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Marktheidenfeld
Wonnemar: Stadt Marktheidenfeld gewinnt Prozess gegen den Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz kann sich nicht darauf berufen, nur Verpächter des Bades zu sein. Die Richter sagen, das hätte er im Verfahren deutlich machen müssen. Ein weiteres Urteil wird am Freitag erwartet.
Das Oberste Landesgericht in München hat entschieden: Die Vollstreckungsabwehrklage von Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz gegen die Stadt Marktheidenfeld im Rechtsstreit Wonnemar wird abgewiesen.
Foto: Silvia Gralla | Das Oberste Landesgericht in München hat entschieden: Die Vollstreckungsabwehrklage von Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz gegen die Stadt Marktheidenfeld im Rechtsstreit Wonnemar wird abgewiesen.
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 30.07.2024 02:53 Uhr

Die Stadt Marktheidenfeld siegt und siegt vor Gericht und kriegt aber das Freizeitbad Wonnemar trotzdem nicht. Denn wieder hat die Stadt einen Prozess gewonnen. Die Richter des Obersten Landesgerichts in München haben die Vollstreckungsabwehrklage von Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz abgewiesen. "Das ist sehr erfreulich", sagte Bürgermeister Thomas Stamm in einer ersten Stellungnahme. Allerdings werde vor dem Landgericht Würzburg entschieden, ob das Bad an die Stadt übergeben werden muss.

Öffentlich und im Namen des Volkes

Der Beschluss der Richter wurde an diesem Mittwoch um 10 Uhr im Oberlandesgericht (OLG) in München verkündet. Der Termin war öffentlich und im Namen des Volkes, doch anwesend waren die Streitparteien trotzdem nicht. Das ist auch nicht üblich, denn das Ergebnis wird ihnen unmittelbar danach schriftlich zugestellt.

Worum ging es diesmal? Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz hat eine Vollstreckungsabwehrklage beim OLG eingereicht, die das Ziel hat, dass die von der Stadt gegen ihn eingeleitete Herausgabevollstreckung des Freizeitbads Wonnemar aufgrund des OLG-Beschlusses vom Dezember 2023 eingestellt wird. Seine Begründung: Die Rechte liegen bei der Betriebsgesellschaft, die sich nun "0815 Men & Sta GmbH" nennt. Er könne also nur den mittelbaren Besitz am Bad herausgeben, also seine Stellung als "Verpächter", so die Rechtsauffassung von Sedlitz.

Keine Revision zugelassen

Der Redaktion liegt das Endurteil vor. Demnach wird die Klage von Sedlitz abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und eine Revision wird nicht zugelassen. "Das Urteil bestätigt wieder einmal die Rechtsposition der Stadt", freut sich Rechtsanwalt Klaus Tappmeier, der die Stadt vertritt. Strittig war die Frage des mittelbaren und unmittelbaren Besitzes des Bades. Laut Tappmeier weist das Gericht die Klage von Sedlitz vor allem deshalb ab, weil dieser im Verfahren über die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs nichts zu seinem angeblich fehlenden unmittelbaren Besitzes am Bad vorgetragen hat. Es sei daher in diesem Verfahren unstrittig gewesen, dass das Bad im unmittelbaren Besitz der Insolvenzmasse gewesen ist.

Aber auch Tappmeier bremst die Euphorie. Für die Stadt Marktheidenfeld ändere sich mit diesem Urteil wenig. Die Herausgabe des Bades von der Betriebsgesellschaft wird vor dem Landgericht Würzburg verhandelt, während es bei dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht vor allem ums Geld gegangen ist. Durch den Gerichtsprozess sind Verfahrenskosten mit Anwaltsgebühren entstanden, die nach Meinung der Vertreter der Stadt Marktheidenfeld aufgrund der Rechtsprechung von Dezember 2023 von der Gegenseite bezahlt werden müssen.

Diese wiederum hätte sich einen Vergleich gewünscht, in dem sich auch die Stadt Marktheidenfeld an den Kosten beteiligt. Dies wurde aber vom Anwalt der Stadt in der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2024 abgelehnt. Nun ist entschieden, dass Insolvenzverwalter Sedlitz die Kosten tragen muss.

Bei der Frage der Herausgabe des Bades wird nun eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg am kommenden Freitag erwartet. Das Gericht hatte den Streitparteien in der Verhandlung vom 25. Juni auferlegt, eine Lösung zu finden, doch laut Bürgermeister Stamm sind die Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt Marktheidenfeld und der "0815 Men & Sta GmbH" gescheitert. Daher muss nun das Gericht sagen, wie es weitergeht. Erwartet wird, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, erwartet wird aber auch eine vorläufige Bewertung der Rechtspositionen. Dies kann dann schon ein deutlicher Hinweis sein, wie das Verfahren vermutlich ausgehen wird.

 
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Kommentare
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  • Bernhard Schebler
    Bin mal sehr gespannt wie oft die Stadt Marktheidenfeld die Verhandlungen gewinnt und doch das Bad nicht bekommt. Da wird die Stadt um einen Vergleich nicht herumkommen.
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  • Barbara Fersch
    Was für ein erbärmlicher Kindergarten. Das grenzt allmählich an totales Unverständnis, dass es hier nur um Macht und Geld geht, doch Geld scheint die geringere Rolle zu spielen, wenn man hier schon einige Jahre keinen Eintritt mehr braucht! Die Gäste sind diesen Streitsüchtigen völlig egal.
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