Seit dem 12. Dezember galt in der Stadt Bad Mergentheim ein Verbot unangemeldeter Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Das hat die Stadt in einer Allgemeinverfügung festgehalten. Als Grund für das Versammlungsverbot wird in der Verfügung eine "Gefahrenprognose" angeführt, wonach die für eine Versammlung notwendigen "infektionshygienischen Maßnahmen", wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes, bei diesen Demonstrationen nicht immer eingehalten würden.
So habe man auch in Bad Mergentheim die Erfahrung gemacht, dass "mit zunehmender Vehemenz gegen staatliche Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen" würde, heißt es in der Verfügung.
Unangemeldete Demos sind laut Gericht durch Versammlungsfreiheit geschützt
Ursprünglich sollte das Verbot bis 31. Januar gelten, nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das pauschale Verbot unangemeldeter Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen jedoch aufgehoben.
Hintergrund ist laut Verwaltungsgericht die Beschwerde eines Bürgers, der gegen den Erlass Widerspruch eingelegt hatte. Dieser hat das Gericht am 12. Januar stattgegeben und das Verbot damit aufgehoben.
Als Grund für diese Entscheidung nennt das Gericht, dass auch nicht angemeldete Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fielen. "Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht stelle, auch wenn er planmäßig begangen worden sei, noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Versammlungsrechts dar", gibt das Verwaltungsgericht bekannt.
Zudem fehle es an einer "tragfähigen Gefahrenprognose" in Bezug auf den Schutz Dritter vor einer Verbreitung des Virus, die durch die Versammlungen ausgelöst werden könnte, so das Gericht sinngemäß. Ein präventives Verbot sei laut Beschluss somit nur zulässig, wenn ein "polizeilicher Notstand" vorliege. Das hätte die Stadt jedoch nicht dargelegt.
Stadt Bad Mergentheim überlegt weitere Schritte
Der Bad Mergentheimer Bürgermeister Udo Glatthaar ist trotz Urteil weiterhin der Ansicht, dass die Stadt die Versammlungsfreiheit mit der Verfügung in keiner Weise unterlaufen habe. "Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes", äußert sich Glatthaar in einer Mitteilung. "Dennoch können wir die Entscheidung inhaltlich nicht nachvollziehen." Immerhin seien in anderen Städten fast wortgleiche Verfügungen gerichtlich bestätigt worden. "Das zeigt, dass die Rechtsauffassung der Gerichte an dieser Stelle differiert", so Glatthaar.
Wie die Stadt auf den Beschluss reagiert, stehe noch nicht fest. Bis Mitte nächster Woche habe man Zeit, die Entscheidung zu treffen, ob man gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Man befinde sich hierzu in intensivem Austausch mit Behörden und anderen Kommunen und prüfe den Sachverhalt noch einmal juristisch.
In der Angelegenheit sehe man die Möglichkeit, ein "Signal für andere Kommunen in ähnlicher Situation" zu setzen.
Eben.
Das vergisst bei all der moralische Selbstverliebtheit und im Eifer so mancher: das Ziel der Gebote/Verbote ist nicht die Maßregelung Andersdenkender sondern der Infektionsschutz.