
Immer noch steht der zerstörte blaue Audi an der Mainlände in Gemünden. Das Fahrzeug wurde nahezu komplett demontiert und demoliert. Weniger auffallend: Gegenüber dem Auto wurde ein weiteres, ebenfalls nicht zugelassenes Fahrzeug entdeckt – ein Motorrad. Am Sonntag lag es zunächst, später war es wieder aufgestellt. Beide gehören laut Polizei der gleichen Person. Die Frage ist nun: Wer räumt die Fahrzeuge weg, und wer trägt die Kosten?
Wie das Motorrad an die Mainlände gekommen ist, ist laut Gemündens Polizeichef Oliver Ebert unklar. Sicher ist nur: Es hat keine Zulassung und gehört der gleichen Person wie der Audi. "Ich denke, dass er gefahren ist", vermutet Ebert. Ob das Motorrad vor dem Audi abgestellt oder später dorthin gebracht wurde, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Einen Hinweis auf eine zweite beteiligte Person hat die Polizei Gemünden derzeit laut eigenen Angaben nicht. Damit steht die Stadt Gemünden nun vor einem doppelten Problem und die Entsorgung gestaltet sich nicht einfach.
Wer muss sich um die Entfernung kümmern?
Bei abgestellten Schrott-Fahrzeugen greift ein festgelegtes Verfahren. Grundsätzlich gilt bei öffentlichem Raum: Halter oder Halterin können zur Entfernung aufgefordert werden. In diesem Fall hat der Halter der beiden Fahrzeuge eine Frist bis zum 21. März, um den Audi und das Motorrad selbst entfernen zu lassen.
Geschieht das nicht, können die Fahrzeuge abgeschleppt werden, wofür zuerst einmal die Stadt Gemünden zuständig ist. Die Fahrzeuge werden dann laut Gemündens Ordnungsamtsleiter Tobias Stich auf den Bauhof oder den Wertstoffhof gebracht. Ab da ist dann das Landratsamt Main Spessart am Zug, denn nun handelt es sich nicht mehr um Fahrzeuge, sondern um Abfall – und für dessen Verwertung ist der Landkreis zuständig, der Schrottfahrzeuge verschrotten lässt. In den letzten Fällen sind dem Landkreis laut Pressestelle keine Kosten entstanden, da das geschredderte Material weiterverkauft wurde.
Sofortiges Entfernen von Schrott-Fahrzeugen nur in Ausnahmefällen möglich
Es gibt jedoch Umstände, in denen schrottreife Fahrzeuge wie die an der Mainlände ohne lange Wartezeit entfernt werden können. In Gemünden wäre dies laut Stich bei akutem Hochwasser der Fall. Da gehe der Schutz der Umwelt vor. Außerdem können gemäß dem Landratsamt Fahrzeuge entfernt werden, von denen eine "gegenwärtige Gefahr" ausgeht, beispielsweise durch akute Gefährdung des Verkehrs oder durch Austreten von Betriebsmitteln.

Sofern nicht anders gekennzeichnet, könne auch ein Schrottfahrzeug vorerst abgestellt werden, ohne dass Kosten für Halterin oder Halter entstehen, teilt Stich mit. Auch der Schaden, der durch den Wegfall der beiden Parkplätze entsteht, könne dem Halter laut Stich nicht in Rechnung gestellt werden. Dies sei nur über Sondernutzungsregelungen oder Bußgelder möglich – die Stich in diesem Falle nicht ganz ausschließen möchte.
verwaltungsakzessorische Ausgestaltung. Nach der Strafvorschrift des §324 StGB kann wegen Gewässerverunreinigung bestraft werden, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Verunreinigt ist ein Gewässer demnach, wenn es sich in seinem äußeren Erscheinungsbild nach dem Eingriff des Täters als weniger „rein“ darstellt, wobei die Abgrenzung zur nachteiligen Veränderung danach erfolgt, ob die Veränderung äußerlich wahrnehmbar ist. § 326 StGB, Herr Koch, der dürfte auch ausscheiden, Abfall haben wir noch nicht! Selbst wenn § 326 StGB greifen würde, was ich verneine, ist noch Abs. 6 des 326 zu beachten. Und der 324 a ist bloßer "Auffangparagraph, um das einmal so zu und für jeden verständlich zu umschreiben.
Man könnte natürlich auch Tätigkeit begründen, aber das würde ja in eine Störung des Büroschlafs bedeuten und das geht nun gar nicht.
Wie das?
Meines Wissens dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge eben nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Und zugelassene müssen verkehrssicher sein.
Fahrzeuge schnellstmöglichst abholen und entsorgen !
Dem Halter , wen er bekannt ist , dies alles in Rechnung stellen und eine saftige Geldstrafe obendrein aufbrummen !
Sonst wird wegen Auslaufen von Öl und anderen Flüssigkeiten ein Bürokratie ohne Ende
aufgebaut und da ist es am Main und man schaut einfach nur tatenlos zu.
Wenn es richtig Geld kostet überlegt sich das jeder beim nächsten Mal zweimal ob er dies
in dieser Form auch macht .
Arbeitspflicht für "Knastis".