
Seit gut zwei Wochen gibt es das Deutschlandticket für 49 Euro im Monat. Es hat seine Vorteile, es hat aber auch seine Tücken. Vor allem, wenn es von den Kostenträgern zur Schülerbeförderung eingesetzt wird, weil es preiswerter ist als ein übliches Schülerticket. Doch daraus entstehen Ungleichbehandlungen. Und es gibt erste Beschwerdebriefe der Elternschaft an den Landkreis, auch wenn der nicht der eigentliche Verursacher der Probleme ist.
Es gibt Schülerinnen und Schüler, die anstelle des bisherigen Schülertickets ein 49-Euro-Ticket bekommen. Das können sie abseits des Schulwegs einen ganzen Monat für den ÖPNV nutzen, also auch am Wochenende für einen Ausflug mit dem Zug nach Erfurt oder Würzburg. Ihr 49-Euro-Ticket können sie aber auch für eine Klassenfahrt nutzen.
Klassenfahrt: Für Ticket-Inhaber billiger
Wer kein 49-Euro-Ticket bekommt, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt und zum Beispiel keinen so weiten Schulweg hat, geht leer aus. Der kann in der Folge die Vorteile des deutschlandweiten ÖPNV nicht genießen. Und das Ticket für seine Klassenfahrt muss er selbst bezahlen.
Die Ungleichbehandlung, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, führt verständlicherweise zu Unmut. Den äußerte auch Thomas Heid gegenüber dem Landkreis. Er ist Elternbeiratsvorsitzender der Ignaz-Reder-Realschule und hat einen Beschwerdebrief an den Landkreis formuliert. Benachteiligt seien zum Beispiel Realschülerinnen und -Schüler aus der Mellrichstädter Kernstadt.
Kernstadtbewohner haben das Nachsehen
"Nicht nur, dass sie weiterhin nicht in die Schule mit dem Bus fahren können, nein, sie werden nun auch noch bei sämtlichen Schulfahrten, Klassenfahrten, Ausflügen etc., bei denen die Schule vorbildlich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, massiv benachteiligt und müssen die Kosten hier selbst tragen", klagt Heid. Betroffen sind nicht nur Kernstadtbewohner von Mellrichstadt, sondern auch von Bad Neustadt oder Bad Königshofen.
Beispiel zwei betrifft seine eigene Tochter. Während eine Klassenkameradin aus Ostheim mit dem Deutschlandticket die Klassenfahrt nach Hamburg und den dortigen ÖPNV praktisch gratis bekommt, müsse die Tochter als Kernstadtbewohnerin ohne das 49-Euro-Ticket vom Landkreis die Reisekosten selbst tragen.
Der Landkreis soll Druck auf die Politik machen
Den Tenor des Schreibens gab Mellrichstadts Bürgermeister Michael Kraus vor dem Kreisausschuss wider. "Der Landkreis sollte Druck auf die Politik machen, um diesen Missstand zu beheben", so Kraus gegenüber dieser Redaktion. Da hat er Landrat Thomas Habermann eigentlich auf seiner Seite. Der wiederholte ein weiteres Mal seine Kritik an der schlecht vorbereiteten Einführung des 49-Euro-Tickets. "Es wurde beschlossen, ohne ausreichend die Konsequenzen zu bedenken", bemängelte der Landrat.
Er verstehe die Unzufriedenheit, die insbesondere beim Thema Schülerbeförderung bestehe. Auf der anderen Seite könne nicht der Landkreis für die Fehler aufkommen, die bei der Ausarbeitung begangen worden seien. "Gebt's halt allen!", das könne der Landkreis laut Gesetzeslage nicht tun, so Habermann.
Schulverbände entscheiden nicht einheitlich
Die Sache stellt sich tatsächlich kompliziert dar, wie Julia Katzenberger von der Kreisentwicklung am Landratsamt erläutert. Sie betreut ÖPNV-Themen wie auch das 49-Euro-Ticket im Landkreis. Anspruch auf eine Schülerbeförderung hätten Kinder, die weiter als drei Kilometer Fußweg zu ihrer Schule hätten. Für die weiterführenden Schulen wie Realschulen oder Gymnasien ist der Landkreis zuständig. Andere Schultypen wie Grundschulen werden von den jeweiligen Schulverbänden, manchmal auch den Verwaltungsgemeinschaften, betreut. Und die entscheiden jeweils für sich, wie sie das Thema 49-Euro-Ticket handhaben.
Auf der einen Seite steht also die 3-Kilometer-Grenze, auf der anderen Seite die Pflicht der Kommunen wie auch des Landkreises, das preiswerteste Ticket zu nutzen. Der Freistaat habe erst kürzlich betont, dass es bei der Prüfung der Berechtigung (3-Kilometer-Regel) bleiben soll, erklärt Katzenberger. Wobei wiederum bei der Entfernung ein "zumutbarer" Fußweg gelte, der beispielsweise über eine Beleuchtung verfügen muss.
Es bleibt bei der Prüfung, ob Schülerticket-Anspruch besteht
Würde eine solche Prüfung entfallen und würde man zum Beispiel das 49-Euro-Ticket für alle Schülerinnen und Schüler einführen, dann wäre zwar eine Gleichbehandlung erreicht und womöglich auch eine Idee von Michael Kraus verwirklicht: "Vielleicht führt das auch mehr Schüler an die Nutzung des ÖPNV heran?"
Das aber würde mit einem anderen Gedanken kollidieren. "Die Schüler sollen die nächstgelegene Schulform ihrer Wahl besuchen, auch das sollen die Schülertickets eigentlich bewirken." Ein Beispiel: Auch die Gymnasien in Mellrichstadt und Bad Königshofen sollen besucht werden, und nicht nur das Gymnasium in Bad Neustadt.
Das Thema dürfte noch nicht abschließend besprochen sein. Wie Thomas Heid in seinem Schreiben an das Landratsamt erwähnt, gebe es durchaus Kommunen in Bayern, die über die Einführung des 49-Euro-Tickets für alle Schüler nachdenken oder diese bereits erschlossen hätten.
So kommt das 49-Euro-Ticket der Region zugute
www.dticketshop.de
Ganz abgesehen von den Elterntaxis bei Nachmittagsunterricht weil der Bus erst 1,5 Stunden nach Unterrichtsende am Nachmittag fährt.
Vielleicht sollte man einfach mal froh sein direkt am Schulstandort zu wohnen.
Die Vorteile die sich daraus ergeben überwiegen den Nachteil des fehlenden Deutschlandtickets bei weitem.
Für die Bedürftigen ist die Klassengemeinschaft sicher bereit bei den drei, vier Schulfahrten im Jahr bei dem das Deutschlandticket evtl. genutzt wird zusammenzulegen.