt auch bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure, Maniküre oder Fußpflege. Zudem dürfen Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen oder Schlösser nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Etwas weniger streng sehen fortan die Regeln hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen aus. Der eigene Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand treffen, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Nicht dazu zählen Kinder unter 14 Jahren, sowie vollständig Geimpfte und als genesen geltende Personen. Größere Feiern und Treffen sind folglich nach wie vor nicht erlaubt.

Nächtliche Ausgangssperre entfällt

Ab Mittwoch, 0 Uhr, gilt in Rhön-Grabfeld nicht mehr die nächtliche Ausgangssperre. Kontaktfreier Sport ist im Inneren möglich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, wenn alle Teilnehmer negativ getestet sind (Ausnahme Geimpfte und Genesene). Keinen Test brauchen Kinder unter 14 Jahren bei einer Sportgruppe von bis zu 20 Kindern unter freiem Himmel.

Bei Sportveranstaltungen im Freien sind mit festen Sitzplätzen wieder bis zu 250 Zuschauer erlaubt, die jedoch einen negativen Test vorweisen müssen. Das gilt auch für kulturelle Veranstaltungen im Freien. Zudem dürfen Freibäder wieder öffnen.

Wie es in Schulen/Kitas nach den Pfingstferien weitergeht

Nach derzeitigem Stand findet, so der amtliche Text, nach den Pfingstferien an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Wo konkret Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, entscheidet die jeweilige Schule/Einrichtung.

Kindertageseinrichtungen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). 

Öffnung der Außengastronomie schon ab Mittwoch

Überraschend ebenfalls bereits ab Mittwoch dürfen nach langer Leidenszeit die Außenbereiche der Gastronomien in Rhön-Grabfeldöffnen. Ursprünglich sah die rechtliche Regelung eine Öffnung für den Landkreis frühestens ab Donnerstag vor. Wichtigste Regelungen hier: Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnell-, Selbst- oder PCR-Test der Tischgäste Pflicht. Eine Ausnahme bilden auch hier vollständig geimpfte und genesene Personen. Es muss ein Termin gebucht werden und die Kontaktdaten zur Nachverfolgung sind anzugeben. Geöffnet werden dürfen die Außenbereiche in der Zeit von 5 bis 22 Uhr.

Zudem können Beherbergungsbetriebe, Hotels und Campingplätze wieder ihre Pforten öffnen. Die Übernachtungsgäste brauchen jedoch bei der Anreise sowie alle 48 Stunden einen Testnachweis. 

Trotz der Erleichterungen weist der Landkreis darauf hin, dass weiterhin die Hygieneregeln und das Abstandsgebot gelten.

Corona-Lockerungen: Was seit Mittwoch in Rhön-Grabfeld gilt
Foto: Heike Grigull

Aktuelle Corona-Zahlen

Wie aus dem Statusupdate des Landratsamtes hervorging, galten zum Stand Dienstag, 12 Uhr, 130 Rhön-Grabfelder (siehe auch Grafik) als infiziert. Zum Vergleich: Am Freitag vor dem langen Pfingstwochenende waren es 168. Unverändert 16 Personen befanden sich in stationärer Behandlung. Wie schon am Montag, kamen auch am Dienstag keine neuen Corona-Fälle hinzu, es blieb daher bei der Gesamtzahl von 3490.

Beunruhigender las sich jedoch ein weiterer Hinweis aus dem Landratsamt. Nämlich, dass sich mehrere Personen aus Rhön-Grabfeld momentan in Quarantäne befinden würden, die als enge Kontaktpersonen eines Patienten aus einem anderen Landkreis gelten, der sich nachweislich mit der indischen Variante des Coronavirus infiziert hatte. Laut einer Landkreis-Sprecherin stehen die Testergebnisse der jeweiligen Personen noch aus. Bislang war in Rhön-Grabfeld noch kein Fall der indischen Virusvariante nachgewiesen worden.

Impfstatistik in Rhön-Grabfeld

Zum Stand Dienstag lag die Impfquote im Landkreis bei den Erstimpfungen bei fast 40 Prozent (31 716) und bei genau 14 Prozent bei den Zweitimpfungen (11 156). Davon sind 12 537 Impfungen in Arztpraxen durchgeführt worden. Wie bereits berichtet, reicht der Impfstoff im Rhön-Grabfelder Impfzentrum momentan ausschließlich für Zweitimpfungen aus.
Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld
 
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Kommentare
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  • J. B.
    Also von 22 bis 24 Uhr gilt Ausgangssperre am Dienstag und ab Mitternacht nicht mehr, typisch deutsche Bürokratie, die 2h werden mitgenommen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
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