Schon Anfang 2022 hatten sich auf dem Konto eines mittelständischen Handwerksbetriebs aus dem Landkreis Main-Spessart die Rücklastschriften gehäuft und auch der Kontokredit war ausgeschöpft. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens spitzte sich weiter zu, sodass schließlich ab Oktober die Sozialversicherungsbeiträge bei den Krankenkassen für die damals noch vier Mitarbeiter unbeglichen blieben. Spätestens jetzt hätte der damalige Geschäftsführer nach Ansicht des Würzburger Amtsgerichts die Reißleine ziehen und Insolvenzantrag stellen müssen. Es dauerte jedoch noch bis August 2023, einen Monat nach dem die AOK ihrerseits Insolvenzantrag gestellt hatte, bis der damalige Geschäftsführer diesen schwierigen, aber im Insolvenzrecht bei finanzieller Schieflage zwingend vorgeschriebenen Schritt ging.
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