Bekanntlich hatte sich der Bastheimer Gemeinderat mit der denkbar knappsten Mehrheit für den Anschluss an Ostheim entschieden. Daraufhin hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet, die ein Revidieren des Beschlusses fordert und nun ein Bürgerbegehren initiierte. Zum ordnungsgemäßen Ablauf gehört die Genehmigung des Gemeinderats - und der sträubte sich in seiner jüngsten Sitzung nicht.
Sitzungssaal konnte Besucher nicht mehr fassen
Das Interesse an der Beratung zu dem Thema war jedenfalls groß, denn der Sitzungssaal konnte die Besucher fast nicht mehr fassen. Sie vernahmen erst einmal aus dem Mund von Bürgermeisterin Anja Seufert die Chronologie der Ereignisse, die in die Initiierung des Bürgerbegehrens mit 392 Unterschriften mündete. Die formalen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren seien erfüllt, womit die weiteren Schritte eingeleitet werden sollten, stellte die Bürgermeisterin fest. Als Reaktion auf die Initiative gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die Gemeinde könnte das Begehren ablehnen, was angesichts des großen Bürgerwillens nicht ratsam sei, erklärte das Oberhaupt. Als Alternative könnte aus dem eigenen Kreis ein Ratsbegehren in die Wege geleitet werden. Die dritte Variante wäre ein Aufheben des Beschlusses, womit alle weiteren Schritte sich erübrigten. Die dritte Variante war rasch vom Tisch, denn nur Roland Ortloff und Marcel Fuchs stimmten für ein Aufheben des Beschlusses.
Abstimmung voraussichtlich am 26. April
Letztendlich stimmte das Gremium in entspannter Atmosphäre ohne Diskussion einstimmig für die Anerkennung des Bürgerbegehrens, für ein eigenes Ratsbegehren elf der 15 Mandatsträger. Die Abstimmung soll voraussichtlich am 26. April stattfinden. Bis dahin liegen die Vorbereitungen und Gespräche für den VG-Anschluss auf Eis.
Der Bürger bekommt dann am Wahltag zwei Fragen vorgelegt - die der Bürgerinitiative, etwa mit dem Wortlaut "Sind sie für einen Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt?". Im Ratsbegehren heißt es entsprechend etwa: "Sind sie für einen Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Ostheim?". Ausschlaggebend ist dann die Mehrheit der Stimmen.