
Das Amtsgericht Obernburg (Lkr. Miltenberg) hat einen Priester aus der Diözese Würzburg vom Verdacht eines sexuellen Übergriffs freigesprochen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher nach der teilweise nicht-öffentlichen Verhandlung auf Anfrage der Redaktion. Am Ende des aufsehenerregenden Prozesses, den das Bistum aufmerksam verfolgt hatte, stand Aussage gegen Aussage. Dem Schöffengericht blieben am Montag zu viele Zweifel.
Der Priester aus dem Landkreis Miltenberg bestritt bis zuletzt, bei einem sexuellen Übergriff gegen eine Frau Gewalt angewendet zu haben. Die Frau, die ihn gut kannte, hatte ihn nach einem gemeinsamen Spaziergang bei Polizei und Diözese beschuldigt und angegeben, bei vertraulichen Gesprächen in ihrer Küche sei es am 18. Juli 2021 zu dem Vorfall gekommen.
Tritt mit dem Knie oder Ohrfeige?
Dort habe der am Tisch sitzende Priester sie zu sich gerufen, sagte sie bei der Vernehmung bei der Polizei. Dann habe er sich ihr genähert, sie gegen die Küchenzeile gedrückt, gegen ihren Willen berührt und versucht, sie zu küssen. Mit einem Tritt mit dem Knie habe sie sich befreit und sei hinausgerannt.
Hinter verschlossenen Türen hörte das Gericht jetzt aber laut "Main-Echo" eine in Details abweichende Version – vor allem zu der Frage, wie es zu der Situation gekommen war und wie sie endete. Nun war die Rede davon, dass die Frau auf Aufforderung des Angeklagten zu ihm gegangen sei. Darauf habe er sie angefasst. Sie habe ihn mit einer Ohrfeige dazu gebracht, das zu unterlassen, woraufhin er gegangen sei. Die Widersprüche konnten auch die Zeugenvernehmungen nicht klären.
Vorfall ausgeschmückt?
Bekannt wurde der Fall erst später durch ein Missverständnis. Ein Bekannter der Frau erfuhr durch eine fehlgeleitete WhatsApp-Nachricht davon und brachte sie dazu, den Geistlichen beim Missbrauchsbeauftragten des Bistums zu melden. Das Bistum erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen wurden aufgenommen.
In der für die Frau unangenehmen Vernehmung habe sie vielleicht "ausschmückend Dinge geschildert, die so nicht stattgefunden haben", mutmaßte der Richter jetzt. Doch: "Vernünftige Zweifel" an der Tat, "heißen nicht, dass sie nicht stattgefunden hat", betonte der Richter, dem nur der Freispruch blieb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.