
Auf dem Papier gehört der Stadt Marktheidenfeld das Wonnemar, doch das ändert nichts an der verzwickten Lage, dass sie nicht selbst in das Bad kommt. Das liegt daran, dass bisher alle Gerichtsbeschlüsse gegen die Interspa-Besitzgesellschaft ausgesprochen wurden. Die beruft sich darauf, dass sie all ihre Verpflichtungen erfüllt habe, indem sie im Januar das Erbbaurecht an die Stadt übertragen hat. Das Bad herausgeben könne sie nicht – denn dort sei die "0815 Men & Sta GmbH", ehemals Betriebsgesellschaft für Marktheidenfeld.
Deshalb trafen sich am Dienstag die Vertreter der Stadt und der 0815 Men & Sta GmbH zu einer Güteverhandlung vor dem Landgericht Würzburg, vor dem die Stadt die Herausgabe des Bades einklagt. In einer Güteverhandlung soll in Zivilprozessen mithilfe des Gerichts versucht werden, eine Einigung zu finden, bevor es zur Hauptverhandlung kommt. Klar war deshalb auch von Beginn, dass an diesem Tag kein Urteil zu erwarten sein würde.
Für die Stadt waren Bürgermeister Thomas Stamm, Kämmerin Christina Herrmann und Rechtsanwalt Dr. Klaus Tappmeier erschienen. Für die 0815 Men & Sta GmbH war Geschäftsführer Volker Scheerer mit zwei Anwälten vor Ort.
Der Stadt fehlen die Gewinne, die Betreiber haben investiert
Wie schon bei der Verhandlung vor dem Obersten Landesgericht vergangene Woche empfahl Richterin Ursula Seebold den beiden Parteien zu Beginn dringend eine Mediation, um zu einer Lösung zu kommen. Die Stadt lehnt das allerdings weiterhin ab, da die Verständigung mit Interspa bislang immer schwierig gewesen sei, so Tappmeier. Eine Einigung wolle man natürlich trotzdem und sei auch bereit, diese in der heutigen Verhandlung zu finden.
In der zweieinhalbstündigen Verhandlung versuchten die Parteien dann auch, zu so einer Vereinbarung zu kommen. Knackpunkt waren jedoch die unterschiedlichen Meinungen darüber, wer eigentlich wem Geld schuldet. Die Stadt argumentiert, dass ihr in den Jahren seit dem Heimfall Gewinne aus dem Betrieb entgangen seien, für die man eine Entschädigung wolle. Die Gegenseite sagt, dass sie durch Investitionen das Bad inzwischen wieder öffnungsfähig gemacht habe und die Stadt sich diese Investitionen "gespart" habe. Deshalb solle sie dafür zahlen.
Welche Abschlagshöhe ist angemessen?
Über Zahlen könne man viel streiten, meinte Richterin Ursula Seebold. "Der Gewinn für die Stadt liegt aber ja vor allem darin, dass es ein Schwimmbad gibt, das die Leute nutzen können", sagte sie. Das Ziel, das Bad zu betreiben, müsse man jetzt in den Vordergrund rücken.
Auf Basis einer vor rund zwei Wochen vorgelegten Vereinbarung versuchte die Richterin eine Lösung herbeizuführen. Demnach könnten sich die Parteien darauf einigen, dass das Bad "möglichst zeitnah" an die Stadt herausgegeben werde, dass die Pachtverträge für beendet erklärt werden und es keine Forderungen mehr zwischen den Beteiligten gebe. Voraussetzung sei aber noch eine Abschlagszahlung für das im Bad vorhandene Inventar. Die Stadt schlug 200.000 Euro vor, die 0815 Men & Sta GmbH forderte 400.000 Euro, mit Verweis auf die getätigten Investitionen vor der geplanten Wiedereröffnung.
Nächster Stichtag im Wonnemar-Streit am 12. Juli
Da man aber schon mehrfach kurz vor einer Einigung gescheitert sei, erkundigte sich der Anwalt der Stadt noch nach der rechtlichen Einschätzung des Gerichts, sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen. Hier blieb Richterin Seebold sehr vage. Sie deutete aber an, dass die Stadt mit ihrer Position, dass die 0815 Men & Sta GmbH unrechtmäßig im Bad ist und Nachträge zum Pachtvertrag ungültig seien, Recht bekommen könnte.
Schließlich einigten sich die beiden Parteien auf folgendes Vorgehen: Die 0815 Men & Sta GmbH will der Stadt eine Übersicht über die getätigten Investitionen vorlegen. Mit diesem Wissen muss der Marktheidenfelder Stadtrat entscheiden, welche Summe die Stadt für das Inventar zu zahlen bereit sei. Auf dieser Grundlage wollen die beiden Parteien dann erneut verhandeln und dem Gericht bis 12. Juli mitteilen, ob eine Einigung möglich ist. Für den Fall, dass es nicht soweit komme, setzte die Richterin für den 26. Juli einen Verkündungstermin fest.
Zum Schluss gab die Richterin beiden Parteien noch mit: "Was sie jetzt zahlen oder bekommen, dient der Beendigung dieses Rechtsstreits." Die Frage laute: "Wie viel ist es mir wert, dass dieser Streit beendet wird, auch wenn die Zahlengrundlage eine andere ist?"