Mehr denn je ist fraglich, wer vor 40 Jahren die 15-jährige Christiane im Schlosspark von Aschaffenburg ermordet hat. Überraschend ist am zehnten Verhandlungstag der Staatsanwaltschaft ihr wesentlicher Eckpfeiler der belastenden Indizien gegen Norbert B. verloren gegangen.
"Kein dringender Tatverdacht mehr"
Das Gericht entließ als Konsequenz am Freitag den heute 57-Jährigen aus der Untersuchungshaft. Es bestehe „kein dringender Tatverdacht mehr“. Ob er überhaupt als Täter in Frage kommt, ist noch zu klären. Dies sagte Gerichtssprecher Ingo Krist am Freitag.
Der Prozess findet am Landgericht Aschaffenburg hinter verschlossenen Türen statt, weil der Angeklagte - ein Nachbar der Getöteten - zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, also unter Jugendrecht fällt. Der Täter hatte dem Mädchen in die Brust gebissen, bevor er es tötete. Eine Gutachterin hatte Fotos dieser Biss-Spur mit den Zähnen des Angeklagten verglichen und weitgehende Übereinstimmung attestiert. Nach anhaltender Kritik hatte das Gericht die Gutachterin am Donnerstag erneut befragt. Dabei waren weitere Lücken aufgetaucht.
- Kommentar: Im Zweifel für den Angeklagten
Das zahnmedizinische Gutachten sei wertlos, sagte Gerichtssprecher Ingo Krist nun. "Überraschenderweise vermochte die Sachverständige, die von der Kammer aufgezeigten Widersprüche in ihrer Gutachten-Erstattung, in keiner Weise fundiert zu entkräften."
Gericht machte die Arbeit der Gutachterin
Die Kammer habe eine Woche lang nichts anderes gemacht als "jede einzelne Zahnarztrechnung" des Angeklagten sowie Lichtbilder akribisch nachzuvollziehen. Sie habe Arbeit betrieben, die eigentlich Aufgabe der Sachverständigen gewesen wäre.
Die Richter bemängelten zum Beispiel, dass die Sachverständige Röntgenbilder aus dem Jahr 1997 nicht in Augenschein genommen habe. Die Rechtsmedizinerin hatte das Fehlen eines Zahns beschrieben. Anhand der Röntgenbilder sei jedoch erkennbar, dass der Zahn sehr wohl angelegt gewesen sei, schildert Gerichtssprecher Krist.
Die Sachverständige gab an, diese Röntgenbilder nicht bekommen zu haben. Das Gericht widersprach: Die Röntgenbilder hätten ihr ausdrücklich vorgelegen. Ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei bestätigte das. Die Röntgenbilder seien jedoch von der Sachverständigen "mangels Relevanz" zurückgesandt worden.
Kritik nicht neu
Völlig überraschend kamen die Bedenken an der Arbeit der Sachverständigen offenbar nicht. Wie diese Redaktion von Ingo Krist erfuhr, habe "die Kammer bereits seit Monaten moniert, dass fehlende Unterlagen wie Röntgenbilder hätten vorgelegt werden müssen".
Kritik hatte Verteidiger Bernhard Zahn auch an einem anderen Punkt der Ermittlungen geäußert: Auf einem Kantholz, mit dem der Täter auf die sterbende Christiane eingeschlagen hatte, findet sich eine DNA-Spur, die bisher niemandem zugeordnet werde konnte.
Der Verteidiger will wissen, ob diese DNA – ähnlich wie die Biss-Spur – mit der von 23 Verdächtigen abgeglichen wurde. Sonst müsse man das nachholen. Die Staatsanwaltschaft habe "zur Ermittlung der Wahrheit alle be- und entlastenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt und Objektivität zu ermitteln", so Zahn.
Der Prozess ist nicht zu Ende. Das Gericht will sich am 17. Februar weiter um Aufklärung bemühen. Dabei werde man sich auch mit der Frage beschäftigen, „ob der Angeklagte als Täter sogar sicher ausgeschlossen werden“ könne. Dann soll auch entschieden werden, ob ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird. Dies hatte das Gericht zunächst abgelehnt.
Stellungnahme des Verteidigers
Verteidiger Bernhard Zahn erinnerte in einer Stellungnahme daran, dass er bereits während der Ermittlungen auf Schwächen der Gutachterin hingewiesen habe. Die hätten „einzeln betrachtet vielleicht noch als peinlicher Lapsus durchgehen können“. Zusammen würden sie aber das Gutachten wertlos machen.
Der Anwalt hatte auf Eigeninititive einen Gegengutachter beauftragt, der am 17. Februar aussagen könne. Verteidiger Zahn bedankte sich beim Gericht für die sorgfältige Prüfung. Er wies aber Kritik zurück. Wegen seines hartnäckigen Nachbohrens sei er teilweise schon der Prozessverschleppung bezichtigt worden.