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Bad Neustadt
Angriff durch homophoben Hotelgast in Bad Neustadt: Was die Ermittlungen ergeben haben
Ende Mai berichtete die Polizei vom Angriff eines homophoben Hotelgastes auf zwei Männer in Bad Neustadt. Die Ermittlungen der Behörden sorgten für neue Erkenntnisse.
Nach dem Angriff auf zwei Männer Ende Mai in der Hohnstraße von Bad Neustadt (Archivfoto) liegen nun die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vor.
Foto: Stefan Kritzer | Nach dem Angriff auf zwei Männer Ende Mai in der Hohnstraße von Bad Neustadt (Archivfoto) liegen nun die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vor.
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:00 Uhr

Ein männliches Paar ist am späten Abend auf dem Nachhauseweg und wird in der Innenstadt von Bad Neustadt auf offener Straße von einem 33-Jährigen angegriffen. Der laut Polizei "offensichtlich stark homophobe Hotelgast" stört sich an den Zärtlichkeiten der beiden, beleidigt sie massiv und verletzt sie leicht.

Dieser von der Polizei Bad Neustadt veröffentlichte Vorfall unter der Überschrift "Körperverletzung nach Kuss" sorgte Ende Mai für Aufsehen. Schon zu diesem Zeitpunkt hieß es im Bericht, dass aufgrund der Alkoholisierung aller Beteiligten weitere Ermittlungen und Befragungen von Zeugen nötig sind. Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen.

Staatsanwaltschaft: Täter nahmen an, dass die Männer homosexuell sind

Wie Reinhold Emmert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, auf Nachfrage der Redaktion mitteilt, ist davon auszugehen, dass zwei Personen die beiden Männer angegriffen haben. Anders als bislang angekommen, sind diese nach eigenen Angaben nicht homosexuell. Dies sei von den Tätern nur angenommen worden, so Emmert.

Für die Strafbarkeit spielt dies jedoch keine Rolle. Einer der mutmaßlichen Täter ist untergetaucht, der andere muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht verantworten. Dies soll in einem beschleunigten Verfahren geschehen. 

 
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Kommentare
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  • Thistlefan
    Albatros, Homo- und Transfeindlichkeit ist keine Meinung – sondern Menschenfeindlichkeit. Nehmen Sie sich diesen erst kürzlich in der Welt veröffentlichten Leitsatz zu Herzen!
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  • Albatros
    Der Artikel gibt sehr wohl Anlass für diese Vermutung, auch wenn Sie dies gerne anders interpretieren möchten. Aber Sie sind ja insbesondere bei diesem Thema äußerst aktiv, von daher ist es nicht verwunderlich, dass Sie sich derart echauffieren.
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  • schmittskoepp@gmx.net
    lies:
    "Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist."
    § 417 StPO
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  • Albatros
    Warum wird dieser Vorgang in einem beschleunigten Verfahren abgewickelt? Bekommt die LSBTI-Szene jetzt sogar schon bei den Gerichten eine Sonderbehandlung?
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  • sebastian.lutz@gmail.com
    Was sollen denn immer diese haltlosen Unterstellungen? Der Artikel gibt keinerlei Anlass für diese Vermutung.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    die 7 likes für diesen unqualifizierten Kommentar sind erschreckend...
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