Ein männliches Paar ist am späten Abend auf dem Nachhauseweg und wird in der Innenstadt von Bad Neustadt auf offener Straße von einem 33-Jährigen angegriffen. Der laut Polizei "offensichtlich stark homophobe Hotelgast" stört sich an den Zärtlichkeiten der beiden, beleidigt sie massiv und verletzt sie leicht.
Dieser von der Polizei Bad Neustadt veröffentlichte Vorfall unter der Überschrift "Körperverletzung nach Kuss" sorgte Ende Mai für Aufsehen. Schon zu diesem Zeitpunkt hieß es im Bericht, dass aufgrund der Alkoholisierung aller Beteiligten weitere Ermittlungen und Befragungen von Zeugen nötig sind. Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft: Täter nahmen an, dass die Männer homosexuell sind
Wie Reinhold Emmert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, auf Nachfrage der Redaktion mitteilt, ist davon auszugehen, dass zwei Personen die beiden Männer angegriffen haben. Anders als bislang angekommen, sind diese nach eigenen Angaben nicht homosexuell. Dies sei von den Tätern nur angenommen worden, so Emmert.
Für die Strafbarkeit spielt dies jedoch keine Rolle. Einer der mutmaßlichen Täter ist untergetaucht, der andere muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht verantworten. Dies soll in einem beschleunigten Verfahren geschehen.
"Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist."
§ 417 StPO