Für den Mord an Andrea L. aus Weikersheim (Main-Tauber-Kreis) soll ihr Ehemann nach Auffassung des Staatsanwaltes lebenslänglich hinter Gitter. Der Gatte soll seine Frau erstickt und heimlich im Gartenbeet vergraben haben, damit seine Geliebte bei ihm einziehen kann.
Im Plädoyer forderte der Staatsanwalt in Lübeck nach fast dreimonatigem Prozess jetzt außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde die Entlassung des Angeklagten aus der Haft nach 15 Jahren erschweren.
Wochenlange Suche
Das mysteriöse Verschwinden der 41-jährigen aus Tauberfranken an ihrem neuen Wohnort in Ostholstein hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Um die Jahreswende war wochenlang mit großem Aufwand nach ihr gesucht worden. Denn nicht ihr Gatte, sondern Arbeitskollegen hatten sie vermisst gemeldet.
Mehr als zwei Wochen später fanden Ermittler bei der intensiven Suche am Haus der Familie den Körper der Toten im Garten in einem Gemüsebeet. Die Leiche war in Plastikfolie verpackt und neben einem Sielschacht auf dem Grundstück vergraben. Seinem 2007 geborenen Sohn, aber auch Nachbarn und Angehörigen hatte der Ehemann erzählt, seine Frau sei in die Schweiz gefahren, um dort zu arbeiten.
Bei Gutachterin gestanden
Im Prozess schweigt der Angeklagte. Doch einer Gutachterin hat er laut Lübecker Nachrichten den Mord gestanden.
„Die Auswertung der Handydaten des 40-Jährigen hat ergeben, dass er kurz vor dem Verschwinden der Frau im Internet zu Tierbestattungen und ungeklärten Mordfällen recherchiert hatte. Das machte uns stutzig“, sagte ein Kriminalbeamter vor Gericht aus. Er hatte den Beschuldigten stundenlang vernommen. „Als wir ihn damit konfrontierten, sagte er uns, es sei um den gestorbenen Hund eines Nachbarn gegangen.“
“Die muss weg“
Eine andere Ermittlerin berichtete über vielsagende Chats (schriftliche Internet-Unterhaltungen) auf dem Handy. Im Nachrichtenverlauf zwischen der Geliebten und dem Angeklagten wird die Getötete als ,die mit Papier? bezeichnet – also die Frau, mit der der Angeklagte auf dem Papier verheiratet ist. Seiner Geliebten soll der Angeklagte schon Mitte Dezember angeboten haben, bei ihm einzuziehen. Auf die Frage, was dann mit seiner Ehefrau geschehe, soll der Angeklagte geschrieben haben: „Die entsorge ich danach.“ dann wurde er immer deutlicher. „Die muss weg“, hieß es am 21. Dezember. „Der Ansporn ist sehr groß, dass sie verschwindet“ am 22. Dezember.
Mehr Mut
All dies spricht für ein gezieltes Vorgehen, also Mord in der Nacht zum 27. Dezember. Die Verteidigung geht dagegen von einer Tat im Affekt aus. Der Vertreter der Nebenkläger – die Eltern des Opfers – schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Er merkte an: „Man hätte sich gewünscht, dass der Angeklagte den Mut gehabt hätte, sich nicht nur indirekt zu äußern.“ Jetzt blieben die Angehörigen mit Spekulationen zurück. Die Eltern würden lediglich um eine gerechte Strafe bitten. Sie wüssten, „dass eine Strafe ihre Tochter nicht mehr lebendig macht“.
Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.