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Aschaffenburg
Kommentar zum Aschaffenburger Mord-Prozess: Im Zweifel für den Angeklagten
Die überraschende Wende im Aschaffenburger Mordprozess ist kein Desaster der Justiz. Im Gegenteil: sie beweist, dass unser Rechtssystem funktioniert.
Der Prozess um den Mord an einem Mädchen vor 40 Jahren nahm eine überraschende Wende. 
Foto: Oliver Berg, dpa | Der Prozess um den Mord an einem Mädchen vor 40 Jahren nahm eine überraschende Wende. 
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.02.2024 12:45 Uhr

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mörder in Aschaffenburg hat das Gericht der Staatsanwaltschaft buchstäblich den entscheidenden Zacken aus der Krone gebrochen. Die überraschende Wende im Prozess ist aber kein Desaster der Justiz, wie es zunächst schien – im Gegenteil: Sie ist ein Beweis dafür, dass die Richter am Aschaffenburger Landgericht dem Vertrauen gerecht wurden, das der Bürger in unser Rechtssystem setzt.

Natürlich erwartet die Öffentlichkeit, dass nach 40 Jahren endlich der Mörder der 15-jährigen Christina J. verurteilt wird. Aber ist der Angeklagte wirklich der Mörder? Die Beweise sind fragwürdig. 

Im Zentrum der belastenden Indizien stand ein Zahnarzt-Gutachten, das vermittelte, die Zähne des Angeklagten würden mit Biss-Spuren an der Brust des toten Mädchens fast völlig übereinstimmen. Dieses Gutachten ist nun wertlos.

Das Gericht hat das Gutachten gründlich überprüft 

Der Verteidiger forderte zunächst vergeblich ein Gegengutachten. Aber statt Zweifel einfach unter den Tisch fallen zu lassen, prüfte das Gericht den zentralen Punkt der Beweiskette – mit dem Risiko, am Ende des Prozesses mit leeren Händen dazustehen. Den Richtern galt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" mehr als der Beifall der Öffentlichkeit für einen scheinbar gelösten Mordfall.

Gerichtssprecher Ingo Krist berichtet darüber aus der nicht-öffentlichen Sitzung: Die Kammer habe mehr als eine Woche "nichts anderes gemacht", als die vorhandenen Zahnarzt-Krankenunterlagen des Angeklagten, insbesondere jede einzelne "historische Zahnarztrechnung" sowie Lichtbilder akribisch nachzuvollziehen und versucht zu analysieren.

Fragwürdige Beweise

Das wäre eigentlich Aufgabe der Sachverständigen gewesen, kritisiert der Gerichtssprecher. Offenbar hat das Gutachten so große handwerkliche Fehler, dass es für das Gericht nun unbrauchbar ist. Ein Desaster. Ob man das nicht früher hätte merken können, wird noch zu prüfen sein.

Der Anwalt des Angeklagten - er heißt ausgerechnet Bernhard Zahn – biss sich mit unangenehmen Fragen und Anträgen buchstäblich an der Beweiskette gegen seinen Mandanten fest. Fragwürdig fand er auch, dass eine DNA-Spur an der Mordwaffe nicht mit der DNA von 23 anderen Verdächtigen verglichen worden sei – dabei müsse die Staatsanwaltschaft doch alle be- und entlastenden Indizien zusammentragen.

Nun hat der Mordprozess nach 40 Jahren Geschichte geschrieben – aber anders als geplant: Das Biss-Gutachten, das ein Meilenstein der Beweisführung werden sollte, ist zum Schlagloch auf dem Weg zur Wahrheit geworden.

Das ist bitter für die Familie der ermordeten Christina. Kann sein, das der Angeklagte Norbert B. dennoch der Mörder ist. Er hat mit merkwürdigen Verhaltensweisen dazu beigetragen, dass er der Verdächtige Nummer 1 wurde. Doch er hat für unschuldig zu gelten - bis man ihm das Gegenteil beweist.

 
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