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Würzburg
Würzburger Amtsgericht verurteilt Geschäftsführer aus Main-Spessart wegen Insolvenzverschleppung zu Geldstrafe
Ein Dreivierteljahr zu spät meldete der Chef eines Handwerksbetriebs Insolvenz an. Dafür hätte er auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe bekommen können.
Der Richter vor dem Amtsgericht Würzburg konnte erkennen, dass sich der Angeklagte bemüht hatte, die Situation zu retten. Von einer Freiheitsstrafe sah er deshalb ab.
Foto: Adobe Stock (Symbolbild) | Der Richter vor dem Amtsgericht Würzburg konnte erkennen, dass sich der Angeklagte bemüht hatte, die Situation zu retten. Von einer Freiheitsstrafe sah er deshalb ab.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 28.09.2024 02:36 Uhr

Schon Anfang 2022 hatten sich auf dem Konto eines mittelständischen Handwerksbetriebs aus dem Landkreis Main-Spessart die Rücklastschriften gehäuft und auch der Kontokredit war ausgeschöpft. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens spitzte sich weiter zu, sodass schließlich ab Oktober die Sozialversicherungsbeiträge bei den Krankenkassen für die damals noch vier Mitarbeiter unbeglichen blieben. Spätestens jetzt hätte der damalige Geschäftsführer nach Ansicht des Würzburger Amtsgerichts die Reißleine ziehen und Insolvenzantrag stellen müssen. Es dauerte jedoch noch bis August 2023, einen Monat nach dem die AOK ihrerseits Insolvenzantrag gestellt hatte, bis der damalige Geschäftsführer diesen schwierigen, aber im Insolvenzrecht bei finanzieller Schieflage zwingend vorgeschriebenen Schritt ging.

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